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Natterer Roben – Unser Spendenaufkommen für 2019 beträgt EUR 7500,00

Gestern haben wir EUR 7500,00 an nachfolgende Organisationen überwiesen:

DRK EUR 1300,00
MISEREOR
EUR 1000,00
UNICEF
EUR 1.300,00
Ärzte ohne Grenzen
EUR 2.400,00
Weißer Ring
EUR 1.500,00

Seit wir in 2009 einen Spendengenerator in unserem Roben-Shop eingerichtet haben, spenden wir jährlich in der Weihnachtszeit den prozentualen Teil unseres Roben-Umsatzes, den wir in 2009 festgelegt haben und der seither bei jedem Roben-Verkauf automatisch generiert wird. So kann der Kunde bei jedem Robenkauf mit 1 Klick mitbestimmen, an welche Organisation die durch seinen Kauf generierte Spende gehen soll.

Aktuell stehen wir heute (18.12.2019) bei einem über 11 Jahre aufgelaufenen Spendenaufkommens von EUR 55.000,00.
Alle bisherigen Jahresspenden finden Sie hier.

Frohe und friedliche Weihnachten unseren Kunden und Geschäftsfreunden.
Einen besonderen Weihnachtsgruß allen, die in Not geraten sind:
https://www.youtube.com/watch?v=DRxM92e6Ykc

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Klimakatastrophe – nein danke!

Muss uns erst mal die Jugend von „Fridays for Future“ kräftig vors Bein treten? Reichen denn nicht Unwetter, Hitzerekorde und auch die daraus resultierende Völkerwanderung, damit sich auch die mündigen Verbraucher Gedanken darüber machen, was man denn selbst (z.B. beim Onlineshopping) für den Klimaschutz tun kann?

Natürlich sind auch Handel, Handwerk und Industrie aufgerufen, endlich die „Fluchtursache Klima“ ernst zu nehmen.

Fassen wir uns an die eigene Nase:
Seit vielen Jahren nehmen wir in Kauf, dass so manche Robe nicht bei uns bestellt wird, weil es bei uns keine Retourenlabels gibt, sondern die Rücksendekosten unseren Kunden mit der Begründung „zugemutet werden“, dass wir bei Lieferung ja auch keine Versandkosten verlangen. Kommt das im Einzelfall bei vereinzelten Robenträgern nicht gut an – damit können wir leben.

Damit es zu Rücksendungen gar nicht erst kommen muss und es bei unserer rekordverdächtigen Retourenquote von unter 5% auch bleibt:

Unser Konfektionsgrößenrechner hilft bei der Größenwahl, sodass man eigentlich darauf verzichten kann, 2 oder gar 3 Roben unterschiedlicher Größe zu bestellen.

Ist man sich bei der Größenwahl unsicher, wählt man einfach „Erbitte Anruf“ an. Wir rufen kurzfristig zurück und lösen das Problem im persönlichen Gespräch.

Bei der Größenwahl kann man optional seine Körpergröße angeben (über 80% aller Kunden tun dies bereits). Wir erkennen dann sehr schnell, ob die ausgewählte Konfektionsgröße überhaupt zur Körpergröße passen kann. Im Zweifelsfall klären wir das dann telefonisch oder per E-Mail.

Ob Richterrobe, Staatsanwaltsrobe, Anwaltsrobe, Protokollführer- oder Patentanwaltsroben, bei all diesen Roben bieten wir ein breites Größenspektrum an:
Normalgrößen
Langgrößen
Untersetzte Größen
Kurzgrößen
und Maßanfertigung

Überall im Roben-Shop steht unsere Telefonnummer in der Hauptnavigation. Von Montag bis Freitag 8-12 und 13-15 Uhr beraten wir Sie gerne. Eine lästige Warteschleife gibt es bei uns nicht.

Diese Maßnahmen nehmen wir gerne in Kauf, um der Umwelt Schadstoffe, Feinstaub, CO2 etc. zu ersparen und auch um drohende Verkehrsgaus zu verhindern und unterbezahlten Paketfahrern das Leben nicht noch schwerer zu machen.

