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Die Meinungsfreiheit und die Robe

Unter dem Titel “Selbstjustiz in schwarzer Robe” findet sich ein Kommentar von Christian Rath in der taz.de vom 20.01.2008. Dort heisst es:

Jugendkriminalität ist schlimm, die Gesellschaft muss sich dagegen wehren. Doch wenn sich ein Staatsanwalt nicht mehr an die eigenen Gesetze und Grundrechte hält, ist das für ein Gemeinwesen schlimmer. Deshalb ist es richtig, dass die Berliner Justizsenatorin den Justiz-Rambo Roman Reusch in die Schranken weist – und ihn jetzt versetzt.

Die Regenbogenpresse feiert Reusch als “mutigsten Staatsanwalt Deutschlands”. In der Juristerei gehen die Meinungen auseinander. Man gibt sich von pikiert bis forsch zunickend. Ob nun die Versetzung des “einmal laut Denkers” nicht auch ein bisschen nach Populismus riecht, auch da darf jeder seine eigene Meinung haben.
Und immer muß die arme Robe herhalten. Soll sie tatsächlich die Meinungsfreiheit von Richter und Staatsanwalt verhüllen müssen, fällt ihr eine Aufgabe zu, die ihr ursprünglich nicht zugedacht war. Doch in der Tat, Robenträger visualisieren den Umgang mit der Meinungsfreiheit vielleicht unbewussst … aber immerhin … Richter und Staatsanwälte pflegen ihre Amtstracht stets komplett zugeknöpft zu tragen. Rechtsanwälte hingegen tragen ihre Robe meist offen. Ob hier lediglich Bequemlichkeit im Spiel ist oder ob da nicht absichtlich signalisiert werden soll, dass die Meinungsfreiheit der Rechtsanwälte aus deren Roben herausschlüpfen darf? Ja, auch darüber darf jeder seine eigene Meinung haben und muss nicht gleich mit einer Strafversetzung rechnen. Und überhaupt, man sollte nicht immer alles gleich so eng sehen!

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