Geklaute / gefakte Bewertungen sind strafbar!
Für 3 bei uns geklaute Kundenmeinungen muss ein Mitbewerber EUR 2000,- Ordnungsgeld bezahlen (Beschluss LG Stuttgart vom 28.11.2011 Geschäftsnummer 36 O 36/11 KfH). Zählt man Gerichts- und Anwaltskosten dazu, kostet also 1 geklaute Kundenmeinung etwa EUR 1000,-. Für den unbefangenen Verbraucher können diese EUR 1000,- pro Meinungsklau teuer erscheinen, erkennt man aber das System dahinter, dann ist eine solche Strafhöhe weiterlesen

