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Robenstreit oder streitbare Roben?

Professor Dr. Christian Wolf veröffentlicht in der NJW Ausgabe 46/2015 seinen Standpunkt zur Amtstracht Robe. Er stellt u.a. zur Diskussion, ob ein Anwalt dann Winner ist, wenn er seine Robe als Werbeträger nutzt und neben seinem Namen auch noch seine Web-Adresse auf den Robenrücken sticken lässt oder ob er nicht eher ein Loser ist, der auf Kosten seiner Mandanten mit „solchen Albernheiten“ Profilierungsspielchen betreibt?
Symbolcharakter, Ernsthaftigkeit der Rechtsprechung, Glaubwürdigkeit und Affirmation des Gesagten. Der Autor beleuchtet die Robe, insbesondere die Anwaltsrobe aus unterschiedlichen Perspektiven und kommt zu dem Schluss, dass Rechtsanwälte gleichberechtigte und gleichwertige Rechtspflegeorgane sind und auch deshalb Wert darauflegen sollten, so wahrgenommen zu werden. „Die Robe ist das deutlich sichtbare Zeichen, dass Richter und Rechtsanwälte sich auf Augenhöhe begegnen.“

Hier der komplette Artikel von Professor Dr. Christian Wolf:

Robenstreit oder streitbare Roben

Der Rechtsanwalt entscheidet den Fall nicht. Das macht der Richter. Der Rechtsanwalt kann aber entscheidend sein. Ihm obliegt es, das Gericht im Sinne seines Mandanten zu überzeugen, das Gericht für seinen Mandanten einzunehmen. Das scharfsinnige juristische Argument ist dabei das eine. Persönliche Überzeugungskraft das andere. Recht funktioniert nicht wie Algebra. Bei (fast) jeder richterlichen Entscheidung spielt ein Stück richterlicher Dezisionismus eine mehr oder weniger große Rolle. Iain Morley QC empfiehlt in seinen Buch „The Devil´s Advocate“ daher auch: „Dress well look like a winner.“

Ein Anwalt mit TShirt unter der Robe, mit Hemd, aber ohne Krawatte und schließlich eine Robe mit dem Namen des Rechtsanwalts und der Web-Adresse auf dem Rücken – sieht so ein „Winner“ aus oder nicht eher ein „Loser“? Die Fälle sollte man weniger unter dem Blickwinkel des Berufsrechts als vielmehr des Anwaltsvertrags- und Haftungsrechts diskutieren. Will der Mandant, dass sein Rechtsanwalt derartige Profilierungsspielchen auf seine Kosten betreibt, oder ist es nicht vielmehr im Interesse des Mandanten, den favor judicis nicht leichtfertig durch solche Albernheiten seines Rechtsanwalts zu gefährden?

Allerdings ist die Robe weit mehr als ein „please the judge“. Kleidung ganz allgemein steht für nonverbale Kommunikation, sie ist ein Zeichensystem, ein Symbol. Mit der Kleidung lässt sich Identität und Alterität vermitteln, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe und die Abgrenzung dieser Gruppe von anderen. Die Robe weist nun einen doppelten Symbolcharakter auf. Zunächst verdeutlicht sie, die Bedeutung und Ernsthaftigkeit der Rechtsprechung. Ganz allgemein unterstreicht die Kleidung sowohl für den Träger selbst als auch für seine Umgebung die Glaubwürdigkeit seines Handelns. Die Kleidung bekräftigt nonverbal die Handlungen. Kleidung ist eine Affirmation des Gesagten.

