Von persönlichen Besuchen bitten wir derzeit abzusehen.

Verteidiger ohne weiße Krawatte – ein schwerwiegender Verstoß, der geahndet werden muss!

Die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwaltes, der wegen fehlender weißer Krawatte als Strafverteidiger zurückgewiesen wurde, wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.

Sitzungspolizeilich zu ahnden sei, wenn ein Strafverteidiger in der Hauptverhandlung seiner Pflicht, eine Amtstracht zu tragen, nicht nachkommt und trotz mehrfacher Aufforderung keine weiße Krawatte (weiße Halsbinde, Langbinder) anlegt.

Der (erfolglos) beschwerdeführende Rechtsanwalt, der zu seiner Robe keine weiße Krawatte trug, musste sich belehren lassen, dass es so nicht geht. Auch das von ihm getragene weiße Hemd nützte ihm da nichts.

„Er habe seine Pflicht verletzt und sei vor Gericht nicht in Amtstracht erschienen.

So verlief das Verfahren:
LG München II, 10.08.2011 – 8 Ns 47 Js 43611/08
OLG München, 30.11.2011 – 2 Ws 1105/11
BVerfG, 13.03.2012 – 1 BvR 210/12

Im strafblog gibt es von Rainer Pohlen einen gut diskutierten Artikel, der das Thema in die Kategorie „bedenkliche und überzogene Maßnahmen von Richtern“ einordnet.

Sommerloch? Die Fragebeantwortet sich normalerweise von selbst, wenn man bei n-tv.de vorbeischaut. Und in den letzten Jahren hat man sich im Sommer immer mal gerne der Amtstracht Robe & Krawatte bedient. Neu ist allerdings, dass wegen einer harmlose Krawatte das oberste Verfassungsorgan bemüht wird. Also doch kein Sommerloch!

Wie auch immer, wir wundern uns schon ein paar Monate, warum unsere Krawattenumsätze so in die Höhe geschnellt sind. Auch wundern wir uns darüber, dass eine so schöne weiße Seidenkrawatte so viel Staub aufwirbeln kann 🙂
Weiße Seidenkrawatte für Anwälte
Wie ein Anwalt wegen Fehlens einer weißen Krawatte den richterlichen Verweis aus dem Sitzungssaal sanktionieren konnte, erfahren Sie in unserem Blogartikel „Anwalt ohne Krawatte aus dem Sitzungssaal verwiesen„.

Bereits am 9. Februar 2009 berichteten wir von der Mannheimer Justizposse „Krawattenstreit„.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Farbig gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Hier finden Sie unsere Datenschutzhinweise.