Nach der Rechtsverordnung des Justizministeriums vom 2. und 3. Januar 1849 war die neue Amtstracht nunmehr wie folgt beschaffen: Die Amtstracht der Richter, Staatsanwälte, Gerichtsschreiber und Rechtsanwälte soll aus einem schwarzen Gewande, weißer Halsbinde und schwarzem Baret bestehen. Das bis über die Mitte des Unterschenkels herabreichende faltenreiche, mit weiten offenen Aermeln versehene und vor der… Weiterlesen
Anordnung über die Amtstracht bei den ordentlichen Gerichten > AV d. JM vom 5. Februar 1963 (3152 – I B. 5) – JMBl. NRW S. 49 – I. Personenkreis 1. Zum Tragen einer Amtstracht sind berechtigt und verpflichtet: a) Berufsrichter, Handelsrichter sowie die nach der Bundesrechtsanwaltsordnung und Bundesnotarordnung zu ehrenamtlichen Richtern ernannten Rechtsanwälte und Notare,… Weiterlesen
Fiskus erkennt Richterrobe an! Welche Berufskleidung sich von der Steuer absetzen lässt Hamburg APS – Berufsoffiziere haben es beim Finanzamt vergleichsweise einfach, wenn es darum geht, die Ausgaben für ihre Uniformen steuerlich geltend zu machen, soweit sie selbst dafür gerade stehen müssen. Sogar ein strenger Finanzrichter muss einsehen, dass derartige Kleidung allein dienstliche Zwecke zu… Weiterlesen
Die von den Juristen zu tragende Amtstracht ist in den einzelnen Bundesländern durch Landesverordnungen geregelt. Folgende Roben werden nur während den Gerichtsverhandlungen getragen: Richterrobe, Staatsanwaltsrobe, Protokollführerrobe, Anwaltsrobe und Patentanwaltsrobe. In Deutschland können Anwälte von Gerichtsverfahren ausgeschlossen werden, die keine Robe tragen (Kleinknecht/Meyer-Goßner: StPO § 176 GVG Rn. 11).
Wenn nach ursprünglicher Anordnung eine Robe ein wollener Mantel sein muss, ergibt sich zunächst die Frage, ob Roben aus nicht “wollenen” Chemiefasern überhaupt zulässig sind. Wolle ist ein Naturprodukt und vom Gesetzgeber als solches schon mal im Textilkennzeichnungsgesetz der Art geschützt, dass Chemiefasern wie beispielsweise Trevira, Modal, Polyester nicht als Wolle bezeichntet werden dürfen. Die… Weiterlesen
Der preußische König Friedrich Wilhelm I. führte die Robe für Anwälte ein. Als Herrscher eines absolutistischen Staates, in dem des Königs Wille Gesetz war, hatte er nicht viel übrig für die Advokaten, sie waren ihm ein Dorn im Auge. So erließ er am 15.12.1726 eine Kabinettsorder für Gerichte und Juristen-Fakultäten: Wir ordnen und befehlen hiermit… Weiterlesen