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Die Robe und der Dichter ;-)

Die FAZ.NET hat ein gereimtes Urteil aufgespürt und berichtet süffisant am 12.03.2008 in der Rubrik “Recht & Steuern”.

Auszugsweise sei zitiert:

Richter klagen häufig über Überlastung und Stellenabbau. Dass die Justiz aber durchaus Kapazitätsreserven besitzt, zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Detmold. Dieses fand die Zeit, eine Entscheidung nebst der Schilderung des Sachverhalts und der Verfügung über die Prozesskosten in Gedichtform zu verfassen. Das gereimte Urteil findet sich in der jüngsten Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift. Sein Kernsatz: „Auch wenn’s der Klägerin missfällt: Es gibt für sie kein Schmerzensgeld.“ … … … „Die Spielbar sei aus diesem Grunde / als ,Russenpuff‘ in aller Munde“ … … … „So habe sie sich nicht geniert / und auf dem Hocker masturbiert. / Was dabei auf den Hocker troff, / befände sich im Hockerstoff.“ … … … „Sie habe nie vor all den Zockern / sich selbst befriedigt auf den Hockern“ … … … „Dass der Beklagte so ganz ,locker‘ / erfand das Treiben auf dem Hocker, / er also nicht aus Zeugenmunde / erfuhr die ,sexuelle Kunde‘, / hat selbst die Klägerin nicht erklärt.“

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