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Richtermangel in Sachsen

Der Deutsche Richterbund warnt vor den Folgen der Personalnot. Sven Reben,Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, stellte fest:

Viele Richter stünden vor dem Ruhestand. 2020 würden etwa 100 ostdeutsche Richter und Staatsanwälte in Rente gehen. Wenige Jahre später würden also bundesweit gar 1000 Richter und Staatsanwälte ihre Roben an den berühmten Nagel gehängt haben. Bundesweit fehlten heute schon 2000 Richter und Staatsanwälte.

Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn warnt:

Es werden in den kommenden Jahren mehr gut qualifizierte Richter und Staatsanwälte benötigt, als die neuen Länder ausbilden

Mitschuld am ostdeutschen Richter/Staatsanwaltsmangel trägt die Entlassungswelle im Jahre 1990. Nahezu der komplette ostdeutsche Justizapparat wurde im Zuge der Wiedervereinigung rigoros ausgetauscht und durch oft knapp qualifiziertes West-Personal ersetzt. Prompt stehen bald diese (fast zeitgleich ersetzten) Juristen absehbar vor ihrer Pensionierung. Ob nun eine in Sachsen geplante, freiwillige Dienstzeitverlängerung der Jahrgänge 1962-1964 um bis zu 3 Jahre wirksam Abhilfe schafft, ist zumindest zweifelhaft.

So bleiben die Aussichten auf einigermaßen zeitnahe Erledigung wichtiger Fälle eher düster. Man denke hier beispielsweise an die Sachsensumpf-Affäre des Jahres 2007 oder an den Prozess gegen führende Aktivisten der neofaschistischen Vereinigung „Faust des Ostens“ (FdO), der seit 2013 anhängig ist.

Wie zügig auch immer das sächsische Justiz-Problem gelöst werden wird, an den neu zu beschaffenden Richterroben und Staatsanwaltsroben soll es nicht liegen. Wir liefern auch größere Mengen innerhalb weniger Tage.

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Unser Spendenaufkommen für 2016 beträgt EUR 5400,00

Heute haben wir an nachfolgende gemeinnützige Organisationen insgesamt € 5400,00 wie folgt überwiesen:

DRK EUR 900,00
MISEREOR EUR 600,00
UNICEF EUR 1.000,00
Ärzte ohne Grenzen EUR 1.800,00
Weißer Ring EUR 1.100,00

Damit setzen wir unsere im Jahre 2009 eingerichtete Spendenaktion erfolgreich fort.

Jede in unserem roben-shop.de verkaufte Robe löst eine Spende aus, bei der unsere Kunden mitbestimmen können, an welche der obigen Organisationen die Spende fließen soll, die je Robenbestellung automatisch generiert wird.

So ist in den letzten 8 Jahren ein schöner Betrag von € 34.560,00 zusammengekommen und wir sind guten Mutes, dass wir im kommenden Jahr die 40-tausender Marke knacken werden.

Im Momenten akuter Terrorgefahr und in Trauer um die Berliner Weihnachtsmarktopfer und deren Angehörigen fällt es nicht ganz leicht, frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr zu wünschen.

Unseren Kunden und Geschäftsfreunden danken wir für das entgegengebrachte Vertrauen – alles Gute!

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Robenstreit oder streitbare Roben?

Professor Dr. Christian Wolf veröffentlicht in der NJW Ausgabe 46/2015 seinen Standpunkt zur Amtstracht Robe. Er stellt u.a. zur Diskussion, ob ein Anwalt dann Winner ist, wenn er seine Robe als Werbeträger nutzt und neben seinem Namen auch noch seine Web-Adresse auf den Robenrücken sticken lässt oder ob er nicht eher ein Loser ist, der auf Kosten seiner Mandanten mit “solchen Albernheiten” Profilierungsspielchen betreibt?
Symbolcharakter, Ernsthaftigkeit der Rechtsprechung, Glaubwürdigkeit und Affirmation des Gesagten. Der Autor beleuchtet die Robe, insbesondere die Anwaltsrobe aus unterschiedlichen Perspektiven und kommt zu dem Schluss, dass Rechtsanwälte gleichberechtigte und gleichwertige Rechtspflegeorgane sind und auch deshalb Wert darauflegen sollten, so wahrgenommen zu werden. “Die Robe ist das deutlich sichtbare Zeichen, dass Richter und Rechtsanwälte sich auf Augenhöhe begegnen.”

