… am 06.05.2014 zu einer Ordnungsstrafe von bis zu 250.000,- EURO oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wenn er weiterhin bei uns Content-Scraping betreibt – OLG Düsseldorf I- U 174/12
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat für Recht erkannt:
” I.
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 31.10.2012 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.) Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,
im Zusammenhang mit dem Anbieten von Roben, insbesondere Roben für juristische Berufe, gleich ob durch Werbeprospekte, Angebote im Internet oder sonstige Werbemittel, den folgenden Text selbst oder durch Dritte öffentlich zugänglich zu machen:
a. Die XXXXXXX Roben bestechen durch ihre perfekte Passform. Ihre gekonnte Schnittführung vermittelt gepflegte Eleganz. Alle XXXXXXX Roben werden von qualifizierten Bekleidungsschneiderinnen in sorgfältiger Einzelanfertigung hergestellt. Qualität MADE IN GERMANY.
b. Die XXXXXXX Roben (oder: Unsere) [oder: XXXXXXXXX] Roben sind im Rückenoberteil gefüttert. Beidseitige Armstellung, Eingriffstasche, verdeckte Knopfleiste und der Taschendurchgriff (in die darunter getragene Kleidung) sind Standard.
c. Die XXXXXXX (oder Xxxxxx) Roben liefern wir in vorgefertigten Konfektionsgrößen und auch als individuelle Maßanfertigung. Die XXXXXXX Roben gibt es in den Ausführungen für Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte, Amtsanwälte, Patentanwälte.
d. Sie werden keine elegantere Robe mit angenehmeren Trageeigenschaften finden.
e. Was muss ich bei der Größenwahl beachten?
Unsere Roben sind großzügig geschnitten. Die darunter getragene Jacke ist berücksichtigt. Bitte also keine Nummer größer bestellen!
f. Welche Details haben Ihre Roben?
Alle unsere Roben haben eine beidseitige Armstellung, eine Eingriffstasche und einen Taschendurchgriff (in die darunter getragene Kleidung). Sie haben eine verdeckte Knopfleiste, elegant abgerundete Revers und eine Fütterung im oberen Rückenteil. Anwaltsroben haben hochwertige Satinbesätze oder edle Seitenbesätze, Richter- und Staatsanwaltsroben haben Samtbesätze, Patentanwaltsroben haben blaue Satinbesätze, Protokollführerroben haben Besätze aus gleichem Oberstoff.
g. Gibt es Unterschiede zwischen Damen- und Herrenroben?
Optisch gibt es keine Unterschiede. Damenroben sind anders herum geknöpft als Herrenroben. Das ist der einzige funktionelle Unterschied, den die bestehenden Vorschriften zulassen. Unsere Robenschnitte sind allerdings so optimiert, dass unsere Damenroben femininen Ansprüchen entgegenkommen und unsere Herrenroben Männlichkeit ausstrahlen.
h. Wie pflege ich meine neue Robe?
Sie können da eigentlich nicht viel falsch machen. Nach dem Tragen gehört die Robe auf einen Kleiderbügel. Unsere hochwertigen Roben hängen sich schnell aus, uns sehen wie neu aus.
Hängen Sie ihre Roben hin und wieder mal über Nacht an die frische Luft. Das Lüften hat auch den Vorteil, dass der Selbstreinigungsprozess der Schurwolle einsetzen kann und dadurch die im Pflegeetikett ausgewiesene chemische Reinigung meist entfallen kann.
Waschen Sie ihre MERINO-Robe nie selbst. Auch wenn hin und wieder Kunden berichten, dass unsere Robe den Wollwaschgang ohne Probleme überstanden hat, so raten wir dringend davon ab. Keine Waschmaschine wäscht immer 100%tig mit genau gleicher Temperatur. Auch Waschmittelverwendungen und Dosierung sind problematisch. Wenn Sie ihre Robe immer mal wieder für eine Nacht auf den Balkon hängen, wird sich die Reinigungsfrage wahrscheinlich nicht stellen.
i. Robe Anwälte, Robe Richter, wo ist der Unterschied?
