In der leidigen Krawattensache “Richter schließt krawattenlosen Verteidiger von der Verhandlung aus” erhebt sich nun die Frage, ob getrennte Bekleidungsvorschriften überhaupt mit dem Diskriminierungsverbot vereinbar sind.
Die einfachste Lösung wäre wohl, bestehende Bekleidungsvorschriften dahingehend zu vereinfachen, dass von einer Halsbedeckung gesprochen wird, die Krawatte und Schal beinhalten. Und es den Geschlechtern überlassen bleibt, welche “Halskleidung” sie tragen.
Grundsätzlich müsste aber erst einmal geklärt sein, warum “Krawatte” automatisch dem Mann zugeteilt wird. Es gibt ja auch Damenkrawatten. Einfach googlen, dann findet man per Suchwort “Damenkrawatte” über 10.000 Seiten! Na bitte, dann wär das Problem doch auch schon mal gelöst.
Und überhaupt: Im roben-shop.de gibt´s unter ACCESSOIRES Krawatten, Schal und Tuch, UNISEX, also für alle und nicht Geschlechtern zugeteilt!
Es gibt zwei völlig sinnlose und überflüssige Bekleidungsgegenstände: Roben und Krawatten. Beides abschaffen und dazu noch jede Bekleidungsvorschrift; und schon ist jedes Problem befriedigend für (fast ;-)) alle gelöst.
ad 1:
“und dazu noch jede Bekleidungsvorschrift”
Da stelle ich mir gerade einen dicklichen Mann mittleren Alters mit Hawaiihemd, Jogginghose und Adiletten vor.
Und das möcht ich nicht sehen 😉
bis auf das mittlere Alter stimmt alles