Hier der komplette Artikel von Professor Dr. Christian Wolf:

Robenstreit oder streitbare Roben

Der Rechtsanwalt entscheidet den Fall nicht. Das macht der Richter. Der Rechtsanwalt kann aber entscheidend sein. Ihm obliegt es, das Gericht im Sinne seines Mandanten zu überzeugen, das Gericht für seinen Mandanten einzunehmen. Das scharfsinnige juristische Argument ist dabei das eine. Persönliche Überzeugungskraft das andere. Recht funktioniert nicht wie Algebra. Bei (fast) jeder richterlichen Entscheidung spielt ein Stück richterlicher Dezisionismus eine mehr oder weniger große Rolle. Iain Morley QC empfiehlt in seinen Buch „The Devil´s Advocate“ daher auch: „Dress well look like a winner.“

Ein Anwalt mit TShirt unter der Robe, mit Hemd, aber ohne Krawatte und schließlich eine Robe mit dem Namen des Rechtsanwalts und der Web-Adresse auf dem Rücken – sieht so ein „Winner“ aus oder nicht eher ein „Loser“? Die Fälle sollte man weniger unter dem Blickwinkel des Berufsrechts als vielmehr des Anwaltsvertrags- und Haftungsrechts diskutieren. Will der Mandant, dass sein Rechtsanwalt derartige Profilierungsspielchen auf seine Kosten betreibt, oder ist es nicht vielmehr im Interesse des Mandanten, den favor judicis nicht leichtfertig durch solche Albernheiten seines Rechtsanwalts zu gefährden?

Allerdings ist die Robe weit mehr als ein „please the judge“. Kleidung ganz allgemein steht für nonverbale Kommunikation, sie ist ein Zeichensystem, ein Symbol. Mit der Kleidung lässt sich Identität und Alterität vermitteln, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe und die Abgrenzung dieser Gruppe von anderen. Die Robe weist nun einen doppelten Symbolcharakter auf. Zunächst verdeutlicht sie, die Bedeutung und Ernsthaftigkeit der Rechtsprechung. Ganz allgemein unterstreicht die Kleidung sowohl für den Träger selbst als auch für seine Umgebung die Glaubwürdigkeit seines Handelns. Die Kleidung bekräftigt nonverbal die Handlungen. Kleidung ist eine Affirmation des Gesagten.

Selbstverständlich ließe sich trefflich darüber nachdenken, ob nicht die Robe durch ein anderes Symbol oder Zeichen ersetzt werden soll. Die Robe als Kleidungssymbol des Rechtsanwalts in der mündlichen Verhandlung datiert zurück auf das ausgehende 19. Jahrhundert. Bis dahin war der Juristenfrack mit schwarzem Binder das gemeinsame Kleidungssymbol von Richter und Rechtsanwälten. Der Juristenfrack wurde erst allmählich durch die Robe abgelöst. So behielten etwa die Rechtsanwälte beim Reichsgericht anfangs noch den Frack bei. Sicherlich wären auch andere Kleidungssymbole geeignet, die Bedeutung der mündlichen Verhandlung zu unterstreichen, etwa Cutaway, Stresemann oder schwarzer Anzug. Entscheidend dabei ist nur, dass man sich einer gemeinsamen Symbolsprache bedient. Ohne gemeinsame (Symbol-)Sprache ist Verständigung nur schwer möglich.
Weitaus wichtiger aber ist die zweite nonverbale Kommunikationsfunktion, für die die Anwaltsrobe steht. Diese setzt bei der Pflicht des Richters an, eine Robe als Amtstracht zu tragen. Richter tragen die Amtstracht seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert unter anderem deshalb, um zu verdeutlichen, dass die Person hinter das Amt zurücktritt. Im Schnitt lehnt sich die noch heute gültige Form der preußischen Robe an den Talar der Professoren an. Vorbild war damit nicht barocke Prachtentfaltung des Souveräns, in dessen Namen man Recht sprach, sondern indirekt die sakrale Kleidung der Priester, an die sich wiederum die Talare der Professoren anlehnten (Justitiae sacerdotium). Eigentlich ein durchaus modernes Verständnis, das die Robe symbolisiert: Gleichheit im Dienst der Gerechtigkeit!