Selbstverständlich ließe sich trefflich darüber nachdenken, ob nicht die Robe durch ein anderes Symbol oder Zeichen ersetzt werden soll. Die Robe als Kleidungssymbol des Rechtsanwalts in der mündlichen Verhandlung datiert zurück auf das ausgehende 19. Jahrhundert. Bis dahin war der Juristenfrack mit schwarzem Binder das gemeinsame Kleidungssymbol von Richter und Rechtsanwälten. Der Juristenfrack wurde erst allmählich durch die Robe abgelöst. So behielten etwa die Rechtsanwälte beim Reichsgericht anfangs noch den Frack bei. Sicherlich wären auch andere Kleidungssymbole geeignet, die Bedeutung der mündlichen Verhandlung zu unterstreichen, etwa Cutaway, Stresemann oder schwarzer Anzug. Entscheidend dabei ist nur, dass man sich einer gemeinsamen Symbolsprache bedient. Ohne gemeinsame (Symbol-)Sprache ist Verständigung nur schwer möglich.
Weitaus wichtiger aber ist die zweite nonverbale Kommunikationsfunktion, für die die Anwaltsrobe steht. Diese setzt bei der Pflicht des Richters an, eine Robe als Amtstracht zu tragen. Richter tragen die Amtstracht seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert unter anderem deshalb, um zu verdeutlichen, dass die Person hinter das Amt zurücktritt. Im Schnitt lehnt sich die noch heute gültige Form der preußischen Robe an den Talar der Professoren an. Vorbild war damit nicht barocke Prachtentfaltung des Souveräns, in dessen Namen man Recht sprach, sondern indirekt die sakrale Kleidung der Priester, an die sich wiederum die Talare der Professoren anlehnten (Justitiae sacerdotium). Eigentlich ein durchaus modernes Verständnis, das die Robe symbolisiert: Gleichheit im Dienst der Gerechtigkeit!

Unabhängig von der Frage, ob die Robe die richtige Amtstracht für die Richter ist, ist die Robe jedenfalls solange die richtige Amtstracht für Rechtsanwälte, als Richter Roben tragen. Die Robe ist das deutlich sichtbare Zeichen, dass Richter und Rechtsanwälte sich auf Augenhöhe begegnen. Beide wirken gleichberechtigt, aber in unterschiedlichen Rollen an der Produktion des Rechts mit. Für dies steht die Robe als Symbol. Diesen Zusammenhang verdeutlicht die Verordnung des österreichischen Justizministeriums von 1904 weitaus deutlicher als § 20 BORA oder die Amtstrachtverordnung von Baden-Württemberg. Spricht man in Deutschland von der Verpflichtung, die Amtstracht zu tragen, gestattet man in Österreich den Rechtsanwälten die Amtstracht dann zu tragen, wenn Richter und Staatsanwälte verpflichtet sind, diese zu tragen.

Damit ist nicht gesagt, dass sich ein Streit um die Robe oder besser die Farbe der Robe nicht lohnt. Die Richter der obersten Bundesgerichte tragen rote Roben. Die beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte treten dort gleichfalls mit roten Roben auf. Der bei einer regionalen Rechtsanwaltskammer zugelassene Rechtsanwalt sieht sich hingegen in strafrechtlichen Revisionen beim BGH einer Phalanx von roten Roben der Bundesrichter und der Bundesanwälte gegenüber. Vergleichbares gilt für die anderen obersten Bundesgerichte. Jeder Rechtsanwalt, der vor einem obersten Bundesgericht auftreten darf, sollte äußerlich nicht wie ein Rechtspflegeorgan zweiter Klasse wirken. Vergleichbares gilt, wenn Bundesanwälte vor einem OLG die Anklage in roten Roben vertreten. Auch dies konterkariert das Symbol der gleichen Augenhöhe der an der Rechtsprechung mitwirkenden Rechtspflegeorgane. Hier zu streiten, würde sich genauso lohnen, wie gegen die Zumutung einiger Gerichtssäle, die immer noch die Staatsanwälte zusammen mit den Richtern in der Beletage Platz nehmen lassen, die Verteidiger hingegen im Souterrain des Gerichtssaals. Rechtsanwälte sind gleichberechtigte und gleichwertige Rechtspflegeorgane. Sie sollten auch Wert darauf legen, so wahrgenommen zu werden!

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