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Die Robe, der wollene Mantel …

Wenn nach ursprünglicher Anordnung eine Robe ein wollener Mantel sein muss, ergibt sich zunächst die Frage, ob Roben aus nicht „wollenen“ Chemiefasern überhaupt zulässig sind. Wolle ist ein Naturprodukt und vom Gesetzgeber als solches schon mal im Textilkennzeichnungsgesetz der Art geschützt, dass Chemiefasern wie beispielsweise Trevira, Modal, Polyester nicht als Wolle bezeichntet werden dürfen.

Die Bezeichnung Wolle darf nur für Fasern vom Fell des Schafes und auch zur Benennung eines Gemischs aus Fasern von der Schafschur und und aus Haaren speziell im Textilkennzeichnungsgesetz aufgeführter Tiere (Alpaka, Lama, Kaschmir etc.) verwendet werden. Hier wird zum Schutz des Verbrauchers ein Standard gesetzt, der sich wohl auf die hervorragenden Trageeigenschaften eine Wollerzeugnisses gründet.
Unabhängig davon, ob nun eine „wollene“ Robe heute noch dem Erlass des Preußenkönigs genügen muss oder ob Polyestergewebe erlaubt sind (eigentlich eine reizvolle Frage), sollten bei einem Robenkauf die Qualitätsunterschiede schon bedacht werden.

Was man sonst noch bedenken sollte:
Die beste Schafschurwolle ist die Merino-Wolle! Vom Merino-Schaf gewonnen, hat sie den höchsten Tragekomfort und die besten klimatisierenden Trageeigenschaften. Sie ist knitterarm und trotz ihrer Feinheit sehr strapazierfähig.

Der Tragekomfort einer Robe hängt wesentlich davon ab, wie schwer dieser „wollene Mantel“ ist. Hier ist das Gewicht des Oberstoffes ausschlaggebend. Es ist noch gar nicht so lange her, da waren Roben mehrere Kilo schwer. Heute werden Roben bevorzugt, die sehr leicht sind. 600-700 Gramm, mehr sollte eine Robe heute nicht mehr wiegen. Der Oberstoff sollte also ein Quadratmetergewicht von etwa 160 Gramm nicht überschreiten.

Die Besatzstoffe bei Anwaltsroben müssen nach div. Ländervorschriften aus Seide sein. Kunstseide oder reine Seide, hierüber gibt es offensichtlich keine Vorschriften. Es gilt aber zu bedenken, dass Kunstseide ein verifizierter Begriff ist, der Polyestergewebe nicht mit einschließt. Kunstseide kann allenfalls Viskose, Acetat oder Kupferseide sein. Inwieweit die auf dem Markt befindlichen Anwaltsroben den Besatzstoff-Vorschriften entsprechen, sei dahingestellt. Sicher ist aber, dass die Anwaltsrobe ELITE die, den Vorschriften entsprechenden Besatzstoffe wahlweise bietet: Reine Seide oder Kunstseide (Acetat).

Im OLG-Bezirk Stuttgart gilt die Ausnahmeregelung, dass Anwaltsroben auch wie Richter/Staatsanwaltsroben aussehen dürfen, also samtene Besätze haben dürfen.

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