Die Robe für Anwälte unterscheidet sich von der Robe für Richter allein durch die Besatzstoffe. Anwaltsroben haben schwarze Besätze aus Seide oder Kunstseide, Richterroben wie auch Staatsanwaltsroben haben schwarze Besätze aus Samt. Im OLG-Bezirk Stuttgart dürfen Anwälte auch Roben mit schwarzem Samtbesatz (Richterroben) tragen.
j. Wie sehen Roben für Protokollführer aus?
Roben für Protokollführer entsprechen in Form und Farbe den Roben für Richter/Staatsanwälte. Sie haben allerdings keine Besätze aus Samt, sondern solche aus gleichem Oberstoff.
k. Welche Preisvorteile bieten Sie?
Wir kalkulieren unsere Verkaufspreise nach Konfektionsgrößen. Dabei berücksichtigen wir den pro Größe unterschiedlichen Stoffverbrauch, den effektiven Arbeitslohn und die Stückzahl der jeweiligen Produktionsserie.
Ein kleines Beispiel: Eine Robe in der Damengröße 34 hat deutlich weniger Stoffverbrauch als eine solche in der Damengröße 96. Damenroben in den “normalen” Größen 34-42 können in größeren Serien hergestellt werden als solche in den “Sondergrößen” 72-96, denn sie werden halt häufiger verkauft und deshalb ist auch die Lagerhaltung rentabler. Wir sparen also wertvollen Stoff, Arbeitslohn und Lagerhaltung. Diese Einsparungen geben wir an unsere Kunden weiter!
Bei Herrenroben ist das genauso.
Hinweis: Bevor sie eine Robe in den Warenkorb legen, bestimmen Sie bei Damengrößen oder Herrengröße Ihre gewünschte Konfektionsgröße. Wählen Sie eine Größe an, neben der z.B. (+€ 20.00*) steht, erhöht sich der Robenpreis um € 20,-.
l. Kann ich meine Robe auch bei Ihnen in Essenbach aussuchen?
Ja, gerne! Bitte rufen Sie zuvor an (08703 905 88 75), damit wir uns Zeit für Sie nehmen können. Sie finden unser Warenlager in D-84051 Essenbach (Industriegebiet Altheim) Xxxxxxxxxxxxxx 1a. Den kürzesten Anfahrtsweg erklären wir Ihnen gerne bei Ihrem Anruf.
m. Kann ich meine neue Robe steuerlich absetzen?
Ja, dabei sparen Sie je nach individuellem Steuersatz bis zu 50%! Unsere Roben können Sie als Berufsbekleidung steuerlich absetzen (BFH 15.10.99, Az: IX B 91/99 und FG Köln 27.06.97, Az: 14 K 842/93).
Das Finanzamt erstattet Ihnen darüber hinaus die von uns in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer (fragen Sie Ihren Steuerberater).
n. Die XXXXXXXXX ist unsere perisgünstigste Robe. Sie hat jedoch nichts mit den Billig-Roben zu tun, die meist Polyester-Besatz und -futter haben, gar aus 100% Polyester bestehen und aus Niedriglohnländern stammen.
o. Die XXXXXXXXX Roben werden von qualifizierten Bekleidungsschneiderinnen in sorgfältiger Einzelanfertigung hergestellt.
p. Was sind die wichtigsten Informationen über Schurwolle?
Schurwolle wird vom Fell des Schafes gewonnen. Verschiedene Schurwolle-Qualitätsstufen gibt es, weil es verschiedene Schafarten gibt. Das Schaf, das die beste Schurwolle liefert, ist das MERINO-Schaf. Es macht also schon einen Unterschied, ob Sie eine Robe aus “normaler” Schurwolle tragen oder eine solche aus reiner “Merino”- Schurwolle, denn Schurwolle alleine sagt noch nichts über die Garnfeinheit, über das Gewicht oder über die Gewebedichte aus. (Auch ein grobes oder schweres Gewebe kann aus Schurwolle sein.)
q. Gibt es Unterschiede bei Merino-Oberstoffen?
Ja, die Merino-Schurwolle unterscheidet sich nach Haarform und Ausbildung des Haarkleides. Die Klassifizierung liegt überwiegend in der Feinheit der Wolle. Auch Kräuselungen und Lufthaltigkeit spielen eine Rolle, wenn hohe Klimatisierungseigenschaften gewünscht sind.”
