In deutschen Gerichtssälen ist die Amtstracht Robe mehr als bloße Tradition. Unterschiedliche Besatzarten wie Samt oder Seide machen die Rollen von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten unterscheidbar. Eine Besonderheit, die lange Zeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart galt:
Die historische Ausnahme
Im OLG-Bezirk Stuttgart durften Rechtsanwälte früher Roben tragen, die auch mit gleichem Samt besetzt waren, wie die Roben der Richter. Diese Praxis beruhte auf landesrechtlichen Regelungen und einer gefestigten örtlichen Übung. In anderen Regionen war und ist eine solche Ausgestaltung der Anwaltsrobe unüblich.
Mit der Neufassung der baden-württembergischen Amtstrachtverordnung wurde diese Sonderregelung zwar nicht fortgeschrieben. In der Praxis wird die „Stuttgarter Robe“ im OLG-Bezirk Stuttgart jedoch weiterhin weitgehend akzeptiert. Es handelt sich heute weniger um geltendes Sonderrecht als um eine fortlebende Tradition.
Keine weiteren regionalen Ausnahmen
Außer dieser Besonderheit gibt es in Deutschland keine vergleichbaren regionalen Ausnahmen. Bundesweit gilt § 20 BORA: Rechtsanwälte tragen vor Gericht eine Robe, soweit dies üblich ist; vor den Amtsgerichten in Zivilsachen besteht keine Robenpflicht. Eine ausdrückliche Erlaubnis zum Tragen richterähnlicher Roben existiert außerhalb Stuttgarts nicht.
Risiken außerhalb des Bezirks Stuttgart
Erscheint ein Rechtsanwalt außerhalb des OLG-Bezirks Stuttgart mit einer Robe, die objektiv wie eine Richterrobe wirkt, kann dies beanstandet werden. Möglich sind Hinweise des Gerichts, die Aufforderung zum Umkleiden oder im Einzelfall sitzungspolizeiliche Maßnahmen. Auch standesrechtliche Fragen können aufgeworfen werden, wenn der Eindruck einer Rollenverwechslung entsteht. Wir berichteten bereits:
Robenpflicht: OLG München verpasst Augsburger Amtsrichter eine Ohrfeige
Die Moral von der Geschicht: Die „Stuttgarter Robe“ ist heute vor allem Tradition, kein allgemeingültiges Recht. Wer bundesweit auftritt, sollte – um “Unstimmigkeiten” zu vermeiden – eine eindeutig als Anwaltsrobe erkennbare Amtstracht wählen – denn die Robe dient nicht nur der Würde des Gerichts, sondern auch der klaren Zuordnung der Rollen im Verfahren.
