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Robenpflicht: OLG München verpasst Augsburger Amtsrichter eine Ohrfeige

Am 26.11.2015 verließ Rechtsanwalt Norman Synek freudestrahlend und Robe schwenkend das Oberlandesgericht München, hatte er doch soeben die Bestätigung erhalten, dass der Augsburger Amtsrichter ihn am 10.11.2014 völlig zu Unrecht wegen Robe-Verweigerns nach Hause geschickt hatte. Wir berichteten am 10.06.2015: “Anwaltsrobe in Augsburg und München – regionale Unpässlichkeiten

Nun ist ja in der Juristerei allgemein bekannt, dass es für Rechtsanwälte bei Zivilprozessen vor Amtsgerichten schon lange keinen Robenzwang mehr gibt. Umso verwunderlicher das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 30.06.2015, das die Schadensersatzklage des Rechtsanwaltes Norman Synek wegen Fahrtkosten und Verdienstausfall abwies und die Robenpflicht so erklärte:

Durch die Amtstracht werden Richter und Rechtsanwälte als unabhängige Organe der Rechtspflege kenntlich gemacht, was auch der Rechts- und Wahrheitsfindung dient.

Man sähe ein erhebliches Interesse der Allgemeinheit, dass Gerichtstermine in guter Ordnung und angemessener Form stattfinden. Die Person tritt hinter dem Dienst an Gesetz und Recht zurück.

Die von Rechtsanwalt Norman Synek beim Oberlandesgericht München eingelegte Berufung hatte erwartungsgemäß Erfolg. Gestern, am 26.11.2015 einigte man sich. Rechtsanwalt Norman Synek zog seine Klage zurück und der Vorsitzende des OLG München, Thomas Steiner gab zu Protokoll, dass der Augsburger Kollege vor einem Jahr die Verhandlung nicht hätte ablehnen dürfen.

Das war nicht in Ordnung, das war rechtswidrig.

Der so gescholtene Augsburger Amtsrichter hätte eigentlich wissen müssen, dass in der Berufsordnung für Rechtsanwälte steht:

Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht.

Der “Rettungsversuch” des Landgerichtes per Gewohnheitsrecht hatte offensichtlich beim OLG München keine Chance. Und so schmunzelt man weiter, ob es nicht an der Zeit wäre, alte Reminiszenzen zwischen der Münchener und Augsburger Juristerei endlich auszuräumen.

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Eine Anwaltsrobe ist kein Fussballtrikot! Anwaltsgerichtshof entscheidet.

Die Robe des Anwalts muss frei von werbenden Zusätzen sein, verkündete der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.05.2015 (1 AGH 16/15) in Hamm.

Welcher Sachverhalt lag der Entscheidung zugrunde?

Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht, ließ sich von einer Bayerischen Robenfirma eine besondere Rechtsanwaltsrobe anfertigen die im Rücken auf dem Seidenbesatz eine Bestickung mit “DR. RIEMER www.dr-riemer.de” enthielt (siehe Bild).

Werbung auf Robe
Dieses Bild hat uns Rechtsanwalt Dr. Riemer freundlicherweise zur Verfügung gestellt. (Solche werblich bestickte Roben führen wir NICHT!)

Dr. Riemer wollte sich korrekt verhalten fragte daher mit Schreiben vom 03.08.2014 bei der Rechtsanwaltskammer Köln unter Beifügung eines Bildes an, wie die berufsrechtliche Zulässigkeit eingeschätzt werde. Es sei ihm beim “Public Viewing” während der Fussballmeisterschaft die Idee gekommen, dass Anwaltsroben ähnlich wie Fussballtrikots im oberen Rückenbereich bestickt oder bedruckt sein könnten.

Mit Schreiben vom 17.10.2014 teilte die Rechtsanwaltskammer Köln mit, dass derartige Bestickungen als unzulässige Werbung gegen § 43b BRAO i.V.m § 6 Abs.1 BORA verstießen.

