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Anwaltsrobe oder Staatsanwaltsrobe – wo liegen die Unterschiede?

Auf den ersten Blick sehen Anwaltsrobe und Staatsanwaltsrobe fast gleich aus: schwarz in klassisch-edlem Schnitt. Trotzdem gibt es einen klaren Unterschied – und der liegt nicht nur im Detail, sondern auch in der Funktion.

Der wichtigste optische Unterschied

Anwaltsroben haben in der Regel einen Besatz aus Seide oder Kunstseide.
Staatsanwaltsroben haben dagegen – wie Richterroben – einen Samtbesatz.
Dies ist in den amtlichen Vorschriften zur Amtstracht so geregelt.

Der wesentliche Unterschied: die Funktion im Gerichtssaal

Der Rechtsanwalt vertritt die Interessen seiner Mandantschaft. Seine Robe ist die Berufstracht. Das ist in § 20 BORA geregelt. Auch geregelt ist, dass eine Pflicht zum Erscheinen in Robe beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht besteht.

Der Staatsanwalt tritt dagegen nicht als Parteivertreter auf, sondern als Vertreter des Staates in Strafverfahren. Seine Robe ist deshalb keine bloße Berufskleidung, sondern Teil der Amtstracht. Amtliche Regelungen sehen für Staatsanwälte ausdrücklich Samtbesatz vor.

Sind Schnitt und Form der beiden Roben unterschiedlich?

Nein. Vom Schnitt her sind beide Roben gleich. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit erfolgt die Abgrenzung nur über die Besatzstoffe:
Anwalt = Seide 
Staatsanwalt = Samt

Eine Besonderheit gibt es

Im OLG-Bezirk Stuttgart dürfen Rechtsanwälte aus alter Tradition auch Roben mit Samtbesatz tragen. Das ist aber eine Ausnahme und sollte auch wirklich beachtet werden, denn das Risiko ist groß, dass ein Richter (außerhalb des OLG Stuttgart) einen Anwalt aus der Verhandlung ausschließt, der eine Robe mit Samtbesatz trägt. So geschehen in Augsburg.

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Warum deutsche Richter schwarze Roben tragen und britische Richter es gerne etwas prunkvoller haben?

Wer einen Gerichtssaal betritt, erkennt sofort: Hier gelten besondere Regeln. Ein sichtbares Symbol dafür ist die Richterrobe. In Deutschland ist sie bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit traditionell schwarz und wird von Richterinnen, Richtern, Staatsanwälten mit Samtbesatz und von Rechtsanwälten mit Seidenbesatz getragen. Doch woher kommt diese Kleidung eigentlich? Und warum sehen Gerichtsroben in Großbritannien anders aus?

Die deutsche Robe: Würde und Schlichtheit

Die schwarze Robe der ordentlichen deutschen Gerichtsbarkeit hat eine lange Tradition, die bis in das 16. Jahrhundert zurückreicht. Ihren Ursprung hat sie nicht etwa im Adel, sondern in der Universitätskultur und bei den Gelehrten. Professoren, Theologen und Juristen trugen dunkle Gewänder als Zeichen ihres Standes.
Als sich die moderne Gerichtsbarkeit entwickelte, übernahmen Juristen diese Kleidung. Schwarz hatte dabei eine klare Botschaft: Neutralität, Ernsthaftigkeit und Distanz zur Person. Vor Gericht soll nicht die Persönlichkeit im Mittelpunkt stehen, sondern das Recht.
Die Robe erfüllt deshalb bis heute einen symbolischen Zweck:
 Sie macht aus der einzelnen Person ein Amt. Der Mensch tritt hinter seine Rolle zurück – und das Verfahren gewinnt an Würde und Gleichheit.

Großbritannien: Tradition, die etwas bunter sein darf

Klassischerweise besteht die Amtstracht in Großbritannien aus einer Robe, einer weißen Perücke aus Rosshaar und speziellen Halsbändern (Bands).

Hier sind die Hauptmerkmale:

• Roben: Die Farben variieren.

