Die neue Textilkennzeichnungsverordnung löst das betagte Textilkennzeichnungsgesetz ab. Einfacher ist dadurch nichts geworden und der Textilhandel stöhnt entnervt. Das ist auch kein Wunder, denn das Amtsblatt der Europäischen Union vom 18.10.2011 enthält hierzu umfangreichste Ausführungen. Die vorliegende Verordnung hat 21 Kapitel und eine ganze Menge Anhänge. Wer sich das zu Gemüte führen mag oder gar muss, wird bei “Lampmann Haberkamm Rosenbaum” fündig.
Dass der Verbraucher wissen muss, aus welchen Rohstoffen Bekleidungsteile bestehen, ist schon klar. Dass da nicht jeder Verkäufer mit eigenen Wortschöpfungen werben darf, versteht sich von selbst. Dass EU-Verordnungen in Beamtensprache gefasst werden, oft umfangreich und meist nur von Juristen verstanden werden, wissen wir auch. Man fragt sich aber schon hin-und-wieder, ob die “High Level Group zum Bürokratieabbau” nicht doch ein stumpfes Schwert ist. Wie auch immer, der oberste Bürokratie-Bekämpfer der EU, Edmund Stoiber, hat es nicht leicht.
Als Hersteller hochwertiger Roben fänden wir es schon angebracht, wenn es in Rohstoffgehaltsangaben Klassifizierungen gäbe und statt “Schurwolle” für alle klar “Merino-Schurwolle” deklarierbar wäre. “Schurwolle” kann schlimmstenfalls grobe Kartoffelsack-Eigenschaften haben. “Merino-Schurwolle” (zumindest die unsere) ist vom feinsten Haarkleid des Merinoschafes.
Wer sich in einer dicken, kratzigen Robe nicht wohlfühlt, sollte schon beim Kauf erkennen, was er sich antun kann. Deshalb wäre eine Klassifizierung “Schurwolle” oder “Merino-Schurwolle” in den Rohstoffangaben sehr sinnvoll.
Nachdem unsere Roben seit vielen Jahren in Justizkreisen bekannt sind und weil wir definitiv und ausschließlich feinste “Merino-Schurwolle” verarbeiten, stört und diese neue Verordnung eher nicht. Andere schon, siehe shopanbieter.de – Titel: “Wenn der Merinofaden zum Haar in der Suppe wird: Textilkennzeichnungsverordnung”