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Landgericht Augsburg: Anwaltsrobe auch beim Amtsgericht Pflicht

Gestern, am 30.06.2015 wies das Landgericht Augsburg die Klage des Rechtsanwalts Norman Synek ab, der den Freistaat Bayern auf Schadensersatz verklagt hatte, weil ein Richter beim Amtsgericht Augsburg ihn deshalb samt Mandanten unverrichteter Dinge heimschickte, weil er bei einem dortigen Zivilprozess keine Robe trug und auch keine solche tragen wollte. Wir berichteten am 10.06.2015 im Roben-Blog.

Das Landgericht begründete seine abweisende Entscheidung der Art, dass es dem Gewohnheitsrecht entspräche, dass vor den Gerichten auch Anwälte eine Robe tragen müssten. Das sei immer schon so gewesen.

Der Präsident des Amtsgerichts Augsburg Dr. Bernt Münzenberg erklärte die Robenpflicht so:

Durch die Amtstracht werden Richter und Rechtsanwälte als unabhängige Organe der Rechtspflege kenntlich gemacht, was auch der Rechts- und Wahrheitsfindung dient.

Man sähe ein erhebliches Interesse der Allgemeinheit, dass Gerichtstermine in guter Ordnung und angemessener Form stattfinden. Die Person tritt hinter dem Dienst an Gesetz und Recht zurück.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Rechtsanwalt Synek kündigte Berufung an.

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