◦ Strafgerichte (Crown Courts): Richter tragen traditionell eine rote Robe (Scarlet Robe) mit Fellbesatz bei Strafsachen.
◦ Zivilgerichte (County/High Courts): Hier wird oft eine violette oder schwarze Robe getragen.
◦ Modernisierung: Seit 2008 tragen Richter in Zivil- und Familienverfahren an vielen Gerichten sowie am Supreme Court keine Perücken mehr und nutzen modernere Roben (z. B. mit roten Kragenstreifen).

• Perücken (Wigs):

◦ Die weiße Perücke ist ein Symbol für Autorität und Würde.
◦ Sie ist bei Strafprozessen (Crown Courts) weiterhin Pflicht.
◦ Bei Zivilprozessen und am Supreme Court sind sie seit 2007/2008 in der Regel nicht mehr erforderlich.

• Zubehör:

◦ Bands (Halsbänder): Ein weißes, gefaltetes Halsband (ähnlich einem Beffchen) ist Teil der formellen Kleidung.
◦ Schärpe/Gürtel: Über der Robe wird oft ein Gürtel (Girdle) und eine Schärpe (Tippet) getragen, deren Farbe zwischen Zivil- (lila) und Strafsachen (rot) variiert.

• Historische Kopfbedeckung:

Die “schwarze Kappe” (Black Cap) wurde früher von Richtern bei der Verkündung von Todesurteilen getragen, ist aber seit 1969 nicht mehr im Gebrauch.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die klassische rote Robe mit Perücke ist heute fast nur noch im Strafrecht zu finden, während in zivilrechtlichen Verfahren ein “entschlacktes” Gewand ohne Perücke überwiegt.

Zwei Kulturen ein Ziel:

Ob schlichtes Schwarz in Deutschland oder traditionsreiche Gewänder in Großbritannien: Beide Systeme verfolgen letztlich dasselbe Ziel. Die Robe soll zeigen, dass im Gerichtssaal nicht individuelle Vorlieben zählen, sondern das Recht und seine Institutionen.
Oder anders gesagt:
 Die Robe erinnert alle Beteiligten daran, dass hier nicht persönliche Meinungen verhandelt werden – sondern Recht gesprochen wird.
Und vielleicht ist genau das der Grund, warum die Robe seit Jahrhunderten zum Gericht gehört.

Das Handelsblatt zeigt bebildert “Wo die Perücke Pflicht ist”.

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Die „Stuttgarter Robe“ – dürfen Anwälte wie Richter auftreten?

In deutschen Gerichtssälen ist die Amtstracht Robe mehr als bloße Tradition. Unterschiedliche Besatzarten wie Samt oder Seide machen die Rollen von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten unterscheidbar. Eine Besonderheit, die lange Zeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart galt:

Die historische Ausnahme

Im OLG-Bezirk Stuttgart durften Rechtsanwälte früher Roben tragen, die auch mit gleichem Samt besetzt waren, wie die Roben der Richter. Diese Praxis beruhte auf landesrechtlichen Regelungen und einer gefestigten örtlichen Übung. In anderen Regionen war und ist eine solche Ausgestaltung der Anwaltsrobe unüblich.

Mit der Neufassung der baden-württembergischen Amtstrachtverordnung wurde diese Sonderregelung zwar nicht fortgeschrieben. In der Praxis wird die „Stuttgarter Robe“ im OLG-Bezirk Stuttgart jedoch weiterhin weitgehend akzeptiert. Es handelt sich heute weniger um geltendes Sonderrecht als um eine fortlebende Tradition.

Keine weiteren regionalen Ausnahmen

Außer dieser Besonderheit gibt es in Deutschland keine vergleichbaren regionalen Ausnahmen. Bundesweit gilt § 20 BORA: Rechtsanwälte tragen vor Gericht eine Robe, soweit dies üblich ist; vor den Amtsgerichten in Zivilsachen besteht keine Robenpflicht. Eine ausdrückliche Erlaubnis zum Tragen richterähnlicher Roben existiert außerhalb Stuttgarts nicht.

