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TV-Richter Alexander Hold – Bundespräsident?

Der als TV-Richter bekannte Robenträger Alexander Hold soll Nachfolger des Bundespräsidenten Gauck werden. So zumindest wünschen es sich die Freien Wähler. Hubert Aiwanger, Chef der Freien Wähler bestätigte dies der Deutschen Presseagentur München. Die Nominierung sei über alle Parteiebenen einvernehmlich erfolgt.

Nachdem die Freien Wähler in den zurückliegenden drei Bundespräsidentenwahlen keinen eigenen Kandidaten nominiert hatten, sind sie jetzt der Ansicht, dass der gelernte Jurist Hold die richtigen Voraussetzungen für das Amt des Bundespräsidenten mitbringt. Richter Hold sei politisch erfahren, er sei ja seit Jahren eine erfahrener Freier Wähler, auch sei er Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Stadtrat zu Kempten/Allgäu.

Inwieweit die Freien Wähler sich von einer, im befreundeten NATO-Land akut stattfindenden, Richter/Staatsanwaltsverfolgung beeindrucken lassen, sei dahingestellt. Respekt verdient allemal, dass sie mit dieser Bundespräsidenten-Nominierung ein Zeichen Richtung Ankara setzen wollen.

Der seit Jahren über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannte Fernseh-Richter und ELITE-Robenträger Hold contra “EIN GESCHENK GOTTES”???
Die drei Fragezeichen scheinen berechtigt, wenngleich ja lt. einer Japanischen Automarke nichts unmöglich sein soll … … … möglich aber und Fakt ist: SAT1-Richter Alexander Hold trägt seit vielen Jahren unsere Richterrobe ELITE, eine Robe, die immer noch standesgemäß gepflegt kleidet und wir hierüber bereits berichtet haben:
https://www.roben-shop.de/blog/sat1-richter-alexander-hold-und-die-robe-elite/
https://www.roben-shop.de/blog/die-robe-von-richter-hold-ist-eine-elite-und-immer-noch-wie-neu/

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Insolvenz bei Themis-Roben- Gründerin/Händlerin EXTRA Commerce GmbH Landshut

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Amtsgericht Landshut gegen die ehem. Themis-Roben-Händlerin, die EXTRA Commerce GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Philippi, Von-Doderer-Str. 3, 84036 Landshut, am 05.03.2015 das Insolvenzverfahren eröffnet hat (Az.: IN 803/14).
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Marcus Göbel
Niedermayerstr. 29 a, 84028 Landshut
Telefon: +49(871)4309440
Telefax: +49(871)43094422
Email: inso(at)goebel-mansfeld.de

Bitte verstehen Sie, dass wir weder Garantie geschädigten Themis-Roben-Käufern noch anderen Gläubigern irgendwelche Auskünfte geben können. Wenden Sie sich bitte an den Insolvenzverwalter Dr. Marcus Göbel.
Wir wissen nur, dass über die Domain themis-roben.de und talar-shop.de der Robenhandel weitergeführt wird und dass aus dem jeweiligen Impressum hervorgeht, dass auch diese neue Themis-Roben-Händlerin wiederum eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, deren Geschäftsführer wiederum der Herr Christian Philippi ist, der bereits Geschäftsführer EXTRA Commerce GmbH war, die sich derzeit im Insolvenzverfahren befindet.

Nachdem die EXTRA Commerce GmbH immer wieder durch Abschreiben unserer Texte und sogar durch Klauen und Veröffentlichen von Kundenmeinungen, mit denen zufriedene Kunden unsere Roben samt Service bewerteten, für Verwirrungen sorgte, müssen wir klar stellen:

1. Wir haben und hatten zu keinem Zeitpunkt irgend eine Cooporation mit der Themis-Roben-Verkäuferin EXTRA Commerce GmbH.
2. Die EXTRA Commerce GmbH ist seit 05.03.2015 in Insolvenz.
3. Wir haften nicht für irgendwelche Zusagen, die die EXRA Commerce GmbH in ihren Online-Shops themis-roben.de und talar-shop.de durch Veröffentlichen von bei uns geklauter Texte und Beschreibungen gemacht hat.
4. Die Domain roben-shop.com, die auch jetzt noch Themis-Roben anbietet, hat nichts mit uns zu tun.
Unsere im Jahre 2009 gegen die EXTRA Commerce GmbH verhandelte Unterlassungsklage wurde leider vom LG Stuttgart abgewiesen, obwohl wir nachgewiesen hatten, dass wir seit 2004 unsere Roben im roben-shop.de erfolgreich präsentieren.