(Firmen- und Modelnamen mit X unkenntlich gemacht)
Das komplette Urteil samt Begründung finden Sie als PDF-Datei (2,2MB) hier.
Die dort enthaltene Feststellung, dass die wortwörtliche Übernahme eines so langen Textes auch nur vorsätzlich erfolgt sein könne, was die Mitbewerberin übrigens im Laufe des Prozesses auch gar nicht in Abrede gestellt hatte, zeigt die Handlungsweise der Mitbewerberin, die auch in der Vorgeschichte nachfolgend betrachtet werden darf.
VORGESCHICHTE PRODUKTPIRATERIE:
12.08.2008 https://www.roben-shop.de/blog/die-robe-elite-im-fokus-von-piraten/
19.09.2008 https://www.roben-shop.de/blog/beihilfe-zur-produktpiraterie-standesrechtlich-vereinbar/
Den Textklau betreffend, finden Sie nachfolgend ein Urteil des Landgerichts Stuttgart, das möglicherweise zur Folge hatte, dass die Mitbewerberin sich darin bestätigt sah, dass es auch rechtens sei, eine Vielzahl unserer Kundenmeinungen zu übernehmen, um damit ihre Roben zu bewerben.
TEXTKLAU:
15.06.2011 https://www.roben-shop.de/blog/lg-stuttgart-erlaubt-textklau-unter-direkten-mitbewerbern/
07.07.2011 https://www.roben-shop.de/blog/textklau-wie-wir-den-dieben-auf-die-schliche-kommen/
27.10.2011 https://www.roben-shop.de/blog/konkurrent-klaut-unsere-kundenmeinungen-und-bewirbt-damit-seine-roben/
COPY AND PASTE hat zwischenzeitlich in der Verkaufe leider einen mächtigen Stellenwert. Wenn es schon fast unmöglich ist, internationale Produktpiraterie erfolgreich zu bekämpfen, so sollte es aber doch möglich sein, denen auf die Finger zu klopfen, die mittels geistigem Gut anderer im Inland Geschäfte machen. Es wäre kein Fehler, die Schwelle der Schöpfungshöhe dann herunterzusetzen, wenn Auftritte von Mitbewerbern insgesamt recht eindeutig nach “Klau und Stehle” riechen.
Da hat es sich ein Mitbewerber aber sehr einfach gemacht. Wenn ich richtig zähle, wurden insgesamt 17 (in Worten: siebzehn) Beschreibungen und Werbeaussagen übernommen, um sich dadurch auf einfache Weise Inhalte für den eigenen Internetauftritt in Form von Werbetexten zu verschaffen. Ausserdem geht es ja um längere Textpassagen in denen bestimmt viel Arbeit gesteckt hat.
Merke: Heutzutage gibts nicht nur Doktortitel, sondern auch Marketing per “copy and paste”. Fremde Federn am eigenen Hut.
Ausweislich des PDF (Danke für den Volltext!) hat das OLG Düsseldorf klare juristische Worte gefunden: Der Unterlassungsanspruch gegen den Mitbewerber ist gemäss § 97 Abs. 1 UrhG begründet, da die Texte die erforderlich Schöpfungshöhe nach § 2 Abs. 2 UrhG aufweisen und das rein handwerksmässige deutlich überragen. Die wortwörtliche Übernahme eines so langen Textes könne auch nur vorsätzlich erfolgt sein, was der Mitbewerberin übrigens im Laufe des Prozesses auch gar nicht in Abrede gestellt hatte.
Einerseits ist es ja eine Ehre und Auszeichnung, kopiert zu werden. Schliesslich wurden alle erfolgreichen Künstler, Forscher und Geschäftsleute stets kopiert und insoweit war das Verhalten des Mitbewerbers als grosses Kompliment zu werten. Dafür, dass hier aber ein Prozess geführt wurde, habe ich volles Verständnis: Wer Texte vorsätzlich “raubkopiert” um sich einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen, weckt eben die Leidenschaft der “bestohlenen” Mitbewerber. Denn mit ehrbarem Geschäftsgebahren hat das schliesslich rein gar nichts mehr zu tun.