Risiken außerhalb des Bezirks Stuttgart

Erscheint ein Rechtsanwalt außerhalb des OLG-Bezirks Stuttgart mit einer Robe, die objektiv wie eine Richterrobe wirkt, kann dies beanstandet werden. Möglich sind Hinweise des Gerichts, die Aufforderung zum Umkleiden oder im Einzelfall sitzungspolizeiliche Maßnahmen. Auch standesrechtliche Fragen können aufgeworfen werden, wenn der Eindruck einer Rollenverwechslung entsteht. Wir berichteten bereits:

Robenpflicht: OLG München verpasst Augsburger Amtsrichter eine Ohrfeige

Die Moral von der Geschicht: Die „Stuttgarter Robe“ ist heute vor allem Tradition, kein allgemeingültiges Recht. Wer bundesweit auftritt, sollte – um “Unstimmigkeiten” zu vermeiden – eine eindeutig als Anwaltsrobe erkennbare Amtstracht wählen – denn die Robe dient nicht nur der Würde des Gerichts, sondern auch der klaren Zuordnung der Rollen im Verfahren.

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Die Robe der Deutschen Justiz aus Mischgewebe? Nein danke!

Eine Robe aus Mischgewebe, so preiswert sie auch erscheint, sie schadet der Umwelt. Mischgewebe ist nur schwer oder gar nicht recycelbar, da beispielsweise folgende Fasern nicht einfach getrennt werden können:

  • Schurwolle und Polyester
  • Schurwolle und Seide
  • Schurwolle und Kaschmir

Sortenreine Stoffe wie reine Schurwolle sind relativ leicht zu recyceln.

Das Problem ist die Fasertrennung

Die meisten Mischgewebe bestehen aus einer Kombination von Naturfasern (z. B. Schurwolle) und Kunstfasern (z. B. Polyester), deren Trennung im Recyclingprozess so aufwendig ist, dass eine “Entsorgung” als Restmüll bequemer und wirtschaftlicher ist.
So lange noch keine Technologien zur automatisierten Sortierung und Trennung von Fasern weltweit Standard sind, wird sich an manch gedankenloser Umweltbelastung nichts ändern.

Qualitätsverlust

Auch wenn Mischgewebe recycelt werden, ist das Ergebnis oft minderwertig, was die Anwendungsbereiche einschränkt. (Eine Robe aus recyceltem Mischgewebe dürfte für eine gepflegte Amtstracht eher nicht denkbar sein.)

Ein Wort zur Nachhaltigkeit

Achten Sie beim Kauf Ihrer Robe auf reine Merino Schurwolle ohne unnötige chemische Behandlungen oder irgendwelche Beimischungen.

Bedenken Sie bitte diese drei Dimensionen, wenn Sie eine Robe oder irgendein Bekleidungsteil kaufen:

  • die ökologische Tragfähigkeit
  • die wirtschaftliche Effizienz
  • die soziale Gerechtigkeit

Heute mehr denn je geht es doch darum, verantwortungsbewusst mit den begrenzten Ressourcen der Erde umzugehen, sie zu schonen und eine zukunftsfähige Gesellschaft zu gestalten, die auch soziale Gerechtigkeit fördert.

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KI über Natterer Roben

Natterer Roben: Tradition und Qualität für die deutsche Justiz

Natterer Roben stehen seit Jahrzehnten für hochwertige Amtstrachten, die speziell für die Bedürfnisse von Juristinnen und Juristen in Deutschland entwickelt wurden. Das Unternehmen Profi Design Natterer GmbH wurde 1971 gegründet und hat sich seit 1987 auf die Anfertigung von Justizroben spezialisiert.

Sortiment und Besonderheiten

Natterer bietet Roben für verschiedene Berufsgruppen an, darunter:

  • Anwälte und Anwältinnen
  • Richter und Richterinnen
  • Staatsanwälte und und Staatsanwältinnen
  • Amtsanwälte und Amtsanwältinnen
  • Patentanwälte und Patentanwältinnen
  • Protokollführer und Protokollführerinnen

Die Roben sind in Konfektionsgrößen sowie als Maßanfertigung erhältlich und werden ausschließlich in Deutschland, am Standort Esslingen, gefertigt.

Ein zentrales Qualitätsmerkmal ist die Verwendung reiner Naturfasern: Natterer verzichtet vollständig auf synthetische oder Mischgewebe. Die bevorzugten Stoffe sind hochfeine, atmungsaktive Merino-Schurwolle und, je nach Modell, Besätze aus Kunstseide, aus reiner Seide oder Samt.

Komfort und Details

Natterer Roben zeichnen sich durch einen sehr hohen Tragekomfort aus. Die Stoffe sind besonders leicht (ca. 150g/qm), atmungsaktiv und bieten eine elegante Optik.

