Von persönlichen Besuchen bitten wir derzeit abzusehen.

Kann ich meine neue Robe steuerlich absetzen?

JA, dabei sparen Sie je nach individuellem Steuersatz bis zu etwa 50%! Unsere Roben können Sie als Berufsbekleidung steuerlich absetzen (BFH 15.10.99, Az: IX B 91/99 und FG Köln 27.06.97, Az: 14 K 842/93).

Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, erstatten Ihnen Ihr Finanzamt darüberhinaus die von uns in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer (fragen Sie Ihren Steuerberater).

Zuletzt aktualisiert: 15.10.2020 15:10:05

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