Rechtsanwalt Dr. Riemer gab sich mit dieser Auskunft nicht zufrieden. Die Rechtsanwaltskammer Köln stellte daraufhin in Aussicht, bei der nächsten Vorstandssitzung über diese Frage zu beraten. Nachdem in der Folgezeit kein verfahrensabschließender Bescheid Rechtsanwalt Dr. Riemer erreichte, erhob dieser mit Klageschrift vom 10.04.2015 Klage mit dem Antrag, die Beklagte zu verurteilen, das von ihr geführte Verfahren betreffend die Zulässigkeit der äußerlichen Bestickung einer Anwaltsrobe zwecks namentlicher Kennzeichnung mit Anwaltsnamen und Kanzlei-Internetadresse abschließend zu bescheiden.

Am 26.05.2014 teilte die Rechtsanwaltskammer Köln Rechtsanwalt Dr. Riemer belehrend mit, dass das Tragen einer wie von ihm gewünscht bestickten Robe nicht mit anwaltlichem Berufsrecht vereinbar und von ihm künftig zu unterlassen sei.

Rechtsanwalt Dr. Riemer war anderer Ansicht und erhob mit Schriftsatz vom 27.05.2015 Klage. Aus der Untätigkeitsklage wurde nun eine Anfechtungsklage.

In der Begründung berief sich Dr. Riemer auf Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsausübungsfreiheit) und auf Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungsfreiheit), sowie auf Art. 5 Abs. 3 (Kunstfreiheit). Zum Vergleich zieht Rechtsanwalt Dr. Riemer andere Berufe wie Bäckereifachverkäuferin, Bundeswehrsoldat oder Klinikarzt heran.

Was ein Rechtsanwalt in einer Zeitung, auf sein Auto oder Tasse drucken dürfe, dürfe er als namentliche Kennzeichnung auch einer Robe zuführen, solange Satzungsrecht nichts anderes gebiete.

Die entscheidungserheblichen Ausführungen und die Entscheidungsgründe finden Sie im vollständigen Urteil des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29.05.2015, AZ 1 AGH 16/15 (PDF).

Kurz und knapp:

Die Robe des Anwaltes hat frei zu sein von werbenden Zusätzen, da das Tragen einer schwarzen Robe aus Gründen der Rationalität, Sachlichkeit und Verallgemeinerungsfähigkeit bei der Rechtsanwendung erfolgt und in der Organstellung des Rechtsanwaltes verankert ist.

Jede Werbung auf der vor Gericht getragenen Anwaltsrobe ist nach Sinn und Zweck des Robetragens ausgeschlossen, auch die sachliche.

Wird Rechtsanwalt Dr. Riemer Berufung einlegen?

Und es ergibt sich die Frage:

Fallen unter dieses Verbot auch die (an Armbinden erinnernden) Ärmelstickereien wie “Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht” etc., die von einer Bayerischen Robenfirma seit einiger Zeit angeboten werden?

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Landgericht Augsburg: Anwaltsrobe auch beim Amtsgericht Pflicht

Gestern, am 30.06.2015 wies das Landgericht Augsburg die Klage des Rechtsanwalts Norman Synek ab, der den Freistaat Bayern auf Schadensersatz verklagt hatte, weil ein Richter beim Amtsgericht Augsburg ihn deshalb samt Mandanten unverrichteter Dinge heimschickte, weil er bei einem dortigen Zivilprozess keine Robe trug und auch keine solche tragen wollte. Wir berichteten am 10.06.2015 im Roben-Blog.

Das Landgericht begründete seine abweisende Entscheidung der Art, dass es dem Gewohnheitsrecht entspräche, dass vor den Gerichten auch Anwälte eine Robe tragen müssten. Das sei immer schon so gewesen.

Der Präsident des Amtsgerichts Augsburg Dr. Bernt Münzenberg erklärte die Robenpflicht so:

Durch die Amtstracht werden Richter und Rechtsanwälte als unabhängige Organe der Rechtspflege kenntlich gemacht, was auch der Rechts- und Wahrheitsfindung dient.

Man sähe ein erhebliches Interesse der Allgemeinheit, dass Gerichtstermine in guter Ordnung und angemessener Form stattfinden. Die Person tritt hinter dem Dienst an Gesetz und Recht zurück.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Rechtsanwalt Synek kündigte Berufung an.