  • Typische Ausstattungsmerkmale aller Roben sind:
  • Beidseitige Armverstellung
  • Eingriffstasche und Taschendurchgriff
  • Verdeckte Knopfleiste
  • Elegant abgerundete Revers
  • Fütterung im oberen Rückenteil
  • Die Besätze variieren je nach Berufsgruppe:
  • Anwaltsroben: Satin- oder Seidenbesätze
  • Richter- und Staatsanwaltsroben: Samtbesätze
  • Patentanwaltsroben: Blaue Satinbesätze
  • Protokollführerroben: Besätze aus gleichem Oberstoff

Kundenservice und Ruf

  • Natterer wird von Kundinnen und Kunden für die freundliche, kompetente Beratung, die exzellente Passform und die schnelle Lieferung gelobt.
  • Die Langlebigkeit der Roben wird häufig betont; viele Nutzer berichten, dass die Roben auch nach vielen Jahren noch wie neu sind.
  • Auch für kleinere Größen oder Sonderwünsche bietet Natterer passende Lösungen an.

Fazit

Natterer Roben sind eine etablierte Marke für Justizbekleidung in Deutschland. Sie verbinden handwerkliche Tradition, hochwertige Materialien und moderne Fertigung zu einem Produkt, das sowohl in Funktionalität als auch in Eleganz Maßstäbe setzt. Wer Wert auf Tragekomfort, Langlebigkeit und einen klassischen, stilvollen Auftritt vor Gericht legt, findet bei Natterer eine breite Auswahl an individuell anpassbaren Roben.

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Richtermangel in Sachsen

Der Deutsche Richterbund warnt vor den Folgen der Personalnot. Sven Reben,Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, stellte fest:

Viele Richter stünden vor dem Ruhestand. 2020 würden etwa 100 ostdeutsche Richter und Staatsanwälte in Rente gehen. Wenige Jahre später würden also bundesweit gar 1000 Richter und Staatsanwälte ihre Roben an den berühmten Nagel gehängt haben. Bundesweit fehlten heute schon 2000 Richter und Staatsanwälte.

Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn warnt:

Es werden in den kommenden Jahren mehr gut qualifizierte Richter und Staatsanwälte benötigt, als die neuen Länder ausbilden

Mitschuld am ostdeutschen Richter/Staatsanwaltsmangel trägt die Entlassungswelle im Jahre 1990. Nahezu der komplette ostdeutsche Justizapparat wurde im Zuge der Wiedervereinigung rigoros ausgetauscht und durch oft knapp qualifiziertes West-Personal ersetzt. Prompt stehen bald diese (fast zeitgleich ersetzten) Juristen absehbar vor ihrer Pensionierung. Ob nun eine in Sachsen geplante, freiwillige Dienstzeitverlängerung der Jahrgänge 1962-1964 um bis zu 3 Jahre wirksam Abhilfe schafft, ist zumindest zweifelhaft.

So bleiben die Aussichten auf einigermaßen zeitnahe Erledigung wichtiger Fälle eher düster. Man denke hier beispielsweise an die Sachsensumpf-Affäre des Jahres 2007 oder an den Prozess gegen führende Aktivisten der neofaschistischen Vereinigung „Faust des Ostens“ (FdO), der seit 2013 anhängig ist.

Wie zügig auch immer das sächsische Justiz-Problem gelöst werden wird, an den neu zu beschaffenden Richterroben und Staatsanwaltsroben soll es nicht liegen. Wir liefern auch größere Mengen innerhalb weniger Tage.

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Unser Spendenaufkommen für 2016 beträgt EUR 5400,00

Heute haben wir an nachfolgende gemeinnützige Organisationen insgesamt € 5400,00 wie folgt überwiesen:

DRK EUR 900,00
MISEREOR EUR 600,00
UNICEF EUR 1.000,00
Ärzte ohne Grenzen EUR 1.800,00
Weißer Ring EUR 1.100,00

Damit setzen wir unsere im Jahre 2009 eingerichtete Spendenaktion erfolgreich fort.

