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Taifun Haiyan auf den Philippinen – 1000 EUR Sofort-Spende an MISEREOR

Geschätzte 10.000 Todesopfer, 800.000 geflüchtete Menschen, 4,3 Mio. hilfsbedürftige Menschen, alarmierende Zahlen, die uns aufgeschreckt haben. Der wohl gewaltigste Taifun der Geschichte hat die vor nur 9 Jahren geschehene Tsunami-Katastrophe grausam in Erinnerung gerufen.

Der Deutsche Außenminister Guido Westerwelle kündigte als ersten Schritt eine Soforthilfe von 500.000 EUR an. Wir haben weder Schritte noch sonst etwas angekündigt, dafür haben wir soeben 1.000 EUR an das Hilfswerk MISEREOR überwiesen. MISEREOR ist seit vielen Jahren aktiv auf den Philippinen und kooperiert mit über 100 Partnerorganisationen. Das verspricht schnelle Hilfe, denn man kann bewährte Strukturen nutzen.

Was wir können, können Sie schon lange … bitte spenden Sie auch, es ist so einfach! 

MISEREOR-Spende-Philippinen-2013

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Juris Brief 2013/2: Made in Germany – die Robe für die Deutsche Justiz

Das Rechtsportal juris berichtet in seinem aktuellen Informations-Magazin “jurisBrief” über Natterer Roben. Auf einer bebilderten Doppelseite  erfahren juris-Brief-Leser wie in Esslingen am Neckar Gerichtsroben hergestellt werden, welche Ausführungen es gibt und warum eine solche Berufstracht aus hochwertig-feiner und leichter Schurwolle sein sollte.

Wir freuen uns sehr (und ein bisschen stolz sind wir auch), dass juris als deutscher Marktführer für elektronische Rechtsinformationen einen so ausführlichen Artikel über Natterer Roben veröffentlicht hat.

Juris Roben Artikel 2013

Vom im Jahre 1973 erteilten Gründungsauftrag der Bundesregierung, über die in 1985 definitiv gegründete juris GmbH bis zu den vielfältigen Dienstleistungen, die aktuell der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden, alles Wissenswerte über juris finden Sie hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Juris

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Anwälte demonstrieren in Roben vor türkischer Botschaft in Berlin

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger, die VDJ (Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.) und der RAV (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.) riefen gemeinsam zur Protestkundgebung am Mittwoch, den 26.06.2013 vor der Türkischen Botschaft Berlin auf.

Der Protest richtete sich gegen die Inhaftierung türkischer Anwältinnen und Anwälte, gegen staatliche Willkür und gegen – in letzter Zeit – zunehmende Verstöße gegen bürgerliche Freiheitsrechte. Die Forderungen an die türkische Regierung sind umfangreich.

Die Beachtung der durch die türkische Verfassung, die türkischen Gesetze und in den von der Türkei ratifizierten Internationalen Verträge garantierten Grundfreiheiten und Menschenrechte;

Das Ende der willkürlichen Einschränkung und Verletzung dieser Rechte unter dem Deckmantel angeblicher Antiterrorpolitik;

Die Beachtung der UN Grundprinzipien, die Rolle von Rechtsanwält_innen betreffend, die es insbesondere gebieten, dass:
1. Rechtsanwält_innen in Ausübung Ihrer beruflichen Aufgaben weder mit ihren Mandant_innen noch den Angelegenheiten ihrer Mandant_innen identifiziert werden und
2. Rechtsanwält_innen ihre beruflichen Aufgaben ohne Einschüchterung, Behinderung oder Schikanen ausüben können;

Die Beendigung der gegen zahlreiche Anwält_innen, ohne nachvollziehbaren Rechtsgrund angeordneten Untersuchungshaft, die sich zum Teil schon über 19 Monate hinzieht;

Die Einstellung eindeutig politisch motivierter Strafverfahren gegen Anwält_innen, wie das KCK-Verfahren und das DHKP-C-Verfahren, sowie die Freilassung der im Rahmen solcher Verfahren Verurteilten;

Die Rehabilitierung der Opfer dieser staatlichen Willkür sowie die Bestrafung der hierfür Verantwortlichen.

