Die Richterrobe, einst ausschließlich für Richter und Staatsanwälte bestimmt, darf nun auch von Rechtspflegern getragen werden.
Rechtspfleger nehmen richterliche Tätigkeiten wahr. Auch sie treffen ihre Entscheidungen unabhängig und sind lediglich dem Gesetz verpflichtet.
In Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein tragen Rechtspfleger bei wichtigen Tätigkeiten zumindest im Gerichtssaal jetzt schon Richterroben. In Leipzig lief ein Pilotprojekt, das eindeutig zugunsten der „Rechtspflegerrobe“ ausging.
Alle Justiz-Roben, die Richterrobe, die Staatsanwaltsrobe, die Rechtsanwaltsrobe, die Patentanwaltsrobe, die Protokollführerrobe (mit ihren Besätzen aus gleichem Oberstoff) und jetzt auch die Richterrobe für Rechtspfleger sind nicht nur Symbole gerichtlicher Würde, sie machen in Gerichtssälen auch deutlich, wer Organ der Rechtspflege ist.
Während Richter, Staatsanwälte so auch Anwälte ihre Robe selbst bezahlen müssen, trägt bei Urkundsbeamten/Protokollführern und Rechtspflegern zumindest mal in Baden-Württemberg der Staat die Beschaffungskosten. In anderen Bundesländern soll es pekuniär unterschiedliche Regelungen geben.