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Faltiges Falten von Niedersächsischen Roben

Die Frankfurter Rundschau schreibt am 08.12.2010 in fr-online.de über eine „neue“ Kleiderordnung von Roben, die in Niedersachsen ab 01.01.2011 per Erlass angewandt werden soll.

Wir zitieren (schmunzelnd) auszugsweise:

Robenjagd in Niedersachsen.

Ein Erlass des Justizministeriums in Hannover über die Kleiderordnung von Richtern, Staats- und Rechtsanwälte bringt den Behördenschwachsinn auf die Spitze.

Nähme man wirklich für bare Münze, was uns das Ministerium da aufbürdet, wären beispielsweise für Herren nur noch Stachelbeerbeine zugelassen.

Da Roben nur bis zur Mitte der Waden reichen, hätten männliche Träger nur die Wahl, Hochwasserhosen, Knickerbocker, Shorts oder keine Hosen zu tragen – wenig ästhetisch.

Damen könnten auf Capri-Hosen oder Röcke und Kleider ausweichen – maximal Midi.

Angesichts der verfassungswidrig kargen Besoldung im Eingangsamt der Laufbahn wolle der Zeitpunkt des Erwerbs einer neuen, vorschriftsmäßigen Robe wohl erwogen sein, schon, um natürliche Ressourcen zu schonen.

Quelle: http://www.fr-online.de/politik/robenjagd-in-niedersachsen/-/1472596/4903506/-/index.html

Schon klingeln bei uns die Telefone. RTL will mit uns eine Sendung machen, wir seien doch der maßgebliche Hersteller von Roben … „ja, sind wir“ … wir nicken dankend 🙂

Tageszeitungen und aufgeregte Robenträger rufen an. Geduldig beruhigen wir die Gemüter. Der von der Frankfurter Rundschau betitelte Behördenschwachsinn um Quetschfalten, Stachelbeerbeinen und „faltiges Falten“ passe eher in die närrische Jahreszeit. Es gäbe doch schon seit 05. Februar 1963 ein solches, 2 DIN A4 Seiten umfassendes Merkblatt samt Schnittskizzen, zur Anfertigung von Roben und deren Falten.

Die Aufregung legt sich jedoch nicht, in unterschiedlichen Blogs wird heftig diskutiert, z.B. hier:

http://ramydlak.blogspot.com/2010/12/pimp-up-your-robe.html
http://www.hna.de/nachrichten/landkreis-goettingen/goettingen/vorschrift-regelt-jede-falte-1055371.html
http://www.vergabeblog.de/2010-12-09/tellerrand-zum-wochenende-kleider-machen-leute/

Bei objektivem Betrachten dieses neuerlichen Roben-Hypes käme man zu einem sehr einfachen Ergebnis: Es gibt keinen neuen Erlass, der einen vorgegangen ablösen oder in wichtigen Ausführungen abändern würde. Es gibt nach wie vor das Merkblatt vom 05. Februar 1963, das möglicherweise wegen zwischenzeitlicher Abgegriffenheit neu getippt wurde. Und wer sich in aller Ruhe über Roben schlau machen will, der schaut bei Justiz-Roben.de vorbei.

Übrigens, die Faltenlegung im Rücken ist längst Standard einer fachlich richtig hergestellten Robe und das in ganz Deutschland. Wer eine Robe aus dem Hause Natterer trägt, muß sich über sein korrektes Outfit vor Gericht keine Sorgen machen.

Möchten Sie das Merkblatt vom 05. Februar 1963 in Ruhe selbst einsehen? Ein Hinweis genügt, wir senden es Ihnen gerne zu!

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