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Ermahnung eines Richters wegen zu niedriger Schlagzahl

Ein Freiburger Richter wehrte sich gegen den Vorhalt und die Ermahnung seiner Dienstherrin, er würde sein Durchschnittspensum seit Jahren deutlich unterschreiten. Das habe u.a. zur Folge, dass die Berge von Altverfahren, die er bei seinen jeweiligen Dezernaten hinterlassen habe, von Richterkollegen abgearbeitet werden müssten. Der Richter möge seine Amtsgeschäfte unverzögert erledigen.

Der betroffene Richter ist der Ansicht, dass es schließlich um Qualität und nicht um Quantität gehe. Dies kam aber gar nicht gut an. Damit würde anderen, zügiger arbeitenden Richtern praktisch vorgeworfen, sie wären deshalb schneller, weil sie weniger Sorgfalt walten ließen.

DIE WELT berichtete ausführlich am 04.12.2012: http://www.welt.de/newsticker/news3/article111812644/Wenn-ein-Richter-langsam-arbeitet.html

Schlagzahl und Stechuhr, Polemik und Fairness, Überheblichkeit und Arroganz, Gerechtigkeit und Unabhängigkeit. Damit musste sich nun das Richterdienstgericht beschäftigen. Es entschied, dass man den Richtern durchaus eine pauschalierte Erledigungszahl vorgeben darf.

Man darf gespannt sein, ob und wie der gerügte Richter sich weiterhin wehrt.

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