An alle Anbieter, die keine „vor Glück schreienden oder sonst zurückschickenden Kunden“ mehr haben wollen, die Retourenquoten von 50-70% auslösen, hier ein kleiner Tipp aus unserem Nähkästchen:

Nehmen Sie sich für den Kunden gerne etwas Zeit, liefern Sie pünktlich gute Qualiät und beraten Sie persönlich ohne nervige Warteschleife und verzichten Sie auf kostenlose Rücksendelabels, dann können auch Sie Ihre Retourenquote locker um gute 50% reduzieren.

Warum die taz am 29.07.2015 beim Thema „Rücksendequote im Handel“ „Fusspilz“ ins Spiel bringt, lesen Sie hier:
https://taz.de/Geheimnis-um-Ruecksendequote-im-Handel/!5215913/

P.S.: Auch mit 0% Retourenquote lösen wir das komplexe Klimaproblem natürlich nicht. Aber die immer stärker auf uns zukommenden humanitären Katastrophen können wir jedoch wenigstens mit großzügigen Spenden für die Ärmsten der Armen versuchen zu mildern.

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14.12.2018: Wir spenden EUR 7.000,00 an gemeinnützige Organisationen

Unser Spendenaufkommen für das Jahr 2018 in Höhe von insgesamt EUR 7.000,00 haben wir heute wie folgt überwiesen:

DRK EUR 1200,00
MISEREOR EUR 900,00
UNICEF EUR 1.200,00
Ärzte ohne Grenzen EUR 2.200,00
Weißer Ring EUR 1.500,00

In den nunmehr 10 Jahren, in denen wir jährlich einen Umsatzanteil gemeinnützigen Unternehmen zukommen ließen, haben wir von 2009-2018 Spendengelder von insgesamt 47.000,- Euro überwiesen.

Jeder einzelne Spenden-Euro resultiert aus einem Robenkauf. Dabei wird in unserem Roben-Shop ein bestimmter Prozentsatz des Robenumsatzes automatisch generiert und am Ende des Jahres so verteilt, wie der jeweilige Kunde dies wünscht (1 Klick genügt).
Nach jeder Robenbestellung kann der Besteller im roben-shop.de am Ende des Bestellvorganges bestimmen, welcher der 5 ausgewählten Organisationen den durch seine Bestellung generierten Spendenbetrag erhalten soll.

Man stelle sich vor, welch riesige Spendenbeträge zusammenkämen, würden wenigstens die 20 größten Unternehmen der Welt nur 1 Promille (0,1%) ihres Jahresumsatzes hilfsbedürftigen Menschen zukommen lassen?

Schnell mal gerechnet:
Laut Wikipedia (Fortune Global 500) setzten im Jahr 2017 die 20 umsatzstärksten Global Player (von Walmart über Apple und Daimler bis AT&T) runde 5 Billionen US-Dollar um. 1 Promille hiervon sind nach Adam Riese 50 Milliarden US-Dollar, also etwa 45 Milliarden EURO!

45.000.000.000,00 EURO für hilfsbedürftige Menschen … es gäbe weder Hunger noch Not in unserer Welt.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen schöne und besinnliche Weihnachten.
Danke allen Kunden und Geschäftsfreunden, die uns auch dieses Jahr Ihr Vertrauen geschenkt haben.

Die Zusammenstellung unserer bisherigen Jahresspenden finden Sie hier.

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Unser Spendenaufkommen für 2017 beträgt EUR 6.100,00

Heute haben wir an nachfolgende gemeinnützige Organisationen insgesamt EUR 6.100,00 wie folgt überwiesen:

DRK EUR 900,00
MISEREOR EUR 800,00
UNICEF EUR 1.200,00
Ärzte ohne Grenzen EUR 2.100,00
Weißer Ring EUR 1.100,00

Damit setzen wir unsere im Jahre 2009 eingerichtete Spendenaktion auch im 9 Jahr erfolgreich fort.

Jede in unserem roben-shop.de verkaufte Robe löst eine Spende aus, bei der unsere Kunden mitbestimmen können, an welche der obigen Organisationen die Spende zum Jahresende fließen soll, die über das Jahr hinweg je Robenbestellung automatisch generiert wird. Dabei runden wir die jeweiligen Spendenbeträge der Übersichtlichkeit halber etwas auf. 😉

So ist in den letzten 9 Jahren ein schöner Betrag von EUR 40.660,00 aufgelaufen und wir haben unser Ziel, die 40.000er-Marke zu knacken, erreicht.