Zitate aus der Pressemeldung des RAV

Anwältinnen und Anwälte erschienen wie erwünscht in ihren Roben. “Hände weg von unseren Anwältinnen und Anwälten!” stand plakativ als Banner im Mittelpunkt.

Inwieweit die Türkische Botschaft von dieser Anwaltsaktion beeindruckt war und ob die Regierung in Ankara die Anwalts-Demo überhaupt zur Kenntnis nimmt, ist zur Stunde noch unbekannt.

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Mit Robe auf Demo in Istanbul und Bremen

Ob in Istanbul oder in Bremen, Justiz-Roben sind in. Neuerdings als Demonstrierkleidung auf dem Taksim-Platz, wenns um Erdogan geht oder auf dem Bremer Marktplatz, wenn es um das Besoldungsgesetz geht. Und die Polizei war auch dabei. In Istanbul um Demonstrationen aufzulösen und in Bremen um gegen zu niedrige Besoldung, bzw. gegen Nicht-Übernahme des Tarifabschlusses zu demonstrieren.

In Istanbul sollen am Mittwoch 12.06.2013 tausende in Roben gekleidete türkische Anwälte aus den Gerichtsgebäuden geströmt sein und gegen das harte Durchgreifen der Sicherheitskräfte demonstriert haben, die am Tag zuvor über 50 Anwälte festgenommen hatten, weil sie an den Kundgebungen auf dem Taksim-Platz beteiligt waren.

In Bremen füllte sich am Dienstag Nachmittag kurzfristig der Bremer Marktplatz. Etwa 800 Richter, Staatsanwälte samt Bremer Polizei sind für eine bessere Besoldung auf die Straße gegangen. Mit ihren Roben, bzw. Uniformen, mit Schildern und einem großen Transparent haben die Staatsdiener vorbildlich krawallfrei gegen Besoldungsvorhaben des Senates und auch für Wertschätzung und Respekt demonstriert.

Eine Untersuchung darüber, ob die Uniformen, Anwaltsroben, Richterroben und Staatsanwaltsroben nicht unrechtmäßig zur Demonstration verwendet wurden, scheint es (noch) nicht gegeben zu haben. Vielleicht ist es auch müßig darüber nachzudenken, ob man mittels Amtstracht bessere Konditionen fordern darf.

Man darf zumindest aufatmend feststellen, dass im Gegensatz zur Anwaltsdemo auf dem Taksim-Platz keiner der in Bremen demonstrierende Staatsdiener mit strengen Repressalien rechnen muss.

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Gerichtsbeschluss: angeklagter Anwalt muss seine Robe ausziehen

Frauen seien zu blöd zum Parken … sie solle die Klappe halten … sie sei blöd und hässlich …

Diese Wortwahl kostete einen Osnabrücker Rechtsanwalt “gnädige” 300 EURO. Was war geschehen?
Der besagte Anwalt hatte das Auto einer Frau zugeparkt. In ihrer Not klopfte diese an die Autoscheibe des Zuparkers, der sodann ausstieg und unflätig wurde. “Meister Unflat” 😉 machte keine Anstalten, sein Auto wegzufahren, so rief die Frau die Polizei. Bis dann die Polizei kam, soll der Zuparker “geflüchtet” sein. Das Kennzeichen konnte sich die Frau merken und so kam es zu einer Strafanzeige wegen Nötigung und Beleidigung. Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte den Angeklagten zu einer Strafe von 40 Tagessätzen à €15,- = € 600,-. Dagegen legte der Verurteilte Berufung ein und so ging es in die 2. Instanz mit der Ankündigung, dass er alle Rechtsmittel nutzen werde und auch den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht scheuen werde.
Damit nicht genug. Der Angeklagte erschien in seiner Anwaltsrobe und weigerte sich beharrlich, diese auszuziehen. Richter und Staatsanwalt waren sich einig, dass der Rechtsanwalt als Angeklagter keine Robe tragen dürfe, schließlich sei er nicht Verteidiger, sondern Angeklagter. Eine sodann erfolgte richterliche Verfügung ließ den Angeklagten kalt. Erst nach einem ordentlichen Gerichtsbeschluss, dem eine Beratung zwischen Richter und Schöffen vorausgehen musste, zog der Angeklagte seine Anwaltsrobe widerwillig aus.
Nachdem das OLG Oldenburg das Urteil aufgehoben hatte und das erneut damit beschäftigte Landgericht die Nötigung fallen ließ, verblieben dann noch 30 Tagessätze, die man zugunsten des in offensichtlich schlechten Einkommensverhältnissen lebenden Rechtsanwaltes auf € 10,- reduzierte.
300 EURO! Wer schon einmal für das Zeigen eines Vogels ein Monatsgehalt hinblättern musste, wird mit Justitia hadern. Insbesondere dann, wenn man der Aussage eines Polizisten glauben darf, dass die arme Frau völlig aufgelöst gewesen sei und herzergreifend geweint habe.