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Anwaltsrobe in Augsburg und München – regionale Unpässlichkeiten

Das Augsburger Landgericht hatte sich gestern, am 09.06.2015 um die Tragepflicht von Anwaltsroben zu kümmern. Vorangegangen war ein eigentlich unnötiger Zwischenfall im Augsburger Amtsgericht.

Der Münchner Anwalt Norman Synek erschien am 10.11.2014 ohne Anwaltsrobe beim einem Zivilprozess im Augsburger Amtsgericht. Der dortige Richter war mit diesem robenlosen Auftritt nicht einverstanden und weigerte sich, die Verhandlung durchzuführen. Er setzte trotz heftiger Gegenwehr einen neuen Termin an. Anwalt Synek und dessen Mandant waren natürlich verärgert. Noch nie habe er in einer Zivilsache bei einem Amtsgericht eine Robe tragen müssen. In Augsburg nicht und schon gar nicht in München. Er betrachtet den richterlichen Verhandlungsabbruch als Arbeitsverweigerung und verlangt im nun beim Landgericht Augsburg gegen den Freistaat Bayern geführten Prozess Schadensersatz für Fahrtkosten und Verdienstausfall in Höhe von € 770,50.

Anwalt Synek samt Mandant fühlten sich wie Schuljungen behandelt. Er sei überhaupt kein Robenrebell, würde seine Robe grundsätzlich bei Strafsachen und bei Landgerichtsterminen tragen. Und bei amtsgerichtlichen Zivilsachen wäre er stets mit Anzug, Hemd und Krawatte angemessen gekleidet.

Der beklagte Freistaat Bayern stellte sich beim gestrigen Landgerichtstermin auf den Standpunkt, dass auch bei Amtsgerichten zumindest in Bayern – insbesondere in Augsburg – das Tragen von Roben gewohnheitsrechtlich begründet sei.

Beide Parteien waren sich ihrer durchgreifenden Standpunkte derart bewusst, dass es zu keiner Einigung kam und man nun eine Entscheidung abwarten muss, die Ende des Monats Juni bekannt gegeben werden soll.

Sind es nur kleine temporäre Unpässlichkeiten, die solche Blüten treiben oder hat das Ganze tiefere Wurzeln? Immerhin wollen Insider wissen, dass Anwälte aus München sich im Augsburger Gericht schon mal gerne nach Gutsherrenart aufführen sollen. Und man will auch wissen, dass sich die Augsburger gar nicht gerne von Münchnern dreinreden lassen.

Gerüchte, nichts als Gerüchte … Es wird auch hier um das eher liebevolle Kappeln zweier Mentalitäten gehen. Warum sollen Augsburger (“einverleibte” Schwaben) und Münchner (Saubayern) nicht genauso frotzelnd übereinander herziehen, wie dies Karlsruher (Gelbfüssler) und Stuttgarter (Sauschwoba) seit Generationen tun?

Unpässlichkeiten, nichts als Unpässlichkeiten …
Regelmäßig zur Sommer(loch)zeit kocht die Deutsche Journaille ihr zwanghaftes Robensüppchen “Robenzwang”. Als ob es nichts Wichtigeres gäbe.

Hallo liebe Schreiberlinge, nehmt euch doch mal die Polizeiuniform vor oder die des Flugkapitäns oder die Offiziersuniform unterschiedlichster Gattungen. Keine dieser Uniformen ist wertiger und angenehmer zu tragen, wie unsere Robe ELITE.

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Syrien, Irak, Palästina, Afrika, Bangladesch – wir spenden heute EUR 4600,-

Die Not ist groß und der Winter steht vor der Tür. Also haben wir unsere Jahresspendenaktion für 2014 vorgezogen. Dabei haben wir die bis heute aufgelaufenen Spendenbeträge hochgerechnet und mit einem ausreichenden Polster versehen, sodass für das Jahr 2014 folgende Überweisungen soeben online erfolgt sind:

DRK EUR 400,00 –> IBAN DE63370205000005023307
MISEREOR EUR 1800,00 –> IBAN DE75370601930000101010
UNICEF EUR 500,00 –> IBAN DE57370205000000300000
Ärzte ohne Grenzen EUR 1300,00 –> IBAN DE72370205000009709700
Weißer Ring EUR 600,00 –> IBAN DE26550700400034343400

Vor sechs Jahren haben wir unsere Spendenaktion gestartet. Seither spenden wir jedes Jahr einen Teil unserer Roben-Erlöse an die obigen Hilfsorganisationen. Jede in unserem Roben-Shop bestellte Robe generiert automatisch eine kleine Spende. Dieses Jahr haben sich diese Kleinspenden auf ca. EUR 4600,00 summiert. Letztes Jahr waren es EUR 4500,00.

Wie die Spendensumme am Jahresende verteilt wird und wohin die Spenden fließen sollen, das entscheidet unser Roben-Kunde selbst, indem er nach Abschicken seiner Online-Bestellung die Hilfsorganisation auswählt, der er die Spende zukommen lassen will: DRK, MISEREOR, UNICEF, Ärzte ohne Grenzen oder Weißer Ring.

Falls Sie sich fragen, warum bei der obigen Spendenauflistung auch noch die IBAN-Nummern daneben stehen:
Wer sich angesprochen fühlt und jetzt spontan auch eine Spende online machen will, muss die Ziffern der lästig-langen IBAN-Nummer nicht einzeln eintippen; mit paste & copy ist Ihre Spendenüberweisung ruck zuck erledigt.

Warum probieren Sie´s nicht einfach schnell mal aus? 🙂

Allen unseren Kunden danken wir sehr herzlich dafür, dass sie uns auch dieses Jahr ihr Vertrauen geschenkt haben und durch ihren Robenkauf die für unserer Unternehmensgröße stattliche Spendensumme von EUR 4600,00 zusammen gekommen ist.

Ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue 2015!

Aktualisierung am 29.12.2014:
Unsere Hochrechnung vom 04.12.2014 auf EUR 4600,00 hat nicht ganz hingehauen. Wir haben heute noch je EUR 100,00 überwiesen an “Weißer Ring” und an “UNICEF”.
Somit erhöht sich unsere Jahresspende für 2014 auf insgesamt EUR 4800,00.

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Investitionsschutz im TTIP-Freihandelsabkommen – Podiumsgespräch der Universität zu Köln

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln veranstaltet am 11.12.2014 unter der Leitung von Prof. Dr. Dan Wielsch eine Podiumsdiskussion, in der namhafte Persönlichkeiten mit dem Publikum diskutieren:
Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin a.D.
Prof. Dr. Isabel Feichtner, LL.M. (Cardozo), Goethe-Universität Frankfurt a.M.
Dr. Stephan Schill, LL.M. (NYU), MPI für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg und Gutachter für das BMWi zu CETA
Rupert Schlegelmilch, Direktor, Generaldirektion Handel/B, Europäische Kommission.

Der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtstheorie plakatiert dabei das Thema „Wer soll’s richten? Perspektiven des Investitionsschutzes im TTIP-Freihandelsabkommen
Es geht um wirtschafts- und justizpolitische Grundannahmen, auf die sich ein eigenständiges Rechtsschutzsystem für Auslandsinvestitionen stützt, um das Verhältnis rechtsstaatlicher Industrienationen zueinander und darum, wie diesem in den Vertragsentwürfen zu CETA und TTIP Rechnung getragen wird. Und es geht um die Sorge, ob Investitionsschiedsgerichtsbarkeit rechtliche Parallelregimes entstehen lässt, in denen Belange des Gemeinwohls und Prinzipien anderer völkerrechtlicher Teilordnungen strukturell kaum Berücksichtigung finden.

Diese Podiumsdiskussion ist öffentlich, der Eintritt ist frei:
11. Dezember 2014, 19:30h Hauptgebäude der Universität zu Köln, Aula 2.

Beim Plakatieren dieser hochkarätigen Podiumsdiskussion durften wir mit einem unserer Robenfotos zur Hand gehen. Darüber haben wir uns sehr gefreut.

