Gestern, am 30.06.2015 wies das Landgericht Augsburg die Klage des Rechtsanwalts Norman Synek ab, der den Freistaat Bayern auf Schadensersatz verklagt hatte, weil ein Richter beim Amtsgericht Augsburg ihn deshalb samt Mandanten unverrichteter Dinge heimschickte, weil er bei einem dortigen Zivilprozess keine Robe trug und auch keine solche tragen wollte. Wir berichteten am 10.06.2015 im Roben-Blog.
Das Landgericht begründete seine abweisende Entscheidung der Art, dass es dem Gewohnheitsrecht entspräche, dass vor den Gerichten auch Anwälte eine Robe tragen müssten. Das sei immer schon so gewesen.
Der Präsident des Amtsgerichts Augsburg Dr. Bernt Münzenberg erklärte die Robenpflicht so:
Durch die Amtstracht werden Richter und Rechtsanwälte als unabhängige Organe der Rechtspflege kenntlich gemacht, was auch der Rechts- und Wahrheitsfindung dient.
Man sähe ein erhebliches Interesse der Allgemeinheit, dass Gerichtstermine in guter Ordnung und angemessener Form stattfinden. Die Person tritt hinter dem Dienst an Gesetz und Recht zurück.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Rechtsanwalt Synek kündigte Berufung an.
“Ich bin kein Roben-Rebell. Ich trage sie dann, wenn ich muss – zum Beispiel vor dem Landgericht. Wenn ich aber nicht muss, bin ich froh, wenn ich ein Gepäckstück weniger mit mir herumtragen muss.”
Wenn ich den folgenden Satzabschnitt lese: – wenn ich ein Gepäckstück weniger mit mir herumtragen muss. – graut es mir! Eine Robe von Natterer kann in die Aktentasche gelegt werden, und wenn sie heraus genommen wird, gibt es nicht eine einzige Falte im Stoff. Sie ist jederzeit tragbar, die Robe!
Da der Stoff sehr leicht ist, ist ein solches Kleidungsstück auch keine Mehrbelastung für die Muskeln des jeweiligen Aktentaschenträgers, es sei denn, er hätte Oberarmmuskeln wie ein Spatz Krampfadern.
Das Wort “muss” in der Aussage des Betreffenden ist ein Wort, welches Zwang ausübt. Hat der Betroffene nicht freiwillig diesen Beruf gewählt und wurde er von wem gezwungen den Anwaltsberuf zu wählen?
Wenn ein Anwalt nicht seine Berufsbekleidung, und so sehe ich eine Robe an, tragen möchte, kann er gerne einen anderen Berufsweg einschlagen. Mich persönlich hat es masslos geärgert, dass dieser Anwalt einen solchen persönlichen Standpunkt vertritt. Jeder Metzger, jeder Schornsteinfeger, Ärzte ect trägt seine Berufsbekleidung.
Diese junge Generation in dem Berufszweig der Justiz hätte sehr gerne, wie in ihrem Privatbereich auch, sämtliche Grenzen aufgehoben, für den eigenen Egoismus, sowie der persönlichen Freiheit. Jedoch ohne Grenzen kein Miteinander, und solch einem Berufsvertreter wie dem Robenverweigerer gönne ich eine Verkehrskontrolle mit Polizisten ohne deren Dienstbekleidung.
Dann möchte ich sein Gesicht sehen!
Für mich steht eine Robe für Respekt und Anerkennung der geltenden Gesetze, in einem extra dafür vorgesehenen Raum: dem Gericht, und Hut ab vor dem Richter, welcher mit der Situation konfrontiert wurde!