Neue Bürokratie für Onlinehändler – die allseits beliebte und unbürokratische Lastschrift soll es nicht mehr geben. Statt dessen ein neuerliches Bürokratiemonster, die SEPA-Lastschrift, die so funktionieren soll:
1. Der Besteller muss dem Verkäufer ein schriftliches Mandat, erteilen.
2. Das Mandat soll dann 36 Monate gültig sein.
3. In diesem Mandat ist ein genauer Betrag fixiert.
4. Vor dem ersten Lastschrifteinzug muss das Mandat 14 Tage ruhen.
5. Mindestens 5 Tage vor Lastschrifteinzug muss der Kunde davon informiert werden, dass und wann ein Lastschrifteinzug erfolgt, damit das Konto Deckung aufweist.
Bislang kommt das beliebte und bewährte Lastschriftverfahren im innerdeutschen Zahlungsverkehr ohne jede Bürokratie aus:
Der Kunde gibt dem Onlinehändler mit Nennung der Bankdaten die Erlaubnis, den Kaufbetrag abzubuchen. Das geschieht ohne weitere Formalität.
Widerspricht der Kunde gegenüber seiner Bank innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Kontoauszuges dieser Abbuchung, wird die Abbuchung storniert – Punkt!
Nun das prospektive SEPA-Fallbeispiel – ein Kunde will per SEPA-Lastschrift bezahlen:
Der Kunde wählt im Bestellablauf die Zahlungsart “Lastschrift” an.
Der Onlinehändler schickt dem Kunden einen Auftrag zur Erteilung einer SEPA-Lastschrift zu.
Der Kunde füllt dieses Auftragsformular aus, unterschreibt handschriftlich und sendet dieses Original-Dokument per Briefpost seinem Händler zurück.
Der Händler reicht dieses Original-Dokument bei seiner Bank ein und beachtet erst mal die Wartezeit von 14 Tagen.
Nach Ablauf der 14 Tage teilt der Händler dem Kunden mit, an welchem Tag er (frühestens 5 Tage nach Wartezeit) die Abbuchung vornehmen wird. Erst dann wird abgebucht.
Wohlgemerkt, der Händler darf nur den Betrag abbuchen, der im Erteilungsformular fixiert und unterschrieben ist. Dies darf er aber 36 Monate lange. Bestellt der Kunde erneut beim Onlinehändler, muss wegen der ursprünglichen Betragsfixierung das gleiche Procedere erneut “durchgenudelt” werden – also auch für jede kleinste Nachbestellung!
Gottseidank ist dieser Lastschriftenkiller noch nicht in trockenen Tüchern. In der Onlinehändler-Szene rührt sich bereits Widerstand, beispielsweise hier:
shopanbieter.de
offener Leserbrief eines SEPA-Betroffenen
Wie immer auch die SEPA-Lastschrift zum Stichtag 1. Februar 2014 aussieht, wir sind auf ein Lastschriftverfahren nicht angewiesen. Wer bei uns eine Robe kauft, kann die Zahlungsart “auf Rechnung” anwählen. Natürlich wäre es für unsere Kunden bequemer, das optionale Lastschriftverfahren auch noch nach dem 01.02.2014 in der derzeit einfachen Form auswählen zu können. Sie müssten sich dann auch künftig um nichts mehr kümmern.
Onlinehändler, die aus rationellen Gründen auf das Lastschriftverfahren angewiesen sind, müssen wohl oder übel ab 01.02.2014 Kreditkarten verlangen oder andere Zahlungsdienste in Anspruch nehmen. Schlimmstenfalls müssen sie auf Vorkasse-Zahlung bestehen. Und genau das kann nicht im Sinne des Verbrauchers sein.
Der Beitrag ist leider voller Fehler. Bitte nochmal nachlesen, was SEPA tatsächlich bedeutet.
Das Mandat muss natürlich NICHT 14 Tage lang “ruhen”. Richtig ist: Die Lastschriftankündigung muß 14 Tage vorher beim Kunden sein. Auch die Hinweise zu wechselnden Beträgen betrifft nur die Prenotification, nicht das Mandat. Fehler bei der Prenotification ändern an der Gültigkeit des Mandats aber rein gar nichts: Die Lastschriften sind auch ganz ohne Prenotification selbstverständlich autorisiert. Das Mandat muß natürlich auch nicht bei der Bank eingereicht werden.
@Caligula
“Voller Fehler” naja … sachlicher wäre manches hilfreicher 😉
Ob man das nun als “Ruhen” bezeichnet oder anderswie, ist einerlei. Um die 14-Tagesfrist kommt man nicht herum.
Für jeden Warenkauf muss eine individuelle Einzugsermächtigung vom Käufer vorhanden sein, denn auf dem Mandat muss erklärt werden, ob es sich um wiederkehrende Zahlungen oder um eine einmalige Zahlung handelt. Ein Warenkauf zieht anders als bei Abonnements eine Einmalzahlung nach sich. Jeder Warenkauf bedingt also eine Einmallastschrift.
Beim Firmenkundenverfahren muss die Bank des Zahlungspflichtigen bei Vorlage der Firmenkunden-Lastschrift eine Mandatsprüfung durchführen, d.h. der Schuldner muss seiner Bank das Mandat vorlegen.
Es wäre interessant zu wissen, wie Caligula das Handling der SEPA-Lastschrift beim inländischen Online-Warenkauf in verständlichen Worten beschreibt.
Bei http://www.bundesbank.de findet man unterschiedliche Beispiel-Formulare für das SEPA-Lastschriftmandat als PDF-Datei.
Ein sehr informativer Artikel. Ich bin sehr gespannt, wie es nach dem 1. August tatsächlich mit SEPA läuft und inwieweit sich die Unternehmen bis dahin tatsächlich darauf vorbereitet haben.