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Beihilfe zur Produktpiraterie – standesrechtlich vereinbar?

Aus aktuellem Anlass ergibt sich die Frage, ob Anwälte gegen das Standesrecht verstoßen, wenn sie im Auftrag einer Handelsgruppe bei einem bekannten Robenhersteller Roben in den gängigsten Größen kaufen und diese dann zum Zwecke der „Nachahmung“ an diese Gruppe weiterleiten.

In unserem Blogeintrag „Die Robe ELITE im Fokus von Piraten“ berichteten wir bereits von 2 Privatpersonen, die als Stohmänner fungiert hatten. Nachdem wir die Strohmännerbestellungen nicht ausgeliefert hatten, erhielten wir von einer relativ bekannten Anwaltskanzlei eine Bestellung, die genau die Roben in den Konfektionsgrößen enthielten, die die Strohmänner erfolglos bestellt hatten. Und weil in dieser Bestellung auch noch Richterroben enthalten waren, riefen wir dort an und fragten, ob die Richterroben versehentlich bestellt worden wären. Als Antwort hörten wir „unsere Anwälte arbeiten auch als Schöffen und brauchen Richterroben“. Nun brauchen einerseits Schöffen keine Richterroben und andererseits gibt es wohl keine Kanzlei, in der 5 Anwälte als Schöffen tätig sind. Geliefert haben wir natürlich nicht.

Etwa 4 Wochen später bestellt eine andere große Anwaltskanzlei Roben und wir riefen dort an, bedankten uns (höflich wie wir sind) für den Auftrag und wollten die einzelnen Größen besprechen. Die Dame die diese Bestellung aufgebenen hatte sagte, dass die Gößen schon stimmen und wörtlich „die Roben sind nicht für uns, wir leiten sie nur weiter“. Auf die Frage, ob die Roben an die Handelsgruppe xxxxxx gehen würden, kam ein klares „JA“.

Nun wissen wir definitiv, welche Handelsgruppe unsere Roben „nachahmen“ will. Unsere Anwälte kümmern sich darum. In diesem Zusammenhang fragt es sich natürlich, ob es mit dem Standesrecht der Anwälte vereinbar ist, als Strohmann aufzutreten und so Beihilfe zur Produktpiraterie zu leisten.

Im Internet finden wir zum Begriff des Standesrechts eine Dissertation des Rechtsanwaltes Dr. Michael Stehmann. Hieraus sei auszugsweise zitiert:

Diese Normen betreffen nicht nur das Verhalten des Anwalts gegenüber seinen Kollegen und seiner Kammer, sondern auch gegenüber Gerichten und Behörden, Rechtsuchenden, seinen Mitarbeitern und schließlich der Öffentlichkeit. Man kann diesen Normenkomplex auch „berufsspezifisches Berufsrecht“ nennen, der Begriff „Standesrecht“ hat sich aber hierfür eingebürgert, mag es sich hierbei auch um einen „unscharfen“ Sprachgebrauch handeln. Dabei werden bewusst nur solche Normen erfasst, die Pflichten des Anwalts statuieren, während seine besonderen Rechte außer Betracht bleiben. Der Zusammenhang zwischen Rechten und Pflichten soll aber nicht geleugnet werden. Vielmehr beschreibt das Standesrecht – in dem hier zugrunde gelegten Sinne – jenen Pflichtenkreis, der auch Folge dessen ist, dass der Rechtsanwalt innerhalb der Rechtspflege zum Zwecke seiner Berufsausübung besondere Rechte genießt.

Das Standesrecht ist auch die Basis jenes notwendigen Vertrauensvorschusses, den der Rechtsanwalt sowohl seitens der Angehörigen der anderen Rechtspflegeorgane und durch seine Kollegen als auch durch seine Mandantschaft, das rechtsuchende Publikum, erhält und den er zum effektiven Arbeiten auch benötigt. Insoweit erfüllt das anwaltliche Standesrecht disziplinäre Aufgaben. Das Standesrecht ist somit Teil des öffentlich-rechtlichen Berufsrechts der Anwaltschaft.

Wir freuen uns auf viele Kommentare!

9 Kommentare zu “Beihilfe zur Produktpiraterie – standesrechtlich vereinbar?

  1. Mir ist nicht ganz klar, wieso man unbedingt 5 Roben (gleicher Schnitt, unterschiedliche Größen) als Vorlage bräuchte, um selbst Roben fertigen zu können. Das sollte jeder halbwegs versierte Schneidermeister hinkriegen…

  2. vielleicht sollte man wirklich mal über ne billigere Variante nachdenken, dann würde ich mir als Referendar auch mal ne eigene zulegen, um nicht immer die alte mottenzerfressene Robe für Referendare nehmen zu müssen. Aber bei den Preisen werde ich wohl noch warten bis ich fertiger Anwalt bin.