Esslingen, den 12.04.2015
Heinz-Peter Natterer | Geschäftsführer
Profi Design Natterer GmbH | Zeppelinstr. 136 | 73730 Esslingen
Telefon 0711-3166980 | Telefax 0711-3166981
HRB 211475 Amtsgericht Stuttgart

Nachtrag am 30.07.2016:

Die Manufaktur Bavaria GmbH, die nach der Insolvenz der EXTRA Commerce GmbH den Verkauf der Themis-Roben weiterführte, ist laut Amtsgericht Landshut ebenfalls per Insolvenzverfahren aufgelöst worden:

HRB 9578: Manufaktur Bavaria GmbH, Landshut, Von-Doderer-Str. 3, 84036 Landshut. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 08.02.2016 (Az. IN 646/15) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.

Dieser Nachtrag erfolgt deshalb, weil auch die Manufaktur Bavaria GmbH und deren Nachfolger Textteile von uns abgeschrieben haben. Um Irritationen entgegenzutreten, stellen wir erneut ausdrücklich fest, dass wir keinerlei Geschäftsbeziehung weder zur Manufaktur Bavaria GmbH noch zur Manufaktur Bavaria, Christian Philippi oder Themis, Christian Philippi allesamt ansässig in Landshut, Von-Doderer-Str. 3 haben oder hatten.

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Der neue Bestell-Button “ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN” – eine Klatsche für Abo-Fallensteller trifft auch seriöse Internethändler.

Wegen schwarzer Schafe, die Verbraucher abzocken, weil sie dem Zeitgeist “Geiz ist geil” und der Schnäppchenjägerei verfallen sind, werden nun alle Internethändler, die dem Fernabsatzgesetz unterliegen, vom Gesetzgeber so behandelt, als ob sie potentielle Betrüger wären. Wer nicht den Button “ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN” oder einen Button mit gleich deutlichem Text als bestellauslösenden Button vorhält, dem droht ab dem 1. Juli 2012 zweierlei:
1. Er hat keinen Anspruch auf Bezahlung seiner Lieferung oder Leistung.
2. Er begeht einen Wettbewerbsverstoß und muss mit Abmahnungen rechnen, die hohe Anwalts-und Gerichtskosten verursachen und bei Zuwiderhandlung schnell mal ein 6-stelliges Ordnungsgeld kosten können.

“ZAHLUNGSPFLICHTIG” hat den gleichen erhobenen Zeigefinger wie “STEUERPFLICHTIG”. Vielleicht hätte man die IHK zur Wortfindung beauftragen müssen, statt sich mit Fiskalsprache zwangsweise in allen Onlineshops zu verewigen.

Wer wirklich schwarze Schafe bekämpfen will, muss sich etwas anderes einfallen lassen. Viele Abzocker operieren doch schon lange mit Auslandsadressen, in denen selbst die EU nichts bewegen kann. Die wenigen Abzocker, die noch heimisch ihr Unwesen treiben, ziehen dann eben auch in Länder, in denen man weder EU-Recht noch Deutsches Recht durchsetzen kann.

Gegen diesen Warnbutton gibt es jetzt schon ernst zu nehmende Stimmen:

Man kann nicht jeden Schnäppchenjäger vor seiner eigenen Gier und Dummheit schützen.

Beim üblichen Internetsurfen schaut man nur kurz hin, drückt auf den Button, ohne ihn zu lesen.

Die von Abzockern bevorzugte Klientel der Dummen und Angstzahler ergeben sich schneller in ihr Schicksal, wird ihnen von einem Inkassobüro der Button “ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN” vorgehalten, auf den sie ja irgendwann geklickt haben müssen.

Das Shopbetreiberblog greift die Sachlage unter dem Thema “Bundesrat billigt Button-Lösung” auf.

Unter den seriösen Shopbetreibern ist bereits die Diskussion entbrannt, mit welchem Button-Text man den Vorschriften Genüge tun kann, ohne die Shopbesucher abzuschrecken.
Das Hitmeister Blog warnt vor einem Schaden in Millardenhöhe.