Allen unseren Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen ein herzliches Dankeschön. Ein gutes Gefühl, wenn Sie hin und wieder beim Tragen einer Natterer-Robe ein „Danke“ spüren, das Ihnen von dort zugerufen wird, wo die Not gerade am größten ist.

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

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Robe und Kopftuch? Zur Richter/Staatsanwaltsrobe passen weder Kopftuch noch Kippa

Die Baden/Württembergische (grün-schwarze) Landesregierung hat am 25.04.2017 per Gesetzentwurf beschlossen, dass Träger juristischer Amtskleidung auf Kopftuch und Kippa verzichten müssen. In Baden/Württemberg sollen künftig bei Gericht keine religiöse oder politisch geprägte Bekleidungen getragen werden.

Justizminister Guido Wolf führte aus:

Objektivität, die Neutralität im Gerichtssaal ist ein verfassungsmäßiges Gut, ein hohes Gut, das es zwingend zu verteidigen gilt.

Ministerpräsident Kretschmann (Grüne), der anfangs nicht vom Kopftuchverbot überzeugt war, willigte schließlich ein, weil das Verbot nur für Personen mit Amtskleidung gelten solle – Schöffen und ehrenamtliche Richter sollen ausgenommen sein:

Ich finde, dass das ein guter Kompromiss ist, weil wir diesen Kompromiss wirklich belastbar begründen können, warum wir es so gemacht haben.

Nachdem Referendare/Referendarinnen in Ausübung ihrer richterlichen Aufgaben auch dem Kopftuch/Kippaverbot unterliegen, ist davon auszugehen, dass auch Rechtsanwalt/Rechtsanwältin sowie Amtsanwalt/Amtsanwältin als Organ der Rechtspflege bei Gericht dem Kopftuch/Kippaverbot unterliegen.

Diesem Gesetz muss noch der Landtag zustimmen, was vermutlich geschehen wird, passt es zeitgeistlich doch prima in die Landschaft der aktuellen Schlagzeilen (welt.de, spiegel.de, zeit.de, stern.de, faz.net…):

Wir sind nicht Burka

Leitkultur

Inwieweit sich andere Bundesländer diesem Kopftuch/Kippaverbot anschließen, bleibt abzuwarten.

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Werbeaufdruck auf Anwaltsrobe verboten – BGH-Urteil v. 07.11.2016

Am 07.11.2016 verkündete der Bundesgerichtshof sein Urteil i.S. Werbeaufdruck auf Anwaltsroben.
Das Urteil liegt nun vor:

BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL

in der verwaltungsrechtlichen Anwaltssache

Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer, Pingsdorfer Straße 89, Brühl,
Kläger und Berufungskläger,

gegen

Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Straße 30, Köln,
Beklagte und Berufungsbeklagte,

wegen eines belehrenden Hinweises zu Aufdrucken/Bestickungen auf einer Anwaltsrobe

ECLI:DE:BGH:2016:071116UANWZ.BRFG.47.15.0

Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat  auf die mündliche Ver­handlung vom 7. November 2016 durch die  Präsidentin des Bundesgerichtshofs Limperg, die  Richterin Lohmann, den Richter Dr. Remmert sowie die  Rechts­anwältin Schäfer und den Rechtsanwalt Dr. Lauer

für Recht erkannt:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des 1.  Senats des An­waltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29.  Mai 2015 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu  tragen.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.

Das komplette Urteil samt Entscheidungsgründe können Sie hier herunterladen.

Wir berichteten
am 16.07.2016 “Eine Anwaltsrobe ist kein Fussballtrikot! Anwaltsgerichtshof entscheidet
und am 08.11.2016 “BGH entscheidet: Anwaltsrobe darf keine Werbung tragen

Nachtrag vom 08.08.2017:

Das Bundesverfassungsgericht – 1 BvR 54/17 – teilt Herrn Rechtsanwalt Dr. Riemer am 04.08.2017 mit,
dass die Verfassungsbeschwerde gegen

a) das Urteil des Bundesgerichtshofs
vom 07. November 2016 – AnwZ (Brfg) 47/15 -,

b) das Urteil des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 29. Mai 2015 – 1 AGH 16/15 –

c) den Bescheid der Rechtsanwaltskammer Köln
vom 26. Mai 2015 – III. Abt. 275/2014 –

durch einstimmigen Beschluss am 31. Juli 2017 nicht zur Entscheidung angenommen wird.
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs.1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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BGH entscheidet: Anwaltsrobe darf keine Werbung tragen

Gestern, am 07.11.2016 entschied der BHG unter Vorsitz der Gerichtspräsidentin Bettina Limburg, dass eine mit Werbung bedruckte/bestickte Anwaltsrobe nichts im Gerichtssaal zu suchen hat. Auch Name und Internetadresse hätten auf einer Anwaltsrobe nichts zu suchen. Die Urteilsbegründung ist allerdings noch abzuwarten.