Unabhängig von der Frage, ob die Robe die richtige Amtstracht für die Richter ist, ist die Robe jedenfalls solange die richtige Amtstracht für Rechtsanwälte, als Richter Roben tragen. Die Robe ist das deutlich sichtbare Zeichen, dass Richter und Rechtsanwälte sich auf Augenhöhe begegnen. Beide wirken gleichberechtigt, aber in unterschiedlichen Rollen an der Produktion des Rechts mit. Für dies steht die Robe als Symbol. Diesen Zusammenhang verdeutlicht die Verordnung des österreichischen Justizministeriums von 1904 weitaus deutlicher als § 20 BORA oder die Amtstrachtverordnung von Baden-Württemberg. Spricht man in Deutschland von der Verpflichtung, die Amtstracht zu tragen, gestattet man in Österreich den Rechtsanwälten die Amtstracht dann zu tragen, wenn Richter und Staatsanwälte verpflichtet sind, diese zu tragen.

Damit ist nicht gesagt, dass sich ein Streit um die Robe oder besser die Farbe der Robe nicht lohnt. Die Richter der obersten Bundesgerichte tragen rote Roben. Die beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte treten dort gleichfalls mit roten Roben auf. Der bei einer regionalen Rechtsanwaltskammer zugelassene Rechtsanwalt sieht sich hingegen in strafrechtlichen Revisionen beim BGH einer Phalanx von roten Roben der Bundesrichter und der Bundesanwälte gegenüber. Vergleichbares gilt für die anderen obersten Bundesgerichte. Jeder Rechtsanwalt, der vor einem obersten Bundesgericht auftreten darf, sollte äußerlich nicht wie ein Rechtspflegeorgan zweiter Klasse wirken. Vergleichbares gilt, wenn Bundesanwälte vor einem OLG die Anklage in roten Roben vertreten. Auch dies konterkariert das Symbol der gleichen Augenhöhe der an der Rechtsprechung mitwirkenden Rechtspflegeorgane. Hier zu streiten, würde sich genauso lohnen, wie gegen die Zumutung einiger Gerichtssäle, die immer noch die Staatsanwälte zusammen mit den Richtern in der Beletage Platz nehmen lassen, die Verteidiger hingegen im Souterrain des Gerichtssaals. Rechtsanwälte sind gleichberechtigte und gleichwertige Rechtspflegeorgane. Sie sollten auch Wert darauf legen, so wahrgenommen zu werden!

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Schwarzwälder Bote: Über Robe, Respekt und was man drunter trägt

Der Hechinger Richter Bernd Koch plaudert aus dem Robenkästchen. Man erfährt u.a. wie man sich in einer Richterrobe fühlt, was man darunter trägt, wie man breitbeiniger sitzen kann und wieviel weiße Seidenkrawatten im Jahr verschleißen.

Mit dem Titel “Die Robe verschafft ihm den Respekt” veröffentlichte der Schwarzwälder Bote am 18.08.2015 das Interview samt Foto, das Richter Koch in seiner Natterer-Robe zeigt, in der er sich offensichtlich wohlfühlt. Den Grund dafür zitiert die Redakteurin, Frau Julia Brenner aus unserer Produktbeschreibung:

Ihre perfekte Passform und ihre sommerleichte Merino-Schurwolle ergeben das einmalige Tragegefühl, auf das Sie nicht verzichten sollten. Edle Besätze aus Brillantsamt geben dieser Robe gepflegte Eleganz

Ein gelungener Artikel des Schwarzwälder Boten für alle Robeninteressierte und ganz besonders für Robenträger in spe.

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Unsere Damen-Roben gibt es jetzt auch in Kurzgrößen

Kleinere bzw. zierlichere Anwältinnen, Richter/Staatsanwältinnen mussten bislang ihre neue Robe entweder kürzen lassen oder gleich zur Maßanfertigung greifen. Das haben wir nun geändert, indem wir Damenroben in sogenannten Kurzgrößen von 17-25 anbieten.

