Wer einen Gerichtssaal betritt, erkennt sofort: Hier gelten besondere Regeln. Ein sichtbares Symbol dafür ist die Richterrobe. In Deutschland ist sie bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit traditionell schwarz und wird von Richterinnen, Richtern, Staatsanwälten mit Samtbesatz und von Rechtsanwälten mit Seidenbesatz getragen. Doch woher kommt diese Kleidung eigentlich? Und warum sehen Gerichtsroben in Großbritannien anders aus?
Die deutsche Robe: Würde und Schlichtheit
Die schwarze Robe der ordentlichen deutschen Gerichtsbarkeit hat eine lange Tradition, die bis in das 16. Jahrhundert zurückreicht. Ihren Ursprung hat sie nicht etwa im Adel, sondern in der Universitätskultur und bei den Gelehrten. Professoren, Theologen und Juristen trugen dunkle Gewänder als Zeichen ihres Standes.
Als sich die moderne Gerichtsbarkeit entwickelte, übernahmen Juristen diese Kleidung. Schwarz hatte dabei eine klare Botschaft: Neutralität, Ernsthaftigkeit und Distanz zur Person. Vor Gericht soll nicht die Persönlichkeit im Mittelpunkt stehen, sondern das Recht.
Die Robe erfüllt deshalb bis heute einen symbolischen Zweck:
Sie macht aus der einzelnen Person ein Amt. Der Mensch tritt hinter seine Rolle zurück – und das Verfahren gewinnt an Würde und Gleichheit.
Großbritannien: Tradition, die etwas bunter sein darf
Klassischerweise besteht die Amtstracht in Großbritannien aus einer Robe, einer weißen Perücke aus Rosshaar und speziellen Halsbändern (Bands).
Hier sind die Hauptmerkmale:
• Roben: Die Farben variieren.
◦ Strafgerichte (Crown Courts): Richter tragen traditionell eine rote Robe (Scarlet Robe) mit Fellbesatz bei Strafsachen.
◦ Zivilgerichte (County/High Courts): Hier wird oft eine violette oder schwarze Robe getragen.
◦ Modernisierung: Seit 2008 tragen Richter in Zivil- und Familienverfahren an vielen Gerichten sowie am Supreme Court keine Perücken mehr und nutzen modernere Roben (z. B. mit roten Kragenstreifen).
• Perücken (Wigs):
◦ Die weiße Perücke ist ein Symbol für Autorität und Würde.
◦ Sie ist bei Strafprozessen (Crown Courts) weiterhin Pflicht.
◦ Bei Zivilprozessen und am Supreme Court sind sie seit 2007/2008 in der Regel nicht mehr erforderlich.
• Zubehör:
◦ Bands (Halsbänder): Ein weißes, gefaltetes Halsband (ähnlich einem Beffchen) ist Teil der formellen Kleidung.
◦ Schärpe/Gürtel: Über der Robe wird oft ein Gürtel (Girdle) und eine Schärpe (Tippet) getragen, deren Farbe zwischen Zivil- (lila) und Strafsachen (rot) variiert.
• Historische Kopfbedeckung:
Die “schwarze Kappe” (Black Cap) wurde früher von Richtern bei der Verkündung von Todesurteilen getragen, ist aber seit 1969 nicht mehr im Gebrauch.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die klassische rote Robe mit Perücke ist heute fast nur noch im Strafrecht zu finden, während in zivilrechtlichen Verfahren ein “entschlacktes” Gewand ohne Perücke überwiegt.
Zwei Kulturen ein Ziel:
Ob schlichtes Schwarz in Deutschland oder traditionsreiche Gewänder in Großbritannien: Beide Systeme verfolgen letztlich dasselbe Ziel. Die Robe soll zeigen, dass im Gerichtssaal nicht individuelle Vorlieben zählen, sondern das Recht und seine Institutionen.
Oder anders gesagt:
Die Robe erinnert alle Beteiligten daran, dass hier nicht persönliche Meinungen verhandelt werden – sondern Recht gesprochen wird.
Und vielleicht ist genau das der Grund, warum die Robe seit Jahrhunderten zum Gericht gehört.
Das Handelsblatt zeigt bebildert “Wo die Perücke Pflicht ist”.