Die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen

Wäre man nach diesem Aschenputtel-Prinzip verfahren, hätte man verhindern können, dass auch seriöse Internethändler unter dem Generalverdacht “Abzocke” stehen.
Seriöse Internethändler zeigen ihren Bestellern auf der Bestellung-Abschicken-Seite alle Daten, die klar sagen, was man zu welchem Endpreis kauft und welche Vertrags/Zahlungsverpflichtung man eingeht. Bei uns sieht das so aus:

Bestellung abschicken im Roben-Shop

Nachdem davon auszugehen ist, dass unser neuer Bundespräsident dieses Gesetz unterzeichnen wird, tritt es nach Verkündung auch in Kraft. Es geht also nur noch darum, den erhobenen Zeigefinger “ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN” so umzutexten, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, ohne dass ein seriöser Internethändler in der Ecke der unseriösen Abo-Fallensteller schmort.
Vorschläge sind sehr willkommen!

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Geklaute / gefakte Bewertungen sind strafbar!

Für 3 bei uns geklaute Kundenmeinungen muss ein Mitbewerber EUR 2000,- Ordnungsgeld bezahlen (Beschluss LG Stuttgart vom 28.11.2011 Geschäftsnummer 36 O 36/11 KfH). Zählt man Gerichts- und Anwaltskosten dazu, kostet also 1 geklaute Kundenmeinung etwa EUR 1000,-.

Für den unbefangenen Verbraucher können diese EUR 1000,- pro Meinungsklau teuer erscheinen, erkennt man aber das System dahinter, dann ist eine solche Strafhöhe viel zu niedrig. Warum?

Wer mit geklauten Kundenmeinungen seine Produkte schmückt, betrügt den Verbraucher, der ja davon ausgeht, dass ein anderer Verbraucher das Produkt gekauft hat und seine Erfahrungen preisgibt. Es ist erwiesen, dass solche Bewertungen sehr ernst genommen werden, denn gut bewertete Produkte bringen den Anbietern eine Kaufentscheidung von knappen 60%. Wir zitieren online-marketin-podcast.de:

Wenn die Kunden nur zwei Online-Shops kennen, liegt die Steigerung der Kaufwahrscheinlichkeit durch die Einbindung von positiven Kundenbewertungen bei 59,7 Prozent.

Bei Anbietern, die noch relativ unbekannt sind (trifft hier zu), sind Kundenmeinungen besonders wichtig. Wir zitieren gruenderszene.de:

Für über 80 Prozent der Internetnutzer sind Kundenmeinungen vor allem dann für die Kaufentscheidung wichtig, wenn sie noch nicht in den Onlineshop eingekauft haben.

Wer Kundenmeinungen klaut, schadet also nicht nur dem Verbraucher, sondern auch dem Verkäufer, der für seine Produkte gute Kundenmeinungen erhalten hat. Er schadet in doppelter Weise:

1. Der Meinungsklauer nimmt dem ehrlichen Anbieter den Umsatz weg, den er durch den Verkauf seines gut bewerteten Produktes erzielt hätte.

2. Dem Käufer werden Eigenschaften vorgegaukelt, die tatsächlich nicht vorhanden sind und die Kundenerfahrungen vorspiegeln, die für das Produkt nie abgegeben wurden.

Warum es sich nicht um entschuldbares Kavaliersdelikt handeln kann:
Die geklauten Kundenmeinungen, die wir im Blogeintrag vom 27.10.2011 aufzeigen und die dem Mitbewerber per Bestrafungsantrag vom 12.09.2011 eigentlich auf seinen Nägeln brennen müssten, schmückten bis zum 18.11.2011 seine Produkte. Erst zum Ablauf des Schriftsatzrechtes hat er sie aus seinem Shop entfernt. Nachdem er nicht nur die 3 erwiesenermaßen geklauten Kundenmeinungen, sondern gleich alle “seine” Kundenmeinungen aus seiner Kundenmeinungsseite entfernt hat, ist anzunehmen, dass auch alle seine anpreisenden Kundenmeinungen geklaut oder gefaked waren.

Und die Moral von der Geschicht?
Lügen haben kurze Beine und zum Klauen schrieb Schiller einst in Wallensteins Lager:

Du sollst nicht stehlen. Ja, das befolgt ihr nach dem Wort, Denn ihr tragt alles offen fort; Vor euren Klauen und Geiersgriffen, Vor euren Praktiken und bösen Kniffen Ist das Geld nicht geborgen in der Truh, Das Kalb nicht sicher in der Kuh, Ihr nehmt das Ei und das Huhn dazu. Was sagt der Prediger? Contenti estote, begnügt euch mit eurem Kommißbrote. Aber wie soll man die Knechte loben, Kömmt doch das Ärgerniss von oben! Wie die Glieder, so auch das Haupt! Weiß doch niemand, an wen der glaubt!

