Von persönlichen Besuchen bitten wir derzeit abzusehen.

Die Katze im Sack, NICHT MIT UNS!

Wir räumen allen Roben-Käufern ein 14-tägiges Rückgaberecht ein. Wir machen keinen Unterschied zwischen privaten Endverbrauchern, Freiberuflern und Unternehmern. Unsere Roben-Kunden sind uns alle gleich willkommen. Damit fahren wir gut, denn unsere Roben gibt man nicht wegen Nichtgefallens zurück, also können wir getrost allen ein Rückgaberecht anbieten.

Der Nomalfall:

Bestellt eine Kanzlei im Internet eine Robe, kann sie bei Nichtgefallen nicht per Widerrufsrecht zurückgegeben werden, denn Unternehmer nach §14BGB haben keinen solchen gesetzlichen Anspruch. Das gilt natürlich auch für alle selbständige Anwälte, die zu den Freiberuflern zählen. Mangels Widerrufsrecht kaufen Unternehmer und freiberufliche Robenträger i.d.R. die berühmte Katze im Sack.

Stellen Sie sich vor, Sie haben sich als Anwalt selbständig gemacht, kennen die unterschiedlichen Robenangebote nicht und bestellen im Internet Ihre erste Robe. Weil Sie gewohnt sind, Ihre Bekleidung als privater Endverbraucher zu kaufen, denken Sie nicht daran, dass die Robe, die Sie nun brauchen, nicht zurückgegeben werden kann, falls sie Ihnen nicht gefällt. Vetrag ist Vertrag und ohne speziell eingeräumtes Rückgaberecht haben Sie als Unternehmer, der sie nun sind, keine Chance, irgendetwas rückgängig zu machen. Pech gehabt!

Weil wir das nicht korrekt finden, verkaufen wir alle unsere Roben mit Rückgaberecht 14 Tage und erweitern dies auch gerne nach Wunsch auf 4 Wochen.

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