Anwälte dürfen Beratungen im Internet versteigern, das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: AZ 1 BvR 1886/06.
Ein Berliner Fachanwalt für Familienrecht hatte Beratungen über eBay zur Versteigerung angeboten und mit einem süßen Babyfoto als Blickfang versehen. Die Berliner Anwaltskammer erkannte darin eine marktschreierische Werbung.
“Stiftung Warentest” schreibt darüber:
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Rechtsberatung/1658697/1658697/
So ganz abwegig finde ich die Auffassung der Anwaltskammer nicht. Das Versteigern geht ja in Ordnung, aber das mit dem Babyfoto….