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Der Anwalt in Luxemburg trägt zu seiner Robe ein Beffchen

Roben der Luxemburger Justiz unterscheiden sich von Roben die in Deutschland getragen werden nicht nur im Aussehen, sondern auch dadurch, dass ein Beffchen dazu getragen wird.

Luxemburger Justiz-Roben haben statt blazerartigen Revers Stehbündchen, sind also hoch geschlossen. Das darüber getragene Beffchen (aus dem lateinischen “biffa” = Halsbinde) hat eine bis ins 17. Jahrhundert zurückreichende Tradition.

Das Beffchen ist der verkümmerte Rest der schmückenden Halskrause, die früher auch als “Mühlsteinkragen” bezeichnet wurde.

Nicht dass Sie jetzt denken, wir meinten, Mühlsteinkragen hätten aber auch nur im weitesten Sinne etwas mit Juristen zu tun, wenngleich, lustige Gedankengänge könnten da am heutigen Rosenmontag schon erlaubt sein 😉 wurden doch im Mittelalter Zauberinnen beim Strafvollzug Mühlsteine um den Hals gebunden, damit sie auch “todsicher” ertrinken.
Wir belassen es lieber dabei, dass Mühlsteinkragen früher attraktive Halskrausen waren, die aus weißem Leinen mit einer Brennschere röhrenförmig gefertigt wurden und die damalige Ausgehkleidung und auch diverse Amtstrachten schmückten.

Zurück zu Luxemburger Roben mit Stehbündchen und Beffchen:
Deutsche Robenträger müssen nicht unter hoch geschlossenen Stehbündchen mit zusätzlichem, den Hals wärmenden Beffchen schwitzen. Deutsche Justiz-Roben sind auch nicht so wallend und haben keine so extrem weiten Ärmel. Deutsche Roben (insbesondere unsere) sind sehr viel leichter, weil deutlich weniger Stoff vernäht ist als bei den Luxemburger Roben. So sehen die sommerleichten Natterer-Roben aus.

Deutsche Roben
Anwaltsrobe, Richterrobe, Staatsanwaltsrobe, Patentanwaltsrobe, Protokollführerrobe
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