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Ermahnung eines Richters wegen zu niedriger Schlagzahl

Ein Freiburger Richter wehrte sich gegen den Vorhalt und die Ermahnung seiner Dienstherrin, er würde sein Durchschnittspensum seit Jahren deutlich unterschreiten. Das habe u.a. zur Folge, dass die Berge von Altverfahren, die er bei seinen jeweiligen Dezernaten hinterlassen habe, von Richterkollegen abgearbeitet werden müssten. Der Richter möge seine Amtsgeschäfte unverzögert erledigen.

Der betroffene Richter ist der Ansicht, dass es schließlich um Qualität und nicht um Quantität gehe. Dies kam aber gar nicht gut an. Damit würde anderen, zügiger arbeitenden Richtern praktisch vorgeworfen, sie wären deshalb schneller, weil sie weniger Sorgfalt walten ließen.

DIE WELT berichtete ausführlich am 04.12.2012: http://www.welt.de/newsticker/news3/article111812644/Wenn-ein-Richter-langsam-arbeitet.html

Schlagzahl und Stechuhr, Polemik und Fairness, Überheblichkeit und Arroganz, Gerechtigkeit und Unabhängigkeit. Damit musste sich nun das Richterdienstgericht beschäftigen. Es entschied, dass man den Richtern durchaus eine pauschalierte Erledigungszahl vorgeben darf.

Man darf gespannt sein, ob und wie der gerügte Richter sich weiterhin wehrt.

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Die US-Präsidentschaftswahl 2012: Obama und Romney “verbraten” 3 Milliarden US-Dollar.

Wir rechnen schnell mal um: 3 Milliarden US-Dollar sind etwa 2,34 Milliarden EURO … ähmm … dafür kriegt man bei uns gute 14 Mio. Roben. Wir stellen uns das bildlich vor: 560.000 Meter müsste der Kleiderschrank lang sein, in den alle diese Roben passen. Auch wenn Roben mit Obama, Romney und der Präsidentschaftswahl recht wenig zu tun haben, ein Kleiderschrank von Esslingen bis Hannover macht schon was her 😉

Schluss jetzt mit unseren Roben-Befindlichkeiten! Stellen wir lieber die Frage, wie man 3 Milliarden US-Dollar u.U. besser “verbraten” könnte.

Vor dem Hintergrund, dass 314 Mio. Amerikaner erst einmal fast 10 Dollar erwirtschaften müssen, damit 3 Milliarden Dollar zusammenkommen, kann man bei dieser Summe nicht mehr von Peanuts sprechen. Liest man dann noch ganz zufällig bei welthungerhilfe.de,

Weltweit hungern 870 Millionen Menschen. Die Mehrheit von ihnen – 852 Millionen – lebt in Entwicklungsländern. In Asien und im Pazifischen Raum leben etwa 563 Millionen Hungernde, in Afrka sind es 239 Millionen Menschen und in Lateinamerika/Karibik sind es  “nur” noch 49 Millionen, die hungern.

könnte man den Aufwand der US-Wahl-Show schon in Frage stellen.

Eine eindeutige Antwort wird es nicht geben. Gibt dieser Artikel jedoch Anlass, an die vielen Mio. Menschen zu denken, denen das Menschenrecht auf angemessene Nahrung verwehrt bleibt, hat er seinen Zweck erfüllt.

Erst denken, dann spenden – wir tun das auch!

