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Rechtsanwalt : Rechtsanwältin = die Frauenquote legt zu.

Gut ein Drittel der bei 28 Deutschen Rechtsanwaltskammern am 01.01.2017 geführten Zulassungen betreffen Rechtsanwältinnen. In Zahlen sieht das so aus:

Männlich = 102413 = 66%
Weiblich = 52227 = 34%
Gesamt = 154640 = 100%

Betrachtet man die Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen regional, so kann man weder ein Nord-Süd-Gefälle noch andere Auffälligkeiten erkennen, außer dass die hie und da als konservativ geltenden Bayern in ihrer Hauptstadt i.S. Frauen-Roben-Quote ganz schön up-to-date sind 😉

Schleswig
2574 Rechtsanwälte = 69%
1178 Rechtsanwältinnen = 31%

Berlin
8928 Rechtsanwälte = 66%
4522 Rechtsanwältinnen = 34%

Frankfurt
10890 Rechtsanwälte = 65%
5997 Rechtsanwältinnen = 35%

Stuttgart
4709 Rechtsanwälte = 68 %
2179 Rechtsanwältinnen = 32 %

München
12569 Rechtsanwälte = 63%
7239 Rechtsanwältinnen = 37%

Die Mitgliederzahlen aller 28 Rechtsanwaltskammern grafisch dargestellt:

Im Kammerbezirk Oldenburg ist die Frauenqoute mit 29,93% am geringsten und im Kammerbezirk Brandenburg mit 37,89% am höchsten.

Der Männer/Frauenanteil am 01.01.2017 von 66% Männer zu 34% Frauen stimmt mit unseren Robenverkäufen im Jahr 2016 in etwa überein. Im 1. Halbjahr 2017 jedoch haben die Roben kaufenden Damen kräftig aufgeholt:

Anteile Anwaltsroben 01.01.-31.12.2016
Herrenroben = 66%
Damenroben = 34%

Anteile Anwaltsroben 01.01.-30.06.2017
Herrenroben = 59%
Damenroben = 41%

Die Verschiebung um 7 Punkte (in einem halben Jahr) ist beachtlich. Möglicherweise ist es aber auch so, dass der Verkauf unserer Damenroben deshalb so angezogen hat, weil wir einerseits von der Kurzgröße über die Normalgröße zur schlanken Langgröße die attraktivste Auswahl haben und andererseits auch noch sehr kurzfristig und äußerst preiswert perfekt sitzende Maßanfertigungen liefern.

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