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Wie wir unsere Kundendaten schützen

Persönliche Daten, die uns Kunden bei einer Online-Bestellung anvertrauen, schützen wir mit besonderer Sorgfalt. Sie werden grundsätzlich nicht weitergegeben.

Die Registrierung, der Bestellvorgang und der Zugriff auf den Kundenbereich sind per SSL verschlüsselt. Kunden haben außerdem die Möglichkeit, eingerichtete Konten per Mausklick zu löschen.

Den Vorfall bei einem Schulbuchverlag, über den Heise Online berichtete, haben wir zum Anlass genommen, die Datensicherheit weiter zu erhöhen. Ab sofort werden alle Bankdaten unserer Kunden, die per Lastschrift bezahlen, nach Bestellabwicklung aus der Shopdatenbank automatisch und komplett gelöscht.

Wir achten sehr auf aktuelle Software, verfolgen sicherheitsrelavante Probleme und sind deshalb – im Gegensatz zu vielen anderen Onlineshops – noch nie Opfer eines Hackerangriffs geworden.
Und trotzdem:

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste

Gelöschte Bankdaten kann man nicht klauen – sicher ist sicher!

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Textklau – wie wir den Dieben auf die Schliche kommen

Die Erstellung von Texten kann sehr zeitaufwändig sein. Wenn diese Texte dann einfach per Copy&Paste übernommen und woanders publiziert werden, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch zu wirtschaftlichen Nachteilen führen.

Auch bei uns haben Textdiebe bereits zugeschlagen, wie wir in diesem Blogartikel berichten. Dieses Urteil hat zu viel Resonanz und teilweise auch Empörung geführt. Unter anderem wurde darüber bei Internet World Business berichtet, aber auch Anwälte wie Dr. Bahr oder Gerd M. Fuchs haben darüber geschrieben. Damit dieser Fall nicht als Freibrief für Textdiebe gesehen wird, weisen wir darauf hin, dass es zu der Übernahme von Texten auch Urteile gibt, die dem Diebstahl von Shoptexten einen Riegel vorschieben. Insbesondere dann, wenn es um Suchmaschinenoptimierung geht.

Nachdem einer unserer Mitbewerber sehr dreist viele Texte und ganze Passagen bei uns geklaut hat, nutzen wir nun eine professionelle Software zu Erkennung von Textklau. Wir setzen dafür die Software PlagAware ein. Laut der “Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin” ist PlagAware die Texterkennungsoftware mit der besten Platzierung im Test 2010. Es gibt zwar auch kostenfreie Software wie z.B. CopyScape. Wir bevorzugen jedoch effektives Arbeiten und zahlen gerne etwas dafür, um unfairen Textdieben so schnell wie möglich auf die Schliche zu kommen.

Man hat bei PlagAware detaillierte Einstellungsmöglichkeiten bei der Erkennung von Textklau und wie mit den erkannten Fundstellen umgegangen werden soll. Besonders praktisch ist die Gegenüberstellung von eigenen Texten mit den potentiellen Plagiaten auf anderen Websites. Dies kann beispielsweise so aussehen

plagware-textstellen

Wie Sie sehen, hat sich der Textklauer in diesem Fall besonders viel Mühe 😉 bei der Verschleierung der Textübernahme gemacht und ein “Doch” entfernt.

Die Übersicht der Fundstellen ermöglicht eine schnelle Einordnung, wo und in welchem Umfang Textklau stattgefunden hat.

plagware-uebersicht

Bei der Arbeit mit PlagAware ist es sinnvoll, dass man nur die wesentlichen Texte auf der eigenen Website überwacht. Dies erreicht man dadurch, dass man bestimmte Textteile von einer Überprüfung ausschließt.

Um mehr über die Arbeit mit PlagAware zu erfahren, empfehlen wir den Artikel “Textplagiate online finden mit PlagAware“.

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Die Robe von Richter Hold ist eine ELITE und immer noch wie neu!

Bei Trägern juristischer Roben eher umstritten, beim breiten Publikum jedoch sehr beliebt, Richter Hold zieht nun im 10. Jahr täglich schwungvoll seine Robe an. Und das ist immer noch unsere Robe ELITE, die auch heute noch wie neu aussieht. Man erkennt sie ganz einfach an ihren angerundeten Revers und natürlich an der perfekten Passform.

