Auf den ersten Blick sehen Anwaltsrobe und Staatsanwaltsrobe fast gleich aus: schwarz in klassisch-edlem Schnitt. Trotzdem gibt es einen klaren Unterschied – und der liegt nicht nur im Detail, sondern auch in der Funktion.
Der wichtigste optische Unterschied
Anwaltsroben haben in der Regel einen Besatz aus Seide oder Kunstseide.
Staatsanwaltsroben haben dagegen – wie Richterroben – einen Samtbesatz.
Dies ist in den amtlichen Vorschriften zur Amtstracht so geregelt.
Der wesentliche Unterschied: die Funktion im Gerichtssaal
Der Rechtsanwalt vertritt die Interessen seiner Mandantschaft. Seine Robe ist die Berufstracht. Das ist in § 20 BORA geregelt. Auch geregelt ist, dass eine Pflicht zum Erscheinen in Robe beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht besteht.
Der Staatsanwalt tritt dagegen nicht als Parteivertreter auf, sondern als Vertreter des Staates in Strafverfahren. Seine Robe ist deshalb keine bloße Berufskleidung, sondern Teil der Amtstracht. Amtliche Regelungen sehen für Staatsanwälte ausdrücklich Samtbesatz vor.
Sind Schnitt und Form der beiden Roben unterschiedlich?
Nein. Vom Schnitt her sind beide Roben gleich. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit erfolgt die Abgrenzung nur über die Besatzstoffe:
Anwalt = Seide
Staatsanwalt = Samt
Eine Besonderheit gibt es
Im OLG-Bezirk Stuttgart dürfen Rechtsanwälte aus alter Tradition auch Roben mit Samtbesatz tragen. Das ist aber eine Ausnahme und sollte auch wirklich beachtet werden, denn das Risiko ist groß, dass ein Richter (außerhalb des OLG Stuttgart) einen Anwalt aus der Verhandlung ausschließt, der eine Robe mit Samtbesatz trägt. So geschehen in Augsburg.
