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Robe und Kopftuch? Zur Richter/Staatsanwaltsrobe passen weder Kopftuch noch Kippa

Die Baden/Württembergische (grün-schwarze) Landesregierung hat am 25.04.2017 per Gesetzentwurf beschlossen, dass Träger juristischer Amtskleidung auf Kopftuch und Kippa verzichten müssen. In Baden/Württemberg sollen künftig bei Gericht keine religiöse oder politisch geprägte Bekleidungen getragen werden.

Justizminister Guido Wolf führte aus:

Objektivität, die Neutralität im Gerichtssaal ist ein verfassungsmäßiges Gut, ein hohes Gut, das es zwingend zu verteidigen gilt.

Ministerpräsident Kretschmann (Grüne), der anfangs nicht vom Kopftuchverbot überzeugt war, willigte schließlich ein, weil das Verbot nur für Personen mit Amtskleidung gelten solle – Schöffen und ehrenamtliche Richter sollen ausgenommen sein:

Ich finde, dass das ein guter Kompromiss ist, weil wir diesen Kompromiss wirklich belastbar begründen können, warum wir es so gemacht haben.

Nachdem Referendare/Referendarinnen in Ausübung ihrer richterlichen Aufgaben auch dem Kopftuch/Kippaverbot unterliegen, ist davon auszugehen, dass auch Rechtsanwalt/Rechtsanwältin sowie Amtsanwalt/Amtsanwältin als Organ der Rechtspflege bei Gericht dem Kopftuch/Kippaverbot unterliegen.

Diesem Gesetz muss noch der Landtag zustimmen, was vermutlich geschehen wird, passt es zeitgeistlich doch prima in die Landschaft der aktuellen Schlagzeilen (welt.de, spiegel.de, zeit.de, stern.de, faz.net…):

Wir sind nicht Burka

Leitkultur

Inwieweit sich andere Bundesländer diesem Kopftuch/Kippaverbot anschließen, bleibt abzuwarten.

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