Mehr über die Robe ELITE und den TV-Renner “Richter Alexander Hold” finden Sie hier.

Wie gut man sich über Jahre in einer ELITE-Robe fühlt, erfahren Sie, wenn Sie im Roben-Shop gleich mal Ihre Robe bestellen. 😉

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Mondpreise oder Schrottpreise?

Mondpreise sind unzulässig, Schrottpreise nicht. Schrottpreise sind ja auch im Schrotthandel üblich und seriös. Doch den Schrotthandel meinen wir nicht, geht es in diesem Blog ja um Roben.

“Mit Speck fängt man Mäuse!” Je fetter der Speck, umso mehr Mäuse fängt man. Ob nun Mäuse dumm sind oder nicht, das sei mal dahingestellt. Wüsste aber auch nur eine Maus, dass der Speck ihr Ableben bedeutet, würde sie einen weiten Bogen um das reizvolle Fett machen.

Wer nun denkt, dass Homo sapiens nicht so leicht mit fetten Angeboten (Speck) zu fangen ist, irrt – leider!

Schaut man sich das Kaufverhalten des doch intelligenten Verbrauchers an, so beobachtet man ein Phänomen, das man eigentlich nur mit Hirn abschaltender Gier begründen kann.
Man schlägt sich um Sonderposten, rennt Rabatten und Nachlässen nach. Gibt es auch noch ein Geschenk oder einen Gutschein dazu, dann schaltet sich der Rest Denke völlig ab, der einem durchschnittlich klugen Käufer doch zumindest die Frage aufdrängen könnte, warum ein Stattpreis, ein Rabatt, ein Nachlass oder ein Geschenk nötig ist, um eine Ware an den Mann, die Frau zu bringen.

Zu klassischen Mondpreisen, die in Deutschland nicht zulässig sind:

Ohne Herrn Sarrazin zu bemühen, darf wohl die Feststellung getroffen werden, dass deutsche Verbraucher sich nicht latent in einem orientalischen Basar befinden, in dem aus gefestigter Tradition heraus Feilschen und Handeln Ehrensache sind. Kein Orientale fühlt sich betrogen, wenn die Preise im Basar Mondpreise sind. Feilscht der orientalische Käufer nicht, kratzt er an der Ehre des Verkäufers. Dazu sagt Wikipedia:

Auf einem orientalischen Basar ist es allgemein üblich, die Preise durch Verhandeln (Feilschen) zu bestimmen. Wenn überhaupt Preisschilder vorhanden sind, dann dienen diese lediglich der Orientierung bzw. als Einstiegsgebot des Verkäufers. Wort- und gestenreich zu verhandeln, ist nicht nur erlaubt, sondern sogar ausdrücklich erwünscht. Westliche Touristen, die aus Angst, Unkenntnis oder Großzügigkeit darauf verzichten, werden in vielen orientalischen Ländern sogar als unhöflich oder arrogant angesehen.

Mondpreise täuschen einen Wert vor, der entweder nie oder nur für kurze Zeit der Ware zugehörig war. Dem Verbraucher wird suggeriert, die Ware sei mehr wert, als man dafür verlange, also ein Schnäppchen. Letztendlich wird der Verbraucher betrogen. Und das ist zu recht unzulässig!

Zu Schrottpreisen außerhalb des Schrotthandels:

Im Warenwirtschaftsverkehr sagt man zu dem “Schrott”, das sich nicht oder nur sehr schwer verkauft. “Schrott” sagt man auch zu Ausschuss, zu fehlerhaften Produkten. Würden also die Anbieter schwer verkäuflicher oder fehlerhafter Ware “Ausschuss” oder “Schrott” sagen, wäre das ehrliches Kaufmannsverhalten. Nachdem Verkäufer aber verkaufen müssen, wären sie schnell ihren Job los. Also macht man Stattpreise ohne Begründung und die Rechnung geht auf, denn die wenigsten Verbraucher hinterfragen, warum etwas seinen korrekt kalkulierten Preis nicht mehr wert ist.
“Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul!”

Im Gegensatz zu Mondpreisen sind Stattpreise dann seriös, wenn dem Verbraucher ehrlicherweise gesagt wird, warum ein Artikel heruntergezeichnet wird. Dann nämlich kann er entscheiden, ob er die Nachteile des heruntergezeichneten Angebotes in Kauf nehmen will. Auch wenn wenige lobenswerte Ausnahmen die Regel bestätigen, so werden Stattpreise leider meist ohne Begründung genannt und das kann dann wohl nicht mehr als seriös bezeichnet werden.

