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Strafverteidiger mit SM-Ambitionen

Jeder hat so sein eigenes Hobby, Anwalt auch. So findet ein Rechtsanwalt aus Villigst die Erfüllung seiner Neigungen in der SM-Welt. Als gelernter Schreiner tischlert er Möbel der besonderen Art. Für Blauäugige sollen sie aussehen, wie normale Möbel und für Insider der SM-Szene haben sie fesselnde und schlagende Argumente 😉 Hier ein paar Zitate des anspruchsvollen BDSM-Liebhabers:

Ich fertige Design-Möbel, individuell gestaltete Einzelstücke, nicht zwingend für den Gebrauch im SM-Bereich, aber mit ein paar Handgriffen dafür geeignet.

Die geht bei der Schwiegermutter doch glatt als Gartenbank durch und wenn sie weg ist, wird daraus eine Bondage-Liege.

Ich will weg von dem Schmuddel-Image, das die Szene wirklich nicht verdient hat.

Ich mache doch keine Folterinstrumente, sondern variantenreiche Geräte, die prickelndes Spiel und Spaß versprechen.

Erst fing es mit Lampen und Fackeln an, jetzt sind es Tische und Stühle, Feuerpfähle und Pranger, Käfige oder Andreaskreuze.

Unter dem Titel “Villigster Jurist entwirft, fertigt und vertreibt Möbelstücke und Zubehör für SM-Studios” berichtet Manfred Kowitzke am 12.12.08 im Portal der WAZ Mediengruppe süffisant über diesen Villigster Juristen. Gut getimt … wer noch schnell ein reizvolles und variables Möbelstück  unter den Weihnachtsbaum stellen mag … JAQUIN A SO GOUT! 😉 Schnell mal googeln, mit dem Suchbegriff “SM Möbel Villigst” gibt´s die richtigen Treffer … AUAAAAAAH 😮

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Geiz, Gier, Gerechtigkeit

Zum Thema “Zwangsarbeit, Sklaverei, Hungerlöhne und sexuelle Nötigung” haben wir am 17.11.08 bereits gebloggt. Gestern, am 04.12.08 greift Mybrit Illner im ZDF dieses Thema auf. Als Gäste waren u.a. geladen: Hans-Rudolf Wöhrl, Unternehmer, Sven Giegold (Bündnis `90/Die Grünen), Mitbegründer Attac- Deutschland, Netzwerk Steuergerechtigkeit Meinhard Miegel, Sozialwissenschaftler und Publizist, Leiter “Denkwerk Zukunft – Stiftung kulturelle Erneuerung” Gisela Burckhardt, “Kampagne für saubere Kleidung” (Clean Clothes Campaign/CCC)

Erneut stand die Bekleidungsindustrie im Visier, die sich längst und fast komplett aus Deutschland verabschiedete, um in Billiglohnländern zu produzieren oder produzieren zu lassen. Aber auch das Verbraucherverhalten wurde angeprangert. Und dies aus gutem Grund, denn letztendlich entscheidet der Verbraucher darüber, was er wo und zu welchem Preis kauft. Fachgeschäfte sterben aus, Diskounter und Billig-Märkte sind in. Und genau die dort geführte Preisschlacht wird auf den Rücken der Ärmsten ausgetragen. In Bangladesh verdient eine Näherin im Monat etwa € 40,-. Ihr Arbeitstag hat 12 Stunden. Von einer 5-Tage-Woche träumen asiatische Arbeiter nur, eben so von Europäischen Urlaubsregelungen.

Würden wir eine Robe in Asien fertigen lassen, so würde eine dortige Näherin etwa 50 Cent dafür bekommen. Dafür richtet eine Deutsche Bekleidungsschneiderin gerade mal die Schnittteile für einen Arbeitsgang zusammen.