Jede in unserem roben-shop.de verkaufte Robe löst eine Spende aus, bei der unsere Kunden mitbestimmen können, an welche der obigen Organisationen die Spende fließen soll, die je Robenbestellung automatisch generiert wird.

So ist in den letzten 8 Jahren ein schöner Betrag von € 34.560,00 zusammengekommen und wir sind guten Mutes, dass wir im kommenden Jahr die 40-tausender Marke knacken werden.

Im Momenten akuter Terrorgefahr und in Trauer um die Berliner Weihnachtsmarktopfer und deren Angehörigen fällt es nicht ganz leicht, frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr zu wünschen.

Unseren Kunden und Geschäftsfreunden danken wir für das entgegengebrachte Vertrauen – alles Gute!

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Robenstreit oder streitbare Roben?

Professor Dr. Christian Wolf veröffentlicht in der NJW Ausgabe 46/2015 seinen Standpunkt zur Amtstracht Robe. Er stellt u.a. zur Diskussion, ob ein Anwalt dann Winner ist, wenn er seine Robe als Werbeträger nutzt und neben seinem Namen auch noch seine Web-Adresse auf den Robenrücken sticken lässt oder ob er nicht eher ein Loser ist, der auf Kosten seiner Mandanten mit “solchen Albernheiten” Profilierungsspielchen betreibt?
Symbolcharakter, Ernsthaftigkeit der Rechtsprechung, Glaubwürdigkeit und Affirmation des Gesagten. Der Autor beleuchtet die Robe, insbesondere die Anwaltsrobe aus unterschiedlichen Perspektiven und kommt zu dem Schluss, dass Rechtsanwälte gleichberechtigte und gleichwertige Rechtspflegeorgane sind und auch deshalb Wert darauflegen sollten, so wahrgenommen zu werden. “Die Robe ist das deutlich sichtbare Zeichen, dass Richter und Rechtsanwälte sich auf Augenhöhe begegnen.”

Hier der komplette Artikel von Professor Dr. Christian Wolf:

Robenstreit oder streitbare Roben

Der Rechtsanwalt entscheidet den Fall nicht. Das macht der Richter. Der Rechtsanwalt kann aber entscheidend sein. Ihm obliegt es, das Gericht im Sinne seines Mandanten zu überzeugen, das Gericht für seinen Mandanten einzunehmen. Das scharfsinnige juristische Argument ist dabei das eine. Persönliche Überzeugungskraft das andere. Recht funktioniert nicht wie Algebra. Bei (fast) jeder richterlichen Entscheidung spielt ein Stück richterlicher Dezisionismus eine mehr oder weniger große Rolle. Iain Morley QC empfiehlt in seinen Buch „The Devil´s Advocate“ daher auch: „Dress well look like a winner.“

Ein Anwalt mit TShirt unter der Robe, mit Hemd, aber ohne Krawatte und schließlich eine Robe mit dem Namen des Rechtsanwalts und der Web-Adresse auf dem Rücken – sieht so ein „Winner“ aus oder nicht eher ein „Loser“? Die Fälle sollte man weniger unter dem Blickwinkel des Berufsrechts als vielmehr des Anwaltsvertrags- und Haftungsrechts diskutieren. Will der Mandant, dass sein Rechtsanwalt derartige Profilierungsspielchen auf seine Kosten betreibt, oder ist es nicht vielmehr im Interesse des Mandanten, den favor judicis nicht leichtfertig durch solche Albernheiten seines Rechtsanwalts zu gefährden?

Allerdings ist die Robe weit mehr als ein „please the judge“. Kleidung ganz allgemein steht für nonverbale Kommunikation, sie ist ein Zeichensystem, ein Symbol. Mit der Kleidung lässt sich Identität und Alterität vermitteln, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe und die Abgrenzung dieser Gruppe von anderen. Die Robe weist nun einen doppelten Symbolcharakter auf. Zunächst verdeutlicht sie, die Bedeutung und Ernsthaftigkeit der Rechtsprechung. Ganz allgemein unterstreicht die Kleidung sowohl für den Träger selbst als auch für seine Umgebung die Glaubwürdigkeit seines Handelns. Die Kleidung bekräftigt nonverbal die Handlungen. Kleidung ist eine Affirmation des Gesagten.