O tempora o mores:
Im Internet sind derzeit reihenweise Robenangebote zu finden, die durchgestrichene Preise haben. Da drängt sich die Frage auf, ob so mancher Roben-Anbieter hinter seinem Klientel die pure Einfalt vermutet? 😉

Was hat das alles mit unserem Roben-Shop zu tun? NICHTS, denn bei uns gibt es weder Mond- noch Stattpreise. Auch fehlerhafte Roben, Auslaufmodelle oder andere “Schnäppchen” gibt es bei uns nicht.

Wir halten uns an “ehrlich währt am längsten”. Damit fahren wir sehr gut und feiern bald unser 40-jähriges Jubiläum.

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Freitag Nachmittag, wieder eine tolle Kundenmeinung – schönes Wochenende!

Soeben sehen wir eine Kundenmeinung, die vor ein paar Minuten in unseren Roben-Shop eingegeben wurde:

Ich bin begeistert. Gestern um 13:00 Uhr rief ich in höchster Not bei Natterer an, weil ich dringend und zuverlässig heute eine neue Robe brauchte. Diverse Mitbewerber waren damit überfordert. Schnell und freundlich wurde hier jedoch mein Problem gelöst: kurze, freundliche Bestellung per Telefon, Eilversand. 25,5 h später ist die Robe (eine Anwaltsrobe ELITE Konfektion 90) in meiner Kanzlei angekommen. Sie sitzt sehr gut, ist extrem leicht und sieht gut aus. Danke für den exzellenten Service und diesen Qualitätsartikel!

Nun sind gute Kundenmeinungen für uns nichts Neues, auch wenn wir uns über jede abgegebene Meinung freuen. Diese Kundenmeinung aber hat was Besonderes. Der Kunde bestellte seine Robe nicht in unserem Roben-Shop und bekam deshalb auch keine freundliche Aufforderung, seine Meinung abzugeben. Er tat dies trotzdem, suchte in unserem Shop die Artikelseite der Robe, die er telefonisch bestellte, klickte sich durch und gab zu diesem Artikel seine Meinung ab. Dabei lobte er uns für etwas, das für uns alltäglich ist: Eine perfekte Robe mit perfektem Service zu liefern.

Nun kommt auch gerade noch die Sonne raus. Ein perfekter Start ins Wochenende – danke!

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Keine Spenden für Pakistan?

Erst einige Wochen nach einer der größten Naturkatastrophen scheint die Spendenwelle für Pakistan schneckenlangsam in Fahrt zu kommen. Vielleicht weil das Ausmaß der Katastrophe nicht sofort ersichtlich und medial transportiert wurde. Vielleicht aber auch weil es in Teilen der Bevölkerung Vorbehalte gegen Pakistan gibt, die die Spendensammlung erschwert.

Wir sind der Meinung, dass die pakistanische Bevölkerung nicht zusätzlich unter diesen Vorbehalten leiden sollte. Opfer dieser Katastrophe sind insbesondere pakistanische Kinder.

Dem DRK haben wir heute über unsere normale Spendenaktion hinaus 500,- EURO für Pakistan zukommen lassen.

Wir bitten alle Leser herzlichst, schnell und großzügig das Elend zu mindern. Insbesondere rufen wir alle etwa 150.000 mittelständischen Unternehmen auf, es uns gleichzutun, ja, uns zu überbieten. Hochgerechnet könnten so sehr schnell Pakistan-Spenden von über 75 Millionen EURO zusammenkommen! Würden dann noch alle 4,3 Millionen Mitarbeiter dieser mittelständischen Unternehmen den Wert einer Schachtel Zigaretten spenden, so ergäbe sich darüberhinaus noch eine eine Pakistan-Spende von über 20 Millionen EURO!

Jetzt geht es nicht um Gesinnung, Hautfarbe oder Religion, sondern um Menschen in extremer Not – bitte helfen Sie!

Über Kommentare freuen wir uns, natürlich auch über solche:

Ich/wir habe(n) soeben XXX EURO für Pakistan gespendet.

Sie dürfen auch gerne Ihren Namen und Anschrift angeben. Das fördert die Spendenbereitschaft in Ihrem Umfeld.