Die von Illner eingeladenen Gäste distanzierten sich allesamt von solch ausbeuterischen Machenschaften. Das Publikum klatschte immer dann heftig, wenn Vorschläge zur Beendigung der Geiz-Gier-Situation erkennbar waren. Menschenrechte wurden eingefordert und alle waren sich einig, dass keiner Schuld auf sich laden möchte, indem er Billigprodukte kauft, die unter unwürdigen Umständen hergestellt werden.

Spätestens nach dieser ZDF-Sendung wissen einige Millionen Verbraucher, dass sie bei jedem Bekleidungsteil, bei dem made in China, Bangladesh, Indien oder ein anderes Billiglohnland im Etikett steht, etwas kaufen, das unter menschenunwürdigen Bedingungen produziert wurde.

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Die Krawatte und die Diskrimierung

In der leidigen Krawattensache “Richter schließt krawattenlosen Verteidiger von der Verhandlung aus” erhebt sich nun die Frage, ob getrennte Bekleidungsvorschriften überhaupt mit dem Diskriminierungsverbot vereinbar sind.

Die einfachste Lösung wäre wohl, bestehende Bekleidungsvorschriften dahingehend zu vereinfachen, dass von einer Halsbedeckung gesprochen wird, die Krawatte und Schal beinhalten. Und es den Geschlechtern überlassen bleibt, welche “Halskleidung” sie tragen.

Grundsätzlich müsste aber erst einmal geklärt sein, warum “Krawatte” automatisch dem Mann zugeteilt wird. Es gibt ja auch Damenkrawatten. Einfach googlen, dann findet man per Suchwort “Damenkrawatte” über 10.000 Seiten! Na bitte, dann wär das Problem doch auch schon mal gelöst.

Und überhaupt: Im roben-shop.de gibt´s unter ACCESSOIRES Krawatten, Schal und Tuch, UNISEX, also für alle und nicht Geschlechtern zugeteilt!

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Zwangsarbeit, Sklaverei, Hungerlöhne und sexuelle Nötigung

Wir sind weder im Mittelalter noch in der vorchristlichen Zeit. Dennoch gibt es auch heute noch Sklaverei, Zwangsarbeit und Hungerlöhne, damit unsere Wohlstandsgesellschaft ihr Konsumverhalten am Köcheln halten kann.

In die Schlagzeilen geraten ist ein Europäischer Bekleidungskonzern, der sich schwere Misshandlungsvorwürfe bis hin zu sexuellen Nötigung machen lassen muß. REPORT MAINZ berichtete in der Sendung vom 10.11.08 über die Zustände, die bei Zulieferern im asiatischen Raum herrschen. Andere Medien haben dieses Thema aufgegriffen. Hier sei auszugsweise das Wirtschaftsmagazin Der Handel zitiert:

Wie das Magazin vor der Ausstrahlung des Beitrags in einer Pressemitteilung vorab mitteilte, beklagten sich entlassene Fabrikarbeiter und Näherinnen der Textilfabrik “House of Sunshine” über Nötigung, Erniedrigungen und Schläge durch Vorarbeiter.

In der Fabrik arbeiten nach den Angaben etwa 1700 Menschen. Die Arbeiter würden zudem zu Überstunden gezwungen, die die gesetzliche Höchstgrenze regelmäßig überschritten. Oft müsse sieben Tage in der Woche gearbeitet werden. Pro Monat würden nur zwei freie Tage gewährt.

Hier ist das Video der Sendung von REPORT MAINZ. Und hier der Artikel der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG, auszugsweise sei hieraus zitiert:

Hungerlöhne, unmenschliche Arbeitsbedingungen ohne jegliche soziale Absicherung – all das ist seit langem bekannt und so richtig schockt es niemanden mehr. 2000 beschrieb Naomi Klein in „No Logo“ die Zustände in asiatischen Sweatshops, das Buch wurde zum „Kapital“ der Globalisierungskritik. Regelmäßig deckten Journalisten in den letzten Jahren die Missstände in China und Südostasien auf – geändert hat sich jedoch wenig. Aber wie auch, wenn ein T-Shirt hier weiter für 7,99 Euro im Laden hängt? Nur auf die großen High-Street-Ketten zu schimpfen, greift allerdings zu kurz. Längst haben auch Luxuslabels einen Großteil ihrer Produktion nach Asien verlagert. Heute werden oft in ein und derselben chinesischen Fabrik Billig- und Designerklamotte nebeneinander produziert.

