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Vorratsdatenspeicherung und Steuerverkürzung

Tagesschau.de berichtet am 18.03.2008:

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Gesetz zur Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten per Eilentscheidung vorerst stark eingeschränkt. Die Speicherung der Daten bleibt vorläufig zulässig, das Gericht setzte aber hohe Hürden für die Verwendung der Daten durch Ermittlungsbehörden.

Konsequent weitergedacht, wäre die Aktion Liechtensteiner Datenkauf dann ja auch verfassungswidrig, denn das Bundesverfassungsgericht erlaubt Ermittlungszugriffe auf Personendaten ja nur bei schweren Straftaten, insbesondere bei Terrorismus. Unabhängig dessen, ob nun die Beschaffung der kriminell entstandenen Liechtenstein-CD illegal war, dürfte der Zugriff auf die Daten und die Auswertung doch verfassungswidrig sein.

Die Minderheit der Deutschen Auslandsanleger haben ihre Barwerte kriminell erworben oder gehören gar der Maffia an. Die Mehrheit wird vor der Quellensteuer geflüchtet sein und andere trauen den Liechtensteiner oder Schweizer Vermögensverwaltern mehr professionalität zu, als den Deuschen Bankinstituten, die sich – wie derzeit in aller Munde – so zwischendurch mal anständig verspekulieren.

Wer illegal zusammengetragene Daten erwirbt, um dort enthaltene Bürger pauschal der Steuerverkürzung zu verdächtigen und Ermittlungsverfahren einzuleiten, der sollte mal in Ruhe darüber nachdenken, aus welchen Gründen “brave Bürger” ihre Handwerker fragen, ob man es “ohne Rechnung” billiger kriegen könne. Unter dem Begriff Steuerhinterziehung versteht der gemeine Bürger ein Kavaliersdelikt und nimmt man Demokratie ernst, dann kann aus dieser Volksmeinung keine schwere Straftat konstruiert werden, die einen Zugriff auf persönliche Daten rechtfertigt.

Wikipedia über “Steuerhinterziehung”

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