Diese Kurzgrößen werden von normalen Damengrößen abgeleitet:
Damengröße 34 = Kurzgröße 17
Damengröße 36 = Kurzgröße 18
Damengröße 38 = Kurzgröße 19
Damengröße 40 = Kurzgröße 20
Damengröße 42 = Kurzgröße 21
Damengröße 44 = Kurzgröße 22
Damengröße 46 = Kurzgröße 23
Damengröße 48 = Kurzgröße 24
Damengröße 50 = Kurzgröße 25

Für diese Kurzgrößen mussten die Schnitte neu gradiert werden. (Man kann ja nicht so einfach mal die Gesamtlänge und die Ärmellänge kürzen. Die Proportionen müssen schon auch stimmen.) Es werden Prototypen genäht und bei Anproben stellt sich dann heraus, inwieweit “das Werk” gelungen ist. Dass unsere Schnittdirektrice (wie immer) ganze Arbeit geleistet hat, beweist die Tatsache, dass bis zur Stunde keine einzige dieser kurzen Anwältinnenroben, Richterinnenroben oder Staatsanwältinnenroben zurückgekommen ist.

Während “etwas gewichtigere” Herren der Schöpfung keine Probleme mit der brachialen Größenbezeichnung “Untersetzt” haben, spricht die zierliche oder kleinere Frau lieber von Petite-Größen, von Untergrößen oder Kurzgrößen. Und das hört sich auch schon femininer und freundlicher an, als “Untersetzt”.

Apropos “Untersetzt”, so werden diese Herrengrößen abgeleitet:
Herrengröße 46 = Untersetzt 23
Herrengröße 48 = Untersetzt 24
Herrengröße 50 = Untersetzt 25
Herrengröße 52 = Untersetzt 26
Herrengröße 54 = Untersetzt 27
Herrengröße 56 = Untersetzt 28

Dass untersetzte Herrengrößen von Grund auf etwas anders konstruiert sind, wie Damen-Kurzgrößen, erklärt sich so: Untersetzte Herren sind (wie bei Damen eher üblich) eben nicht nur kleiner, sondern im Verhältnis gerne etwas schwerer. Bei Schnitterstellung und Gradierung wird das berücksichtigt.

Für Herren ist die Robe ELITE immer schon in normalen Größen, in schlanken Größen und in untersetzten Größen lieferbar. Neu ist nur, dass Anwältin, Richterin und Staatsanwältin ihre neue Robe nicht nur in normalen Größen oder in Langgrößen, sondern jetzt auch in Kurzgrößen bei uns bestellen kann.

Natterer Roben Esslingen
Rechtsanwaltsrobe, Richter/Staatsanwaltsrobe, Patentanwaltsrobe, Protokollführerrobe

 

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Die Rechtsanwaltsrobe für SIE und IHN

Es ist schon ein paar Tage her. Eine junge Anwältin ruft an und fragt, ob wir eine Rechtsanwaltsrobe hätten, die ihr und ihrem männlichen Kollegen passen könnte. Sie hätten beide – naja – in etwa die gleiche Statur und deshalb sei ihr Chef auf die Idee gekommen, ihr und ihrem Kollegen EINE Robe zu bezahlen, die sie sich dann ja brüder/schwesterlich teilen könnten. Sie dürfe also im Auftrag und auf Rechnung der Kanzlei eine Herrenrobe bei Natterer bestellen. Wenn die Robe dann zugeknöpft sei, würde man ja keinen relevanten Unterschied erkennen können … hmmm … da stellt sich jetzt natürlich die Frage, was heute an einem Anwalt noch typisch weiblich oder männlich ist, wenn die Proportionen schon mal einigermassen übereinstimmen? 😉

Spass beiseite! Warum soll im Einzelfall so eine 1-für-2-Männlein-Weiblein-Robe nicht funktionieren?

Nach Klärung, welche Körpermaße wenigstens in etwa identisch sind, suchten wir eine so gut wie möglich passende Anwaltsrobe ELITE heraus und schickten sie noch am selben Tag ab.

Offensichtlich waren Größe, Figur und Proportionen tatsächlich sehr ähnlich, zurückgekommen ist diese Robe nicht. Auch gibt es bis heute keinen Hinweis, dass irgendetwas irgendwie nicht ganz so toll aussehen würde. Und weil wir unsere Kunden nicht mit unnötigen Rückfragen belästigen, wissen wir leider bis heute nicht, wie sehr beide Robenträger samt Kanzleichef mit der 1-für-2-Robenlösung zufrieden sind.

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Anwalt kauft seine erste Robe, bewertet Produkt und Service

Es weihnachtet sehr …
Eine außergewöhnliche Bewertung erreichte uns per E-Mail. Sie sprengt die Grenzen unseres Bewertungssystems, also veröffentlichen wir sie hier in unserem Roben-Blog.

