Von persönlichen Besuchen bitten wir derzeit abzusehen.

Der neue Bestell-Button „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ – eine Klatsche für Abo-Fallensteller trifft auch seriöse Internethändler.

Wegen schwarzer Schafe, die Verbraucher abzocken, weil sie dem Zeitgeist „Geiz ist geil“ und der Schnäppchenjägerei verfallen sind, werden nun alle Internethändler, die dem Fernabsatzgesetz unterliegen, vom Gesetzgeber so behandelt, als ob sie potentielle Betrüger wären. Wer nicht den Button „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ oder einen Button mit gleich deutlichem Text als bestellauslösenden Button vorhält, dem droht ab dem 1. Juli 2012 zweierlei:
1. Er hat keinen Anspruch auf Bezahlung seiner Lieferung oder Leistung.
2. Er begeht einen Wettbewerbsverstoß und muss mit Abmahnungen rechnen, die hohe Anwalts-und Gerichtskosten verursachen und bei Zuwiderhandlung schnell mal ein 6-stelliges Ordnungsgeld kosten können.

„ZAHLUNGSPFLICHTIG“ hat den gleichen erhobenen Zeigefinger wie „STEUERPFLICHTIG“. Vielleicht hätte man die IHK zur Wortfindung beauftragen müssen, statt sich mit Fiskalsprache zwangsweise in allen Onlineshops zu verewigen.

Wer wirklich schwarze Schafe bekämpfen will, muss sich etwas anderes einfallen lassen. Viele Abzocker operieren doch schon lange mit Auslandsadressen, in denen selbst die EU nichts bewegen kann. Die wenigen Abzocker, die noch heimisch ihr Unwesen treiben, ziehen dann eben auch in Länder, in denen man weder EU-Recht noch Deutsches Recht durchsetzen kann.

Gegen diesen Warnbutton gibt es jetzt schon ernst zu nehmende Stimmen:

Man kann nicht jeden Schnäppchenjäger vor seiner eigenen Gier und Dummheit schützen.

Beim üblichen Internetsurfen schaut man nur kurz hin, drückt auf den Button, ohne ihn zu lesen.

Die von Abzockern bevorzugte Klientel der Dummen und Angstzahler ergeben sich schneller in ihr Schicksal, wird ihnen von einem Inkassobüro der Button „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ vorgehalten, auf den sie ja irgendwann geklickt haben müssen.

Das Shopbetreiberblog greift die Sachlage unter dem Thema „Bundesrat billigt Button-Lösung“ auf.

Unter den seriösen Shopbetreibern ist bereits die Diskussion entbrannt, mit welchem Button-Text man den Vorschriften Genüge tun kann, ohne die Shopbesucher abzuschrecken.
Das Hitmeister Blog warnt vor einem Schaden in Millardenhöhe.

Die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen

Wäre man nach diesem Aschenputtel-Prinzip verfahren, hätte man verhindern können, dass auch seriöse Internethändler unter dem Generalverdacht „Abzocke“ stehen.
Seriöse Internethändler zeigen ihren Bestellern auf der Bestellung-Abschicken-Seite alle Daten, die klar sagen, was man zu welchem Endpreis kauft und welche Vertrags/Zahlungsverpflichtung man eingeht. Bei uns sieht das so aus:

Bestellung abschicken im Roben-Shop

Nachdem davon auszugehen ist, dass unser neuer Bundespräsident dieses Gesetz unterzeichnen wird, tritt es nach Verkündung auch in Kraft. Es geht also nur noch darum, den erhobenen Zeigefinger „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ so umzutexten, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, ohne dass ein seriöser Internethändler in der Ecke der unseriösen Abo-Fallensteller schmort.
Vorschläge sind sehr willkommen!

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