  3. Es dürfte in der Textilbranche üblich sein, wenn man ein Produkt herausbringen will, dass man dann vorher die Produkte der Konkurrenz analysiert. Dazu muss man sie natürlich einkaufen.

    Bei jemandem, der alle potenziellen Kunden der Produktpiraterie verdächtigt und deswegen bespitzelt, würde ich ganz bestimmt nichts kaufen wollen.

  4. Ich komme über Herrn Vetters lawblog (®) und hoffe, dass sie geeignete Mittel haben. Davon abgesehen finde ich es nicht nachvollziehbar ihre Schnitte unbedingt nachmachen zu wollen, wenn man auch jemanden anstellen kann, der einem eine gut sitzende Robe für verschiedene Größen fertigen kann. Wäre weniger preiswert, aber mit weniger Stress verbunden. Anders:

    Man muss nicht erst alles nachmachen um etwas zu verbessern…

    (Nichts gegen speziell ihre Roben, aber Roben sind und bleiben nur eine Art Überwurf, egal welcher Stoff)

  5. Eine günstigere Robe können wir nicht auf den Markt bringen, weil wir uns hohe Qualitätsrichtlinien gesetzt haben. Es gibt ja bereits Roben aus Polyester, die unter € 100,- kosten. Wer „veredeltes“ Erdöl tragen will, warum nicht? Unsere Roben sind aus sehr hochwertiger und leichter Merino-Schurwolle Dieser Tragekomfort kostet leider etwas mehr, als per Chemie hergestellte Misch- oder Polyestergewebe.

    Will man Roben in Billiglohnländern produzieren lassen, so geht das nur über sehr hohe Stückzahlen. Stimmen da die Schnitte pro Größe nicht perfekt, entsteht unverkäuflicher Ausschuss. Eine Robe ist keine Jeans und kein T-Shirt und kann nicht irgendwo in Polen, Tschechien oder per Vietnam-Connection als Plagiat im Sonderverkauf an den Mann gebracht werden. Eine perfekt gradierte Robe aufzutrennen und den Schnitt abzunehmen, ist eben doch deutlich billiger, als selbst Größensteigerungen zu machen, die dann noch lange nicht optimal sitzen müssen. Hinter unseren Robenschnitten steckt jahrzehntelange Erfahrung. Und genau auf die sind unseriöse Piraten so scharf. Die wollen ja nicht weniger verdienen als wir, aber eben ohne Risiko und Kosten.

  6. Aus dem Dissertationszitat kann ich nicht wirklich erkennen, warum ein Anwalt nicht für Dritte eine Robe kaufen können sollte? Meinen Sie, dass BMW keinen Mercedes kauft, um ihn zu analysieren?

    Sicher ist es nicht die feine Art, Produkte zu kopieren. Sollte das nachweislich geschehen, können Sie natürlich rechtlich dagegen vorgehen. Stimmung gegen potentielle Mitbewerber zu machen, weil die eventuell einmal ein ähnliches Produkt anbieten werden, ist nämlich ebenfalls nicht die feine Art. Zudem werden Sie ja kaum behaupten, dass die Fa. Natterer die Robe erfunden hätte?

    Noch ein technischer Hinweis: Der Verkauf von Roben ist weitgehend eine Marketingveranstaltung, die Anfertigung einer Robe wirklich nicht schwer. Das Know-How dürfte eher im „Wer-trägt-was“ und im Marketing liegen. Das Problem der Handelskette dürfte daher darin liegen, so effizient wie Sie Ihre potentiellen Kunden anzusprechen.

  7. Danke Mokantin für Ihren Kommentar. Nein, wir haben die Robe nicht erfunden, aber wir haben den neuen Tragekomfort in die Robenszene gebracht. Als 1987 unserer erste ELITE auf den Markt kam, gab es nur recht schwere Roben zu kaufen. Damals waren die herkömmlichen Roben fast doppelt so schwer, wie unsere ELITE. Und alle Robenanbieter haben nachgezogen. Das ist auch ok. Hier trifft der Vergleich „BMW/Mercedes“. Wenn aber ein Neueinsteiger noch nie eine Justiz-Robe produziert hat und das Knowhow bis zur Größensteigerung komplett abkupfert, dann ist das nicht in Ordnung.

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