Außergewöhnlich ist diese Bewertung nicht, weil sie uns und unsere Anwaltsrobe ELITE lobt (das sind wir gewohnt), lesen Sie hier …  Diese Bewertung ist einfach außergewöhnlich pfiffig und sympathisch geschrieben:

Sehr geehrter Herr Natterer,

so, die Robe ist tatsächlich schon am Dienstag hier gewesen: Herzlichen Dank für die schnelle Lieferung, die aber wirklich nicht so eilig gewesen wäre; von mir aus hätten Sie ruhig noch wegen des Namensschildchens warten und dann alles gemeinsam versenden können. Na ja, das Schildchen muss wohl nicht unbedingt per Paket versandt werden; der “Portoschaden” dürfte sich demnach vermutlich in Grenzen halten. Jedenfalls vielen Dank 🙂 !

Am Wochenende habe ich das gute Stück dann mal zur fachkundigen Begutachtung durch meine Freundin mitgenommen (letztere wird dann wohl irgendwann ab März, wenn sie mit dem Referendariat fertig ist, ihre erste Richterinnen-Robe bei Ihnen bestellen, nachdem sie mir gerade von ihrer letzten Ausbildungsstation beim OLG erzählt hatte, dass die Kollegen, deren Roben zum Großteil wohl von XXXXXX stammten, in diesen “nicht sehr elegant” aussähen 😉 !). Das Urteil lautete einstimmig: “Muss nix dran gemacht werden!” Vor allem die Schultern sollen sehr gut sitzen, was ich natürlich prima finde, weil sich da mit vertretbaren Kosten wohl auch nichts mehr dran hätte ändern lassen. Insofern werde ich gleich also endlich feierlich das Etikett abschneiden und diese Robe damit auch “mental” als meine eigene betrachten 🙂 .

An den Anblick der Robe – oder eher: von mir in Robe – muss ich mich zugegebenermaßen trotzdem erst noch gewöhnen, was aber weder Ihr noch der Fehler Ihrer Robe ist: Wir haben ja während der Ausbildung eigentlich nur während der Staatsanwaltschaftsstation mal “Robentragepflicht” gehabt, und dabei nahm man natürlich die Leihroben, die speziell für Amtsanwälte und Referendare zur Verfügung standen. Diese Roben waren einerseits sicherlich eher billig, und zweitens musste man ohnehin nehmen, was man bekam (= selten was Passendes). Insofern hat man sich da damals keine Gedanken über sein “maikäferartiges Aussehen” gemacht; es war ja eh klar, dass das nicht optimal sein konnte. Jetzt allerdings, mit meiner ersten eigenen, mir definitiv passenden Robe muss ich mich doch erst mal an den “Pinguin-Look” gewöhnen. Schätze, auch ich werde wohl zu den Anwälten gehören, die die Robe (“stilloserweise”) offen lassen. Sieht dann wenigstens nicht ganz so formell aus.

Aber, wie gesagt: Das ist nun wirklich nicht als Kritik an Ihnen oder der Robe zu verstehen, sondern eine reine Gewöhnungssache.

Von der Verarbeitung und Stoffqualität des “Zaubermantels” bin ich allerdings begeistert: Fühlt sich einfach schön an, sehr leicht und edel. Trotzdem werde ich die wohl in den nächsten Tagen mal ein wenig “verknittern” müssen, damit sie beim ersten Auftritt nicht wie allzu frisch gekauft aussieht (ich denke, selbst nach der chemischen Reinigung sähe die nicht so glatt aus): Allzu viel Selbstvertrauen muss der gegnerische Kollege angesichts des ihm gegenübersitzenden, vermeintlichen “Opfers” ja nun auch nicht gleich bekommen 😉 !

Im übrigen auch noch einen schönen Gruß an Ihre Schneider: Ich habe noch kein “gutes” Kleidungsstück (Anzughose, Sakko, Mantel etc.) besessen, bei dem ich so wenig störende “herumhängende Fäden” finden und vorsichtig wegbrennen musste 🙂 . Mich nervt sowas, insbesondere bei Knöpfen, bei denen sich dann – vorzugsweise auf dem Weg zu einem Termin – gleich mal der ganze Faden aufribbelt, wenn man dran zieht. Bei Ihrer Robe habe ich dagegen lediglich den allerletzten überstehenden “Millimeterstippen” an den Knopffäden “veröden” müssen und mache mir ganz bestimmt keine Sorgen, dass da irgendwann mal was aufgeht. Super!