Gleichzeitig hat auch die Textilindustrie den Trend zum nachhaltigen Konsum nicht ignorieren können. Mittlerweile springen alle auf den „Ethical Fashion“-Zug auf: Öko-Mode, die nicht nach Öko aussieht und unter fairen Bedingungen produziert wird, soll zum Verkaufsschlager werden, und das ist ja durchaus löblich. Selbst bei den Schweden gibt es eine „Organic Cotton“-Linie, das T-Shirt für rund 10-15 Euro, immer noch unschlagbar. Neben der Erschließung eines neuen Marktsegmentes ist die imagefördernde Wirkung von Öko-Kollektionen natürlich genauso wichtig. Nahezu jeder Großkonzern schmückt sich heute mit Kampagnen für einen guten Zweck. Wer etwa bei H&M ein T-Shirt aus der „Fashion against Aids“-Reihe kauft, soll nach Angaben des Unternehmens damit HIV-Infizierten in Afrika helfen. Ausgebeutet werden die Näherinnen trotzdem. Kann man denn im selben Laden sowohl politisch korrekt als auch inkorrekt einkaufen?

Wir distanzieren uns ausdrücklich von solchen menschenverachtenden Zuständen. Sie können sicher sein, dass unsere Roben und auch deren Grundstoffe nicht aus Billiglohnländern stammen, die von Sklaven, insbesondere von hilflosen Kindern hergestellt werden.

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Pimp my Robe

Soeben stürmt meine Sekretärin mit hochrotem Kopf in mein Büro.

Da ist einer am Telefon, der seine Robe oder was auch immer pimpen oder so ähnlich will.

Nur ruhig Blut, denke ich und lasse mir das Gespräch geben. Freundlich frage ich, was ich für ihn tun kann. Es stellt sich heraus, dass mein Gesprächspartner seine Anwaltsrobe schöner haben will. Er hat sie wohl woanders gekauft, ist auch soweit zufrieden, doch als er in unserem Roben-Shop gesehen hat, dass wir echten Seidenbesatz anbieten, mag er seinen Polyesterbesatz nicht mehr. Er habe gerade gute Laune und als er die nette Stimme meiner Sekretärin gehört habe, wollte er halt ein etwas zweideutiges Spässchen machen. Ich verstehe, dachte er sich doch einfach ein “r” vor dem letzten Buchstaben des Wortes ” Pimpen”. Er hoffe, er sei nicht ins Fettnäpfchen getreten und ich beruhige ihn, muss mir aber das Lachen schon heftig verkneifen.

Wir unterhalten uns noch eine ganze Weile sehr nett und ich biete ihm an, seine Polyesterbesätze gegen unsere edle Seide auszutauschen, sage ihm aber, dass das nicht ganz billig ist. Seine recht neue Robe scheint es ihm Wert zu sein und er will sie mir gleich mal zusenden. Ich verspreche ihm, dass er seine Robe in wenigen Tagen wieder zurück bekommt, er soll sie an mich persönlich adressieren.

Wir verabschieden uns und sogleich rufe ich meine Sekretärin. Während ich ihr berichte, was der Anrufer wollte und was wir vereinbart hatten, schaue ich natürlich noch nach dem Grad ihrer Gesichtsröte. Ich bin beruhigt, denn sie scheint es auch zu sein. Verkneifen kann ich mir aber nicht zu sagen:

Was Sie wohl wieder mal gedacht haben?

Nun stürmt sie aus meinem Büro. Ich mach mich wieder über meinen Schreibtisch her und schmunzle “Pimp my Robe” vor mich hin.