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Richter und Talkshow

Die Frage, ob Richter und Staatsanwalt gut daran tun, sich in Talkshows öffentlich in Szene zu setzen, schwelte schon einige Zeit vor sich hin. Klare Bekenntnisse in welche Richtung auch immer, drängten sich in der Vergangenheit nicht gerade auf.

Nun legt sich Anja Kesting, Richterin am Oberlandesgericht München fest (Deutsche Richterzeitung Ausgabe 2014/5):

Das Format Talkshow ist grundsätzlich nicht tauglich für unseren Berufsstand und unsere Botschaften.

Deutschlands Richter erteilten sich folgerichtig ein Talkshow-Auftrittsverbot. Ob es Staatsanwälte den Richtern gleichtun und sich auch gegen die Litigation-PR entscheiden, die in der Anwaltschaft längst ohne Berührungsängste praktiziert wird, ist so eindeutig nicht erkennbar.

Christian Geyer, Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung befasst sich ausführlich im Feuilleton der FAZ mit der künftigen Fernsehabstinenz der Richterschaft. Sein interessanter Artikel endet mit der Feststellung:

Der Studioplatz des Richters bleibt leer.

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Kriminalprävention: Roben-Spiele auf der Schwäbischen Alb

In eine schwarze Richterrobe gekleidet eröffnet die 17-jährige Richterin Wenger im Amtsgericht Geislingen die Strafsache gegen eine Ina Bauer. Neun Diebstahl-Delikte werden der Angeklagten vorgeworfen. Höflich aber bestimmt bittet Richterin Wenger die Zuhörer sich zu setzen, schickt die Zeugen hinaus und fordert die ähnlich junge Staatsanwältin (natürlich auch in Robe gekleidet) auf, die Anklageschrift zu verlesen.

Die Protagonisten agieren engagiert, sind ernsthaft bei der Sache. Die Schülerin Peru Albayrak spielt die 15-jährige Angeklagte überzeugend. Kaugummi kauend, auch Blasen platzen lassend hängt sie unflätig im “Armsünderstuhl” und lässt kaum eine Gelegenheit aus, Richterin und Staatsanwältin verbal zu provozieren.

Die Gerichtsverhandlung wird von der Geislinger Berufsfachschulklasse 2BFP2 aufgeführt und ist Teil eines Projektes, das die Fachlehrerin Heike Oswald initiiert und betreut. Als Mitglied des Arbeitskreises Kommunale Kriminalprävention (KKP) liegt der Fachlehrerin Oswald daran, Heranwachsende nicht nur irgend eine Gerichtsverhandlung als Besucher erleben zu lassen, sondern selbst darin beteiligt zu sein, Verantwortung zu spüren, sich mit Straftaten intensiv auseinanderzusetzen, indem sie sich in die Rollen der Beteiligten hineinfühlen.

Damit dieses Projekt perfekt umgesetzt werden konnte, gewann Frau Oswald den Theaterpädagogen Jörg Zänker, der den Schülern während der Proben schauspielerische Grundkenntnisse vermittelte. Der Jugendgerichtshelfer Hartmut Väth beschaffte einen tatsächlich geschehenen Fall, der von fünf Schülerinnen des Sozialwissenschaftlichen Gymnasiums der Emil-von-Behring-Schule unter Zugrundelegung der echten Anklageschrift entsprechend aufbereitet wurde.

Wüsste man nicht, dass die Geislinger Emil-von-Behring-Schule anlässlich eines Projektes der Klasse 2BFP2 diese Gerichtsverhandlung als Rollenspiel direkt im Amtsgericht Geislingen inszeniert, könnte allenfalls das jugendliche Alter der Darsteller stutzig machen.

Quelle: Geislinger Zeitung, SÜDWEST PRESSE

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Unser Spendenaufkommen erreicht dieses Jahr EUR 4500,00

Zugegeben, wir haben unsere Spendensumme etwas “aufgehübscht”, ist die Not in 2013 doch eher größer als kleiner geworden. Denken Sie nur an Haiyan, den Taifun, der auf den Philippinen viele tausend Todesopfer gefordert hat, 1,2 Millionen Häuser zerstört und 4 Millionen Menschen ihrer Bleibe beraubt hat. Alleine auf den Philippinen sollen derzeit 1,5 Millionen Kinder vom Hungertod bedroht sein.