Einziger Verbesserungsvorschlag – wobei ich allerdings schon damit rechne, dass es dafür durchaus doch einen guten Grund gibt, der sich mir als Laien bloß nicht sofort erschließt: Der Durchgriff sollte meines Erachtens doch wohl eher rechts sein, oder? Weil die meisten Ihrer Kunden eben Rechtshänder sein dürften. Sicher, wenn man mal ein Taschentuch verschwinden lassen will, wird man als Rechtshänder sicherlich instinktiv die rechte Seite der Robe benutzen (als Tasche, meine ich – nicht als Taschentuch 😉 !). Aber ich denke mal, viel häufiger passieren doch Dinge wie “Ich muss mal ‘nen Kuli aus der Sakkoinnentasche holen” – oder das Handy, der so einen kleinen Scheckkartenkalender aus der Brieftasche. Ich weiß nicht, wo Sie diese Dinge im Jackett tragen, aber ich sehe eigentlich zu, dass die wichtigeren Dinge auf der linken Seite stecken – damit ich eben von rechts einfacher hineinlangen kann. Gerade dann ist aber natürlich der Durchgriff links für mich weniger geeignet.

Wie gesagt: “Jammern” auf extremstem Niveau, ganz klar. Und wenigstens das Taschentuchargument würde mich ja auch überzeugen. Trotzdem vielleicht ein Punkt, über den man sich mal Gedanken machen oder den man vielleicht wenigstens bei der Maßrobe als änderbaren Aspekt mit aufnehmen könnte. Ich für meinen Teil werde das natürlich auch erst mal so lassen – zumal ich, wie gesagt, die Robe offen tragen werde und damit eh problemlos an alle Jackett-Taschen komme. Sollte es mich irgendwann wirklich mal stören, wird das aber notfalls sicherlich auch mein tapferes Schneiderlein an der Ecke richten können, ohne dabei irgend etwas zu versaubeuteln.

Tja, genug geschwallt 🙂 . Ich danke Ihnen jedenfalls noch mal sehr herzlich für die wirklich unübertreffliche Beratung (ich hätte ja sonst die 5Xer bestellt, und dann hätten wir jetzt die Arbeit mit dem Umtausch!) und die netten E-Mails, warte dann mal auf mein Namensschild und bin im übrigen überzeugt, dass ich an Ihrer Robe sehr lange sehr viel Freude haben werde, bis sie dann irgendwann mal ein “Geschwisterchen” von Ihnen bekommt 😉 – sei es als Zweitrobe, sei es in Form der Richterinnenrobe meiner Freundin.

Ihnen noch einen schönen Tag, eine hoffentlich nicht allzu stressige Vorweihnachtszeit (Anwaltsroben dürften ja sowieso saisonunabhängig verkauft werden), und die besten Wünsche für das kommende Jahr.

Viele Grüße,

C. L.

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Die Anwaltsrobe – Marseiller Anwälte präsentieren ihre Amtstracht

Marseiller Anwälte nehmen das Kulturhauptstadtjahr Marseille-Provence 2013 zum Anlass, ihre und weitere 25 Anwaltsroben aus verschiedenen europäischen Ländern im Rahmen einer Ausstellung im Maison de I’Avocato zu präsentieren. Die Ausstellung beginnt heute, am 15.November 2013 und endet am 26. November 2013.

Mit dieser Roben-Ausstellung wollen die Marseiller Anwälte auf die Tradition ihrer Amtskleidung hinweisen, die seit 1810 in unveränderter Form auch heute noch bei französischen Gerichten getragen wird.

Nachdem wir leider aus Zeitgründen (Weihnachtsgeschäft) diese Ausstellung nicht besuchen können, gerne aber von allen gezeigten Roben ein schönes Foto haben würden, schenken wir dem Anwalt, der Anwältin eine Anwaltsobe ELITE mit Seidenbesatz im Wert von EUR 284,41, der/die uns von allen in dieser Ausstellung gezeigten Roben ein Foto zur weiteren Verwendung überlässt. Diese Fotos können digital oder analog sein, wir benötigen sie allerdings zum 05.12.2013.