Selbstverständlich ließe sich trefflich darüber nachdenken, ob nicht die Robe durch ein anderes Symbol oder Zeichen ersetzt werden soll. Die Robe als Kleidungssymbol des Rechtsanwalts in der mündlichen Verhandlung datiert zurück auf das ausgehende 19. Jahrhundert. Bis dahin war der Juristenfrack mit schwarzem Binder das gemeinsame Kleidungssymbol von Richter und Rechtsanwälten. Der Juristenfrack wurde erst allmählich durch die Robe abgelöst. So behielten etwa die Rechtsanwälte beim Reichsgericht anfangs noch den Frack bei. Sicherlich wären auch andere Kleidungssymbole geeignet, die Bedeutung der mündlichen Verhandlung zu unterstreichen, etwa Cutaway, Stresemann oder schwarzer Anzug. Entscheidend dabei ist nur, dass man sich einer gemeinsamen Symbolsprache bedient. Ohne gemeinsame (Symbol-)Sprache ist Verständigung nur schwer möglich.
Weitaus wichtiger aber ist die zweite nonverbale Kommunikationsfunktion, für die die Anwaltsrobe steht. Diese setzt bei der Pflicht des Richters an, eine Robe als Amtstracht zu tragen. Richter tragen die Amtstracht seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert unter anderem deshalb, um zu verdeutlichen, dass die Person hinter das Amt zurücktritt. Im Schnitt lehnt sich die noch heute gültige Form der preußischen Robe an den Talar der Professoren an. Vorbild war damit nicht barocke Prachtentfaltung des Souveräns, in dessen Namen man Recht sprach, sondern indirekt die sakrale Kleidung der Priester, an die sich wiederum die Talare der Professoren anlehnten (Justitiae sacerdotium). Eigentlich ein durchaus modernes Verständnis, das die Robe symbolisiert: Gleichheit im Dienst der Gerechtigkeit!

Unabhängig von der Frage, ob die Robe die richtige Amtstracht für die Richter ist, ist die Robe jedenfalls solange die richtige Amtstracht für Rechtsanwälte, als Richter Roben tragen. Die Robe ist das deutlich sichtbare Zeichen, dass Richter und Rechtsanwälte sich auf Augenhöhe begegnen. Beide wirken gleichberechtigt, aber in unterschiedlichen Rollen an der Produktion des Rechts mit. Für dies steht die Robe als Symbol. Diesen Zusammenhang verdeutlicht die Verordnung des österreichischen Justizministeriums von 1904 weitaus deutlicher als § 20 BORA oder die Amtstrachtverordnung von Baden-Württemberg. Spricht man in Deutschland von der Verpflichtung, die Amtstracht zu tragen, gestattet man in Österreich den Rechtsanwälten die Amtstracht dann zu tragen, wenn Richter und Staatsanwälte verpflichtet sind, diese zu tragen.

Damit ist nicht gesagt, dass sich ein Streit um die Robe oder besser die Farbe der Robe nicht lohnt. Die Richter der obersten Bundesgerichte tragen rote Roben. Die beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte treten dort gleichfalls mit roten Roben auf. Der bei einer regionalen Rechtsanwaltskammer zugelassene Rechtsanwalt sieht sich hingegen in strafrechtlichen Revisionen beim BGH einer Phalanx von roten Roben der Bundesrichter und der Bundesanwälte gegenüber. Vergleichbares gilt für die anderen obersten Bundesgerichte. Jeder Rechtsanwalt, der vor einem obersten Bundesgericht auftreten darf, sollte äußerlich nicht wie ein Rechtspflegeorgan zweiter Klasse wirken. Vergleichbares gilt, wenn Bundesanwälte vor einem OLG die Anklage in roten Roben vertreten. Auch dies konterkariert das Symbol der gleichen Augenhöhe der an der Rechtsprechung mitwirkenden Rechtspflegeorgane. Hier zu streiten, würde sich genauso lohnen, wie gegen die Zumutung einiger Gerichtssäle, die immer noch die Staatsanwälte zusammen mit den Richtern in der Beletage Platz nehmen lassen, die Verteidiger hingegen im Souterrain des Gerichtssaals. Rechtsanwälte sind gleichberechtigte und gleichwertige Rechtspflegeorgane. Sie sollten auch Wert darauf legen, so wahrgenommen zu werden!

