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Das Verwaltungsgericht Berlin – Robe ist Pflicht

Ein Rechtsanwalt widersprach der Allgemeinen Verfügung über die Amtstracht der Berliner Rechtspflegeorgane der Senatsverwaltung für Justiz vom 3. Februar 2004, die bestimmt, wer zum Tragen einer Amtstracht berechtigt und verpflichtet ist.

Nach Ziff. II Nr. 5 der Allgemeinen Verfügung besteht die Amtstracht aus einer Robe von schwarzer Farbe. Weiter heißt es in Ziff. II 6: „Frauen tragen zur Amtstracht eine weiße Bluse und gegebenenfalls eine weiße Schleife, Männer ein weißes Hemd und eine weiße Krawatte. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte … sollen dies tun, können jedoch statt der weißen, eine andere unauffällige Farbe wählen.“

Die Senatsverwaltung wies diesen Widerspruch zurück, worauf der Rechtsanwalt Klage beim Verwaltungsgericht erhob. Zur Begründung führte er aus, die Senatsverwaltung für Justiz sei nicht befugt, Vorschriften über die Amtstracht der Rechtsanwälte in Berlin zu erlassen. Dies sei Sache der Anwaltskammer. Überdies sei das Tragen auffälliger Hemden und Krawatten vor Gericht in Berlin üblich.

Am 26. Juli 2006 wies das Verwaltungsgericht diese Klage ab (VG 12 A 399.04)

Zur Begründung führte das Gericht aus, die Senatsverwaltung für Justiz könne Vorschriften auch für die Bekleidung von Rechtsanwälten vor Gericht erlassen. Denn es handele sich hierbei um eine Frage des Gerichtsverfassungsrechts.
Auch inhaltlich seien die Regelungen über die Amtstracht nicht zu beanstanden. Die Pflicht zum Tragen einer Amtstracht bestehe, um dem Bürger vor Gericht auch durch das Auftreten in einer bestimmten äußeren Form deutlich zu machen, dass seinem Anliegen im Verfahren ernsthaft und mit Respekt begegnet werde. Die Verpflichtung, vor Gericht eine Robe zu tragen, sei vom Bundesverfassungsgericht bereits als verfassungsgemäß anerkannt worden. Die Vorschriften über die Kleidungsstücke, die zu der Robe getragen werden müssten, seien ebenfalls nicht zu beanstanden. Sie sollten verhindern, dass durch das Tragen unangemessener Kleidungsstücke zur Robe letztere und damit mittelbar das Verfahren abgewertet würde.

Ein Gedanke zu „Das Verwaltungsgericht Berlin – Robe ist Pflicht

  1. > Überdies sei das Tragen auffälliger Hemden und Krawatten vor Gericht in Berlin üblich.

    brachte RA Liebling vor

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