Adresse der Ausstellung:
Maison de I’Avocato
51 Rue Grignan, 13006 Marseille, Frankreich
Telefon: +033-491153113

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Ein Abend der Roben und Talare in der Liederhalle Stuttgart

Die Hymnus-Chorknaben, begleitet vom Stuttgarter Kammerorchester und dem Trompetenensemble Wolfgang Bauer laden am 26.12.2012 zum diesjährigen Weihnachtsoratorium (J.S. Bach BWV I-IV) ein.

Die Stuttgarter Hymnus-Chorknaben können auf eine über 110-jährige Tradition zurückblicken. Der schwäbische Unternehmer Dr. med. h.c. Paul von Lechner gründete im Jahr 1900 die Hymnus-Chorknaben und stiftete jährlich 10% seines Firmenreingewinns für diesen wohltätigen Zweck. Nach dem zweiten Weltkrieg erreichte der Chor unter der Leitung von Professor Gerhard Wilhelm die internationale Anerkennung, die von den nachfolgenden Chorleitern Eckhard Weyand, Hanns-Friedrich Kunz und dessen Nachfolger Rainer Johannes Homburg gepflegt und ausgebaut wurde. Das gebotene breite Spektrum geistlicher Vokalmusik von J.S. Bach über das Requiem von Wolfgang Amadeus Mozart bis zu den Oratorien von Georg Friedrich Händel und Joseph Haydn verlangt natürlich eine adäquate Chorkleidung. So sind die Talare der Hymnus-Chorknaben in Anlehnung an Liturgische Gewänder in schlichtem Schwarz gehalten. Die darüber getragenen weißen Kragen machen das Outfit der Hymnus-Chorknaben unverwechselbar.

Stuttgarter Hymnus-Chorknaben

Auf dieses weihnachtliche Highlight freuen wir uns und nicht nur deshalb, weil wir vor einigen Jahren die Talare für die Hymnus-Chorknaben anfertigen durften.

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Thema Robe: Merino-Wolle und die neue Textilkennzeichnungsverordnung

Die neue Textilkennzeichnungsverordnung löst das betagte Textilkennzeichnungsgesetz ab. Einfacher ist dadurch nichts geworden und der Textilhandel stöhnt entnervt. Das ist auch kein Wunder, denn das Amtsblatt der Europäischen Union vom 18.10.2011 enthält hierzu umfangreichste Ausführungen. Die vorliegende Verordnung hat 21 Kapitel und eine ganze Menge Anhänge. Wer sich das zu Gemüte führen mag oder gar muss, wird bei “Lampmann Haberkamm Rosenbaum” fündig.

Dass der Verbraucher wissen muss, aus welchen Rohstoffen Bekleidungsteile bestehen, ist schon klar. Dass da nicht jeder Verkäufer mit eigenen Wortschöpfungen werben darf, versteht sich von selbst. Dass EU-Verordnungen in Beamtensprache gefasst werden, oft umfangreich und meist nur von Juristen verstanden werden, wissen wir auch. Man fragt sich aber schon hin-und-wieder, ob die “High Level Group zum Bürokratieabbau” nicht doch ein stumpfes Schwert ist. Wie auch immer, der oberste Bürokratie-Bekämpfer der EU, Edmund Stoiber, hat es nicht leicht.

Als Hersteller hochwertiger Roben fänden wir es schon angebracht, wenn es in Rohstoffgehaltsangaben Klassifizierungen gäbe und statt “Schurwolle” für alle klar “Merino-Schurwolle” deklarierbar wäre. “Schurwolle” kann schlimmstenfalls grobe Kartoffelsack-Eigenschaften haben. “Merino-Schurwolle” (zumindest die unsere) ist vom feinsten Haarkleid des Merinoschafes.

Wer sich in einer dicken, kratzigen Robe nicht wohlfühlt, sollte schon beim Kauf erkennen, was er sich antun kann. Deshalb wäre eine Klassifizierung “Schurwolle” oder “Merino-Schurwolle” in den Rohstoffangaben sehr sinnvoll.

Nachdem unsere Roben seit vielen Jahren in Justizkreisen bekannt sind und weil wir definitiv und ausschließlich feinste “Merino-Schurwolle” verarbeiten, stört und diese neue Verordnung eher nicht. Andere schon, siehe shopanbieter.de – Titel: “Wenn der Merinofaden zum Haar in der Suppe wird: Textilkennzeichnungsverordnung”