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Über die Bedeutung der Amtstracht heute – die Anwaltsrobe

Bei Rechtsanwalt Oliver John Berlin haben wir heute ein aktuelles Essay über die Anwaltsrobe gefunden.

Von der Geschichte der Robe und deren Bedeutung, über die standesrechtliche Verpflichtung bis hin zur fehlenden Robe, RA John rückt in seinem Essay vieles ins rechte Licht. Insbesondere kommt er damit schnell und klar auf den Punkt (Zitat):

Die Robe ist Standestracht des juristischen Funktionsträgers, Sinnbild gerichtlicher Würde und stellt für alle sichtbar klar, dass auch der Anwalt ein Organ der Rechtspflege ist.

Nachdem hin- und wieder die Meinung geistert, für Rechtsanwälte gäbe es an Berliner Gerichten keine Robenpflicht mehr, ist die Aufzählung der Berliner Gerichte, an denen nach wie vor Robenpflicht herrscht, für die Rechtsanwälte hilfreich, die es nicht auf eine Rüge oder gar einen Ausschluss aus der Sitzung ankommen lassen wollen.

Möglicherweise hat sich RA John deshalb spontan mit der Robenpflicht beschäftigt, weil er selbst schon einmal „robenlos“ in eine ungute Situation kam (Zitat):

So stand ich kurz nach der Wende in Neuruppin mit der Mandantschaft direkt vor einem Richter, der in den Raum fragte: Wo ist denn der Herr Rechtsanwalt John? Meine leider fehlende Robe machte mich so lange unsichtbar, bis ein anwesender Kollege zum Glück aushelfen konnte.

Robenpflicht und Krawattenzwang war schon häufig Thema in der Juristenszene, so auch unser Blogthema. Kürzlich bloggten wir über den krawattenlosen Anwalt, der aus dem Sitzungssaal verwiesen wurde.

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