Mit dem Titel “Eine Robe ist kein Fussballtrikot!” berichteten wir am 16.07.2015 von Dr. Riemers Streit in Sachen “Werblich bestickte Anwaltsroben”.

Nachdem der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.05.2015 (AZ 1 AGH 16/15 (PDF)) Rechtsanwalt Dr. Riemer solche Art Werbung auf der Anwaltsrobe untersagte, dieser damit nicht einverstanden war, landete die Sache beim BGH.

Demonstrativ in seine bestickte Anwaltsrobe gekleidet, konnte Dr. Riemer jedoch auch dort nicht punkten. Namensschriftzug und/oder Internetadresse gehören nicht auf die Amtstracht “Robe”.

Damit will sich Dr. Riemer offensichtlich nicht zufrieden geben. Das Bundesverfassungsgericht soll sich nun mit der Berufsfreiheit beschäftigen, die durch das Nichttragendürfen einer werblich bestickten Anwaltsrobe verletzt sei. Und weil Dr. Riemer mit seiner Kaffeetassen “Schockwerbung” beim Bundesverfassungsgericht schon mal negative Erfahrung sammeln konnte, muss man tatsächlich mit diesem erneuten Gang zum BVerfG rechnen.

Nachtrag vom 08.08.2017:

Das Bundesverfassungsgericht – 1 BvR 54/17 – teilt Herrn Rechtsanwalt Dr. Riemer am 04.08.2017 mit,
dass die Verfassungsbeschwerde gegen

a) das Urteil des Bundesgerichtshofs
vom 07. November 2016 – AnwZ (Brfg) 47/15 -,

b) das Urteil des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 29. Mai 2015 – 1 AGH 16/15 –

c) den Bescheid der Rechtsanwaltskammer Köln
vom 26. Mai 2015 – III. Abt. 275/2014 –

durch einstimmigen Beschluss am 31. Juli 2017 nicht zur Entscheidung angenommen wird.
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs.1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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Es muss kein Richter gewesen sein

Gestern sind wir unfreiwillig Bestandteil einer Sendung des NDR-Magazin Panorama geworden. Man sieht kurz zwei Internetauftritte von uns mit unseren Justiz-Roben. In der Reportage geht es darum, dass Web-Verläufe von Browser-Tools gesammelt und diese Daten dann verkauft werden. Die Reportage kann man hier anschauen.

NDR Panorama

http://www.ndr.de/nachrichten/netzwelt/Nackt-im-Netz-Millionen-Nutzer-ausgespaeht,nacktimnetz100.html

Ein Besucher, der sich für Richterroben interessierte und über Google auch auf unseren Internetauftritten landete, war laut NDR offenbar danach oder parallel auf pornografischen Websites unterwegs. Daraus wurde dann in zahlreichen Berichten die „Sadomaso-Vorlieben eines Richters“.

Wir wissen nicht, was dem NDR noch über den Browserverlauf dieser Person bekannt ist. Sollte die NDR-Einstufung “Richter” nur deshalb erfolgt sein, weil es um eine Richterrobe ging, müssen wir darauf aufmerksam machen, dass sich nicht nur amtlich bestellte Richter für Richterroben interessieren.

So hatten wir auch schon diverse Roben-Anfragen, die uns etwas komisch vorkamen. Auf Nachfrage stellte es sich dann heraus, dass die Roben nicht für den Einsatz in der Justiz, sondern für andere “Einsätze” gekauft werden sollten. Dankend haben wir solche Bestellungen abgelehnt und höflich darauf hingewiesen, dass unsere Roben nur bei Gericht getragen werden dürfen und auch nur von dazu berechtigten Personen.

