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Robe ausziehen, Sie sind kein Anwalt!

Ein Beklagter hatte in seinem Zivilprozess beim Amtsgericht Bautzen eine Anwaltsrobe getragen, weil er sich wohl selbst als Anwalt in eigener Sache sah. Unabhängig dessen, dass es in Zivilsachen vor Amtsgerichten gar keine Robenpflicht gibt, stellte die Richterin fest, dass man als Nichtjurist eine solche Amtstracht überhaupt nicht tragen dürfe. Sie übergab diesen Vorfall der zuständigen Staatsanwaltschaft, die ein Ermittlungsverfahren einleitete.
Das Amtsgericht Bautzen hatte nun am 20.08.2014 per Strafsache zu klären, ob eine Anwaltsrobe eine Amtstracht sei, mit der man keinen Missbrauch treiben dürfe. Zu einer Entscheidung kam es allerdings nicht, weil man sich schließlich einigte, das Verfahren gegen eine Zahlung von € 300,- einzustellen.
Erst behauptete der Angeklagte, er habe gar keine deutsche Anwaltsrobe getragen, sondern eine jüdische schwarze Robe, weil er das eben als Anhänger des Jüdischen Glaubens passend fände. Nachdem die Zivilprozess-Richterin leider nicht mehr genau wusste, welcher Art die Robe war, jüdischer oder deutscher, schlug der Richter vor, die Sitzung zu unterbrechen mit der Auflage, dass der Angeklagte das Corpus Delicti zum Fortsetzungstermin mitzubringen habe. So möglicherweise in Bedrängnis gebracht, war dem Angeklagten dann doch wohl eine Einstellung gegen eine Zahlung von € 300,- lieber.

Nun könnte man ja meinen, dieser „Anwaltsroben-Missbrauch“ sei ein Einzelfall – weit gefehlt. Bereits am 09.05.2013 berichteten wir über einen renitenten Osnabrücker Rechtsanwalt, der als Angeklagter bei seinem Strafprozess in seiner Anwaltsrobe erschien und sich beharrlich weigerte, dem Verlangen des Richters „Robe ausziehen“ zu folgen, er sei schließlich Angeklagter und nicht Verteidiger. Erst nach eine ordentlichen Gerichtsbeschluss, dem eine Beratung zwischen Richter und Schöffen vorausgehen musste, zog der Angeklagte dann seine Robe äußerst widerwillig aus. Das Drumherum finden Sie hier.

Ein gutes Jahr zuvor berichtete das main-netz.de von einem Rechtsanwalt, der als Angeklagter sich in seinem Strafprozess selbst verteidigt hatte und dabei seine Anwaltsrobe trug, die er unter keinen Umständen ausziehen wollte. Erst als der Richter dem angeklagten Rechtsanwalt 600 EURO Ordnungsgeld oder 3 Tage Haft androhte, zog der Angeklagte seine Anwaltsrobe aus und der eigentliche Strafprozess konnte beginnen.

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