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Geklaute / gefakte Bewertungen sind strafbar!

Für 3 bei uns geklaute Kundenmeinungen muss ein Mitbewerber EUR 2000,- Ordnungsgeld bezahlen (Beschluss LG Stuttgart vom 28.11.2011 Geschäftsnummer 36 O 36/11 KfH). Zählt man Gerichts- und Anwaltskosten dazu, kostet also 1 geklaute Kundenmeinung etwa EUR 1000,-.

Für den unbefangenen Verbraucher können diese EUR 1000,- pro Meinungsklau teuer erscheinen, erkennt man aber das System dahinter, dann ist eine solche Strafhöhe viel zu niedrig. Warum?

Wer mit geklauten Kundenmeinungen seine Produkte schmückt, betrügt den Verbraucher, der ja davon ausgeht, dass ein anderer Verbraucher das Produkt gekauft hat und seine Erfahrungen preisgibt. Es ist erwiesen, dass solche Bewertungen sehr ernst genommen werden, denn gut bewertete Produkte bringen den Anbietern eine Kaufentscheidung von knappen 60%. Wir zitieren online-marketin-podcast.de:

Wenn die Kunden nur zwei Online-Shops kennen, liegt die Steigerung der Kaufwahrscheinlichkeit durch die Einbindung von positiven Kundenbewertungen bei 59,7 Prozent.

Bei Anbietern, die noch relativ unbekannt sind (trifft hier zu), sind Kundenmeinungen besonders wichtig. Wir zitieren gruenderszene.de:

Für über 80 Prozent der Internetnutzer sind Kundenmeinungen vor allem dann für die Kaufentscheidung wichtig, wenn sie noch nicht in den Onlineshop eingekauft haben.

Wer Kundenmeinungen klaut, schadet also nicht nur dem Verbraucher, sondern auch dem Verkäufer, der für seine Produkte gute Kundenmeinungen erhalten hat. Er schadet in doppelter Weise:

1. Der Meinungsklauer nimmt dem ehrlichen Anbieter den Umsatz weg, den er durch den Verkauf seines gut bewerteten Produktes erzielt hätte.

2. Dem Käufer werden Eigenschaften vorgegaukelt, die tatsächlich nicht vorhanden sind und die Kundenerfahrungen vorspiegeln, die für das Produkt nie abgegeben wurden.

Warum es sich nicht um entschuldbares Kavaliersdelikt handeln kann:
Die geklauten Kundenmeinungen, die wir im Blogeintrag vom 27.10.2011 aufzeigen und die dem Mitbewerber per Bestrafungsantrag vom 12.09.2011 eigentlich auf seinen Nägeln brennen müssten, schmückten bis zum 18.11.2011 seine Produkte. Erst zum Ablauf des Schriftsatzrechtes hat er sie aus seinem Shop entfernt. Nachdem er nicht nur die 3 erwiesenermaßen geklauten Kundenmeinungen, sondern gleich alle „seine“ Kundenmeinungen aus seiner Kundenmeinungsseite entfernt hat, ist anzunehmen, dass auch alle seine anpreisenden Kundenmeinungen geklaut oder gefaked waren.

Und die Moral von der Geschicht?
Lügen haben kurze Beine und zum Klauen schrieb Schiller einst in Wallensteins Lager:

Du sollst nicht stehlen. Ja, das befolgt ihr nach dem Wort, Denn ihr tragt alles offen fort; Vor euren Klauen und Geiersgriffen, Vor euren Praktiken und bösen Kniffen Ist das Geld nicht geborgen in der Truh, Das Kalb nicht sicher in der Kuh, Ihr nehmt das Ei und das Huhn dazu. Was sagt der Prediger? Contenti estote, begnügt euch mit eurem Kommißbrote. Aber wie soll man die Knechte loben, Kömmt doch das Ärgerniss von oben! Wie die Glieder, so auch das Haupt! Weiß doch niemand, an wen der glaubt!

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