Dass man bei der monatelangen Recherche nun gerade auf diese Datensätze gestossen ist, die per „Sadomaso-Vorlieben eines Richters“ aktuell ordentlich für Furore sorgen? Über solche Zufälle oder Glücksfälle nachzudenken, lohnt nicht. Man sollte sich lieber mit dem Kern, dem Ergebnis der Reportage beschäftigen. Und dazu zählt nicht nur das Deaktivieren verdächtiger Programme, sondern auch der Schutz, den verantwortungsvolle Internetanbieter gewährleisten.

Vor diesem Hintergrund sind wir stolz auf die Sicherheitsvorkehrungen, die in unserem roben-shop.de vorbildlich sein dürften, der
1. weder Bank- oder Kreditkartendaten verlangt, der weder auf Telefonnummern noch Geburtsdaten besteht oder mit irgendwelchen Paymentanbietern (Paypal etc.) zusammenarbeitet,
2. seine Robenkunden auf Rechnung beliefert und um Überweisung innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung bittet,
3. natürlich per https verschlüsselt ist und die Übertragung persönlicher Daten per SSL-Verschlüsselung erfolgt.

 

Hinweis: Der Text dieses Artikels wurde nachträglich überarbeitet.

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Das Stuttgarter Juristenkabarett wird 60 Jahre alt!

Mit dem Programm “Frauen und Anwälte zuerst” feiert das Stuttgarter Juristenkabarett derzeit sein 60-jähriges Jubiläum. Und so fing es an:

Anlässlich des Juristenballs 1956 boten Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte in der Stuttgarter Liederhalle ein unterhaltsames Programm mit Operetten-Parodien, die das Treiben in der Juristen-Szene humoristisch und auch schon mal kritisch aufmischten.

Aus dem überwiegend musikalischen Programm wurde im Laufe der Zeit ein gestandenes Kabarett mit ordentlich, auch Politik bezogenem Text. Unter der Leitung von Rechtsanwalt Eberhard Glauner entstanden abendfüllende Programme, die schließlich im Stuttgarter Renitenztheater begeistert beklatscht wurden. Gerne erinnert man sich dort an ein 14-tägig ausverkauftes Haus im Jahre 2006.

2008 übernahm dann Richterin Annette Heiter (nomen est omen) die Leitung des Ensembles mit stattlichem Erfolg:
Das erste abendfüllende Programm “Vor Gericht und auf hoher See” lief ab Herbst 2012 gute 3 Jahre lang.

Derzeit ist beim Stuttgarter Juristenkabarett “Frauen und Anwälte zuerst” angesagt – und zwar deutschlandweit:
16.10.2016 Kabarettkeller der Galgenstricke Esslingen
26.10.2016 Theater im Spitalhof Leonberg

Die Leiterin und Autorin des Buches “Der Name der Robe”, Frau Annette Heiter ist mittlerweile auch als Sängerin und Kabarettistin solo “im Ländle” unterwegs:
Justiz auf Rädern
Bye Bye Honey Pie
Termine

Tipp:
Wer über die “Wiederaufforstung der Männer” schmunzelt, weil es gerichtlich entschieden sei, dass sie weiterhin im Stehen pinkeln dürfen, der sollte keinen der Auftritte des Stuttgarter Jurtistenkabaretts verpassen. Und wer “M.U.R.K.S.” sich erklären lassen will, sollte sich an Richterin Anette Heiter, die Anwälte Elke Kunzi, Thomas Lang und Thorsten Majer sowie Richter Herbert Anderer wenden.

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Unsere Jahresspende für 2015 beträgt EUR 5300,00

Seit 2009 spenden wir jedes Jahr einen Teil unserer Verkaufserlöse an gemeinnützige Organisationen.

Erfreuliche EUR 5300,00 sind dieses Jahr zusammengekommen und teilen sich wie folgt auf:

DRK EUR 800,00
MISEREOR EUR 700,00
UNICEF EUR 900,00
Ärzte ohne Grenzen EUR 1800,00
Weißer Ring EUR 1100,00

Die Überweisungen erfolgen am 21.12.2015, sodass die Spenden noch rechtzeitig zum Heiligabend bei den obigen Organisationen ankommen.

Auch wenn wir nicht in der Lage sind, Zuckerberg´sche Milliarden frei zu machen, so sind wir doch stolz auf die von 2009 bis 2015 aufgelaufene Spendensumme von insgesamt EUR 29160,00.

Allen unseren Kunden ein herzliches Dankeschön, die durch Ihren Robenkauf unsere Spendenaktionen unterstützen.

Schöne, friedvolle Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue 2016!