Zum aktuellen Thema, ob Anwälte bei Gericht auch weiterhin eine Robe tragen sollen, hat die Berliner Kanzlei Dr. Schmitz & Partner eine Umfrage gestartet.
Zur Stunde (31.10.09, 8:45h)
sagen 73% der Befragten, dass Anwälte weiterhin verpflichtet sein sollen, die Robe vor Gericht zu tragen.
18% sind dagegen und
3% interessiert das Thema nicht.
Dr. Schmitz & Partner berichten über die erstaunlichen Ansichten des Berliner Staatssekretärs Hasso Lieber: Die totale Freiheit nach 283 Jahren …
Bei den Berliner Amtsgerichten und Arbeitsgerichten werden bereits seit Jahren keine Roben mehr getragen. Bei den Gerichten, bei denen es bereits in der Vergangenheit Robenzwang gab, wird es bei diesem bleiben (§ 20 BORA). Von daher ist der Robenstreit ein Sturm im Wasserglas.
§ 20 BORA befasst sich aber doch nur mit der Robenpflicht in Zivilsachen.