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Schwarzwälder Bote: Über Robe, Respekt und was man drunter trägt

Der Hechinger Richter Bernd Koch plaudert aus dem Robenkästchen. Man erfährt u.a. wie man sich in einer Richterrobe fühlt, was man darunter trägt, wie man breitbeiniger sitzen kann und wieviel weiße Seidenkrawatten im Jahr verschleißen.

Mit dem Titel “Die Robe verschafft ihm den Respekt” veröffentlichte der Schwarzwälder Bote am 18.08.2015 das Interview samt Foto, das Richter Koch in seiner Natterer-Robe zeigt, in der er sich offensichtlich wohlfühlt. Den Grund dafür zitiert die Redakteurin, Frau Julia Brenner aus unserer Produktbeschreibung:

Ihre perfekte Passform und ihre sommerleichte Merino-Schurwolle ergeben das einmalige Tragegefühl, auf das Sie nicht verzichten sollten. Edle Besätze aus Brillantsamt geben dieser Robe gepflegte Eleganz

Ein gelungener Artikel des Schwarzwälder Boten für alle Robeninteressierte und ganz besonders für Robenträger in spe.

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Unsere Damen-Roben gibt es jetzt auch in Kurzgrößen

Kleinere bzw. zierlichere Anwältinnen, Richter/Staatsanwältinnen mussten bislang ihre neue Robe entweder kürzen lassen oder gleich zur Maßanfertigung greifen. Das haben wir nun geändert, indem wir Damenroben in sogenannten Kurzgrößen von 17-25 anbieten.

Diese Kurzgrößen werden von normalen Damengrößen abgeleitet:
Damengröße 34 = Kurzgröße 17
Damengröße 36 = Kurzgröße 18
Damengröße 38 = Kurzgröße 19
Damengröße 40 = Kurzgröße 20
Damengröße 42 = Kurzgröße 21
Damengröße 44 = Kurzgröße 22
Damengröße 46 = Kurzgröße 23
Damengröße 48 = Kurzgröße 24
Damengröße 50 = Kurzgröße 25

Für diese Kurzgrößen mussten die Schnitte neu gradiert werden. (Man kann ja nicht so einfach mal die Gesamtlänge und die Ärmellänge kürzen. Die Proportionen müssen schon auch stimmen.) Es werden Prototypen genäht und bei Anproben stellt sich dann heraus, inwieweit “das Werk” gelungen ist. Dass unsere Schnittdirektrice (wie immer) ganze Arbeit geleistet hat, beweist die Tatsache, dass bis zur Stunde keine einzige dieser kurzen Anwältinnenroben, Richterinnenroben oder Staatsanwältinnenroben zurückgekommen ist.

Während “etwas gewichtigere” Herren der Schöpfung keine Probleme mit der brachialen Größenbezeichnung “Untersetzt” haben, spricht die zierliche oder kleinere Frau lieber von Petite-Größen, von Untergrößen oder Kurzgrößen. Und das hört sich auch schon femininer und freundlicher an, als “Untersetzt”.

Apropos “Untersetzt”, so werden diese Herrengrößen abgeleitet:
Herrengröße 46 = Untersetzt 23
Herrengröße 48 = Untersetzt 24
Herrengröße 50 = Untersetzt 25
Herrengröße 52 = Untersetzt 26
Herrengröße 54 = Untersetzt 27
Herrengröße 56 = Untersetzt 28

Dass untersetzte Herrengrößen von Grund auf etwas anders konstruiert sind, wie Damen-Kurzgrößen, erklärt sich so: Untersetzte Herren sind (wie bei Damen eher üblich) eben nicht nur kleiner, sondern im Verhältnis gerne etwas schwerer. Bei Schnitterstellung und Gradierung wird das berücksichtigt.

Für Herren ist die Robe ELITE immer schon in normalen Größen, in schlanken Größen und in untersetzten Größen lieferbar. Neu ist nur, dass Anwältin, Richterin und Staatsanwältin ihre neue Robe nicht nur in normalen Größen oder in Langgrößen, sondern jetzt auch in Kurzgrößen bei uns bestellen kann.

Natterer Roben Esslingen
Rechtsanwaltsrobe, Richter/Staatsanwaltsrobe, Patentanwaltsrobe, Protokollführerrobe