Die Frage, ob Richter und Staatsanwalt gut daran tun, sich in Talkshows öffentlich in Szene zu setzen, schwelte schon einige Zeit vor sich hin. Klare Bekenntnisse in welche Richtung auch immer, drängten sich in der Vergangenheit nicht gerade auf.
Nun legt sich Anja Kesting, Richterin am Oberlandesgericht München fest (Deutsche Richterzeitung Ausgabe 2014/5):
Das Format Talkshow ist grundsätzlich nicht tauglich für unseren Berufsstand und unsere Botschaften.
Deutschlands Richter erteilten sich folgerichtig ein Talkshow-Auftrittsverbot. Ob es Staatsanwälte den Richtern gleichtun und sich auch gegen die Litigation-PR entscheiden, die in der Anwaltschaft längst ohne Berührungsängste praktiziert wird, ist so eindeutig nicht erkennbar.
Christian Geyer, Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung befasst sich ausführlich im Feuilleton der FAZ mit der künftigen Fernsehabstinenz der Richterschaft. Sein interessanter Artikel endet mit der Feststellung:
Der Studioplatz des Richters bleibt leer.
dazu rechtssoziologisch:
MACHURA, Stefan (2005a): Fernsehgerichtshows: Spektakel des Rechts, Antrittsvorlesung als Privatdozent, Ruhr-Universität Bochum, Fakultät für Sozialwissenschaft
ders. / ASIMOW, Michael (2004): Das Ansehen von Anwälten bei Jurastudenten: Einflüsse von familiärem Hintergrund, persönlichen Erfahrungen, Anwaltsfilmen und TV-Anwaltsserien. In: Zeitschrift für Rechtssoziologie. 25. Jg., S. 3-33.
Ders./ ULBRICH, Stefan (2002): Recht im Film. Baden-Baden.