Zugegeben, wir haben dieses Jahr bedauerlicherweise das Ausrufen der fünften Jahreszeit (Karnevalszeit) am 11.11.2013 verpasst und statt dessen an diesem Tag eine erste Spende von EUR 1000,00 an MISEREOR überwiesen. Am 15.11.2013 haben wir eine weitere Spende in Höhe von EUR 500,00 an Ärzte ohne Grenzen geschickt.

Insgesamt stellt sich dieses Jahr unsere Spendenaktion so dar:

DRK EUR 300,00
MISEREOR EUR 2300,00
UNICEF EUR 400,00
Ärzte ohne Grenzen EUR 1000,00
Weißer Ring EUR 500,00

Wir danken allen unseren Kunden, die uns auch dieses Jahr durch Ihren Robenkauf eine solche Spendenaktion ermöglicht haben. Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue 2014!

Alles über unsere Spendenaktionen seit 2009 finden Sie hier:
https://www.roben-shop.de/spenden.php
Hier unsere weiteren Spendenseiten im Roben-Blog:
https://www.roben-shop.de/blog/google-spendete-40-mio-dollar-wir-spenden-heute-eur-4000/
https://www.roben-shop.de/blog/wir-spenden-heute-eur-400000-an-gemeinnuetzige-hilfsorganisationen/
https://www.roben-shop.de/blog/keine-spenden-fur-pakistan/
https://www.roben-shop.de/blog/die-kik-story-es-geht-auch-anders/
https://www.roben-shop.de/blog/zwischenbericht-spendenaufkommen-per-19-04-2010-verteilung/
https://www.roben-shop.de/blog/2430-euro-haben-wir-heute-gespendet/
https://www.roben-shop.de/blog/wir-spenden/

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Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung – Demonstration vor dem Bundestag

Die Initiative “Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung” hat für den 18. November zu einer Demonstration vor dem Bundestag aufgerufen. Es geht um die “Totalüberwachung”, die insbesondere amerikanischen und britischen Geheimdiensten angelastet wird. Möglichst viele Anwälte sollen in ihren Anwaltsroben erscheinen und dem Protest auch optisch Nachdruck zu verleihen.

Die Initiative um den Anwalt Oliver Pragal und Anwältin Sabine U. Marx erhält nicht nur in Anwaltskreisen großen Zuspruch, auch Notare, Richter und Professoren sind unter den bald 5000 Unterzeichnern der “Hamburger Erklärung gegen Totalüberwachung”. Spontan haben Berliner Anwälte ihre Unterstützung avisiert. Anwalt Pragel weist darauf hin, dass die Initiative “Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung” in einem offenen Brief an den US-Botschafter Aufklärung zu den Abhörpraktiken der US-Geheimdienste verlangt habe, allerdings keinerlei Antwort bekommen habe.

Die Hamburger und Berliner Anwälte erachten diesen Protest auch aus beruflichem Hintergrund für angebracht. Im Gespräch zwischen Mandant und Anwalt könne kein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden, wenn die Befürchtung besteht, abgehört zu werden. Der Vorsitzende des Berliner Anwaltvereines, Ulrich Schellenberg, formulierte dies so:

Der Mandant wird nur ehrlich sagen, was für den Fall relevant ist wenn er sicher ist, dass dies sein Geheimnis bleibt.

Der 18. November 2013 wurde deshalb zu dieser “Demonstration in Roben” gewählt, weil an diesem Tag in Berlin die Sondersitzung der Parlamentarier zum NSA-Abhörskandal stattfindet.

Dies ist nun nicht die erste Roben-Demo. Im Juni diesen Jahres demonstrierten Türkische Anwälte in Istanbul gegen Erdogan und in Bremen Deutsche Richter und Staatsanwälte gegen ihr Besoldungsgesetz. Am 26.06.2013 protestierten Deutsche Anwälte vor der Türkischen Botschaft in Berlin in ihren Roben gegen Inhaftierung türkischer Rechtsanwälte und zunehmende staatliche Willkür in der Türkei.