Nachtrag: Anfängliche Wahlkampf-Kostenschätzungen lagen bei 1,2 Milliarden US-Dollar. Neueste Schätzungen (Frankfurter Rundschau) gehen von über 6 Milliarden US-Dollar aus.

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SEPA soll ab 01.02.2014 auch das inländische Lastschriftverfahren ersetzen

Neue Bürokratie für Onlinehändler – die allseits beliebte und unbürokratische Lastschrift soll es nicht mehr geben. Statt dessen ein neuerliches Bürokratiemonster, die SEPA-Lastschrift, die so funktionieren soll:

1. Der Besteller muss dem Verkäufer ein schriftliches Mandat, erteilen.
2. Das Mandat soll dann 36 Monate gültig sein.
3. In diesem Mandat ist ein genauer Betrag fixiert.
4. Vor dem ersten Lastschrifteinzug muss das Mandat 14 Tage ruhen.
5. Mindestens 5 Tage vor Lastschrifteinzug muss der Kunde davon informiert werden, dass und wann ein Lastschrifteinzug erfolgt, damit das Konto Deckung aufweist.

Bislang kommt das beliebte und bewährte Lastschriftverfahren im innerdeutschen Zahlungsverkehr ohne jede Bürokratie aus:
Der Kunde gibt dem Onlinehändler mit Nennung der Bankdaten die Erlaubnis, den Kaufbetrag abzubuchen. Das geschieht ohne weitere Formalität.
Widerspricht der Kunde gegenüber seiner Bank innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Kontoauszuges dieser Abbuchung, wird die Abbuchung storniert – Punkt!

Nun das prospektive SEPA-Fallbeispiel – ein Kunde will per SEPA-Lastschrift bezahlen:
Der Kunde wählt im Bestellablauf die Zahlungsart “Lastschrift” an.
Der Onlinehändler schickt dem Kunden einen Auftrag zur Erteilung einer SEPA-Lastschrift zu.
Der Kunde füllt dieses Auftragsformular aus, unterschreibt handschriftlich und sendet dieses Original-Dokument per Briefpost seinem Händler zurück.
Der Händler reicht dieses Original-Dokument bei seiner Bank ein und beachtet erst mal die Wartezeit von 14 Tagen.
Nach Ablauf der 14 Tage teilt der Händler dem Kunden mit, an welchem Tag er (frühestens 5 Tage nach Wartezeit) die Abbuchung vornehmen wird. Erst dann wird abgebucht.

Wohlgemerkt, der Händler darf nur den Betrag abbuchen, der im Erteilungsformular fixiert und unterschrieben ist. Dies darf er aber 36 Monate lange. Bestellt der Kunde erneut beim Onlinehändler, muss wegen der ursprünglichen Betragsfixierung das gleiche Procedere erneut “durchgenudelt” werden – also auch für jede kleinste Nachbestellung!

Gottseidank ist dieser Lastschriftenkiller noch nicht in trockenen Tüchern. In der Onlinehändler-Szene rührt sich bereits Widerstand, beispielsweise hier:
shopanbieter.de
offener Leserbrief eines SEPA-Betroffenen

Wie immer auch die SEPA-Lastschrift zum Stichtag 1. Februar 2014 aussieht, wir sind auf ein Lastschriftverfahren nicht angewiesen. Wer bei uns eine Robe kauft, kann die Zahlungsart “auf Rechnung” anwählen. Natürlich wäre es für unsere Kunden bequemer, das optionale Lastschriftverfahren auch noch nach dem 01.02.2014 in der derzeit einfachen Form auswählen zu können. Sie müssten sich dann auch künftig um nichts mehr kümmern.

Onlinehändler, die aus rationellen Gründen auf das Lastschriftverfahren angewiesen sind, müssen wohl oder übel ab 01.02.2014 Kreditkarten verlangen oder andere Zahlungsdienste in Anspruch nehmen. Schlimmstenfalls müssen sie auf Vorkasse-Zahlung bestehen. Und genau das kann nicht im Sinne des Verbrauchers sein.

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Verteidiger ohne weiße Krawatte – ein schwerwiegender Verstoß, der geahndet werden muss!

