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Gerichtsbeschluss: angeklagter Anwalt muss seine Robe ausziehen

Frauen seien zu blöd zum Parken … sie solle die Klappe halten … sie sei blöd und hässlich …

Diese Wortwahl kostete einen Osnabrücker Rechtsanwalt “gnädige” 300 EURO. Was war geschehen?
Der besagte Anwalt hatte das Auto einer Frau zugeparkt. In ihrer Not klopfte diese an die Autoscheibe des Zuparkers, der sodann ausstieg und unflätig wurde. “Meister Unflat” 😉 machte keine Anstalten, sein Auto wegzufahren, so rief die Frau die Polizei. Bis dann die Polizei kam, soll der Zuparker “geflüchtet” sein. Das Kennzeichen konnte sich die Frau merken und so kam es zu einer Strafanzeige wegen Nötigung und Beleidigung. Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte den Angeklagten zu einer Strafe von 40 Tagessätzen à €15,- = € 600,-. Dagegen legte der Verurteilte Berufung ein und so ging es in die 2. Instanz mit der Ankündigung, dass er alle Rechtsmittel nutzen werde und auch den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht scheuen werde.
Damit nicht genug. Der Angeklagte erschien in seiner Anwaltsrobe und weigerte sich beharrlich, diese auszuziehen. Richter und Staatsanwalt waren sich einig, dass der Rechtsanwalt als Angeklagter keine Robe tragen dürfe, schließlich sei er nicht Verteidiger, sondern Angeklagter. Eine sodann erfolgte richterliche Verfügung ließ den Angeklagten kalt. Erst nach einem ordentlichen Gerichtsbeschluss, dem eine Beratung zwischen Richter und Schöffen vorausgehen musste, zog der Angeklagte seine Anwaltsrobe widerwillig aus.
Nachdem das OLG Oldenburg das Urteil aufgehoben hatte und das erneut damit beschäftigte Landgericht die Nötigung fallen ließ, verblieben dann noch 30 Tagessätze, die man zugunsten des in offensichtlich schlechten Einkommensverhältnissen lebenden Rechtsanwaltes auf € 10,- reduzierte.
300 EURO! Wer schon einmal für das Zeigen eines Vogels ein Monatsgehalt hinblättern musste, wird mit Justitia hadern. Insbesondere dann, wenn man der Aussage eines Polizisten glauben darf, dass die arme Frau völlig aufgelöst gewesen sei und herzergreifend geweint habe.

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