Die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwaltes, der wegen fehlender weißer Krawatte als Strafverteidiger zurückgewiesen wurde, wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.

Sitzungspolizeilich zu ahnden sei, wenn ein Strafverteidiger in der Hauptverhandlung seiner Pflicht, eine Amtstracht zu tragen, nicht nachkommt und trotz mehrfacher Aufforderung keine weiße Krawatte (weiße Halsbinde, Langbinder) anlegt.

Der (erfolglos) beschwerdeführende Rechtsanwalt, der zu seiner Robe keine weiße Krawatte trug, musste sich belehren lassen, dass es so nicht geht. Auch das von ihm getragene weiße Hemd nützte ihm da nichts.

“Er habe seine Pflicht verletzt und sei vor Gericht nicht in Amtstracht erschienen.

So verlief das Verfahren:
LG München II, 10.08.2011 – 8 Ns 47 Js 43611/08
OLG München, 30.11.2011 – 2 Ws 1105/11
BVerfG, 13.03.2012 – 1 BvR 210/12

Im strafblog gibt es von Rainer Pohlen einen gut diskutierten Artikel, der das Thema in die Kategorie “bedenkliche und überzogene Maßnahmen von Richtern” einordnet.

Sommerloch? Die Fragebeantwortet sich normalerweise von selbst, wenn man bei n-tv.de vorbeischaut. Und in den letzten Jahren hat man sich im Sommer immer mal gerne der Amtstracht Robe & Krawatte bedient. Neu ist allerdings, dass wegen einer harmlose Krawatte das oberste Verfassungsorgan bemüht wird. Also doch kein Sommerloch!

Wie auch immer, wir wundern uns schon ein paar Monate, warum unsere Krawattenumsätze so in die Höhe geschnellt sind. Auch wundern wir uns darüber, dass eine so schöne weiße Seidenkrawatte so viel Staub aufwirbeln kann 🙂
Weiße Seidenkrawatte für Anwälte
Wie ein Anwalt wegen Fehlens einer weißen Krawatte den richterlichen Verweis aus dem Sitzungssaal sanktionieren konnte, erfahren Sie in unserem Blogartikel “Anwalt ohne Krawatte aus dem Sitzungssaal verwiesen“.

Bereits am 9. Februar 2009 berichteten wir von der Mannheimer Justizposse “Krawattenstreit“.

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Anwalt ohne Krawatte aus dem Sitzungssaal verwiesen

Ein Münchner Richter verweist den krawattenlos erscheinenden Rechtsanwalt aus dem Sitzungssaal.

Die Abendzeitung München berichtet am 27.04.2012 über den Vorfall:

Weil Krawatte fehlt: Anwalt ist raus

Der als Baumbesetzer und streitbarer Tierfreund bekannte ehemalige Stadtrat Rechtsanwalt Bernhard F. kannte wohl den Robenzwang, doch dass dazu eine weiße Krawatte gehört, wusste er nicht.

Amtsrichter Thomas M. ließ den Einwand “ich besitze gar keine Krawatte” nicht gelten. So wanderte Rechtsanwalt Bernhard F. durch das Justizzentrum und fand einen freundlichen Wachtmeister, der ihm seine grüne Krawatte lieh. Damit war es aber nicht getan, eine weiße Krawatte musste her. Schlussendlich lieh ihm dann ein ihm bekannter Richter seine weiße Krawatte und das Problem war gelöst, zumindest vorläufig.

Noch vor Verhandlungsende verließ dann der verärgerte Rechtsanwalt Bernhard F. endgültig den Sitzungssaal, weil er mit der Verhandlungsführung des Amtsrichters nicht einverstanden war und kündigte ein Nachspiel an. Er würde das entwürdigende Auftrittsverbot nicht einfach so hinnehmen und den Gerichtspräsidenten, die Rechtsanwaltskammer, den Anwaltsverein samt Bundesverband der Strafverteidiger einschalten.

Kleine Ursache, große Wirkung … den Artikel der Abendzeitung München vom 27.04.2012. kann man sich auf der Zunge zergehen lassen!

Das “Corpus Delicti” kann man sich im Roben-Shop bei Accessoires bestellen. 🙂