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Der ausartende Krawattenstreit

Amtsgericht Mannheim
Der vorsitzende Richter Johannes Jülch besteht auf den Langbinder bei Robenträgern. Zwischenzeitlich nimmt er die bei ihm erscheinenden Anwälte genau unter die Lupe. Trägt ein solcher Rechtsvertreter keine Krawatte, mahnt er ihn ab. Nachdem wohl seine Abmahnung wenig fruchteten, schloss er kürzlich einen Nebenklage-Vertreter von der Verhandlung aus.

Richter Jülch setzt konsequent die Verordnung des Justizministeriums über die Amtstracht bei ordentlichen Gerichten durch, die besagt, dass zur Amtstracht ein weißes Hemd mit weißem Langbinder zu tragen ist.

Dieser Krawattenstreit sorgte für Furore. Die Richter formierten sich und stellten sich hinter ihren Kollegen Johannes Jülch. Das vorläufige Ergebnis formuliert der Amtsgericht-Pressespecher Ulrich Krehbiel so: “Bei mir kamen sie gestern alle astrein gekleidet zur Verhandlung.” Und augenzwinkernd staune er, welch besonders schöne Krawattenexemplare im Amtsgericht zur Schau gestellt worden wären.

Augenzwinkernd mag man sich beim Mannheimer Anwaltsverein indes nicht geben. Das sei ein überflüssiges Thema und störe das gute Klima zwischen Richtern und Anwälten, mit dem sich Mannheim bisher von anderen Städten abgehoben habe. Das Streitende herbeisehnend wartet der Vorsitzende des Mannheimer Anwaltsvereins Dr. Jörg Meister auf den Ausgang der Beschwerde, die ein ebenfalls wegen fehlender Krawatte ausgeschlossener Anwalt beim Amtsgericht eingereicht habe.

Aber auch aus der Mannheimer Anwaltschaft gehen Stimmen hervor, die sich zur Gerichtsbezogenen Krawatte bekennen: “Ich würde nie ohne Halskleid vor Gericht erscheinen, und ich kenne auch keinen anderen Strafrechtler in Mannheim, der sich das erlauben würde”, sagt Strafverteidiger Steffen Kling, der sich über den Krawatten-Krach nur wundern kann.

Wie der Krawattenstreit auch immer ausgehen mag. Der Vorsitzende des Richterrats Helmut Bauer legt sich bereits dahingehend fest, ab sofort Krawatten-Krach zu schlagen, sollte ein Rechtsvertreter oben ohne auftauchen. Herr Jülch habe einfach gute Argumente und deshalb zeige er sich schon aus sachlichen Gründen solidarisch mit ihm.

Warum vergisst man eigentlich das wichtigste Argument, den gemeinen Bürger? Hat er nicht Anspruch auf beste “handwerkliche” Leistung? Gehört da nicht auch Auftreten und Würde des Gerichts dazu? Fühlt der vor Gericht stehende Bürger sich nicht benachteiligt, wenn Richter samt gegnerischem Anwalt gepflegt mit Robe und Krawatte auftreten und sein Anwalt eben nur mit Straßen- oder Freizeitkleidung daherkommt?

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Vom Anwalt zum Rikscha-Fahrer

Der ehemalige Anwalt Christopher Dietz hat seine Robe gegen ein Radler-Trikot ausgetauscht, sich eine Rikscha zugelegt, in der er nunmehr hauptberuflich Münchner Passanten von A nach B befördert.

Die Gemeindereferentin von St. Joseph, Schwester Bernadette Brommer findet das Rikscha-Fahren gut und bindet es in das Seelsorge-Projekt der Josephskirche mit ein.

Über das Ziel ihres Engagements sagt sie:

Man muss die Menschen abholen, wo sie stehen.

Ich möchte auch Leute, die der Kirche fern stehen, in Lebens- und Glaubensfragen unterstützen.

Ich möchte aber über das reden, was meine Mitfahrer bewegt.

Und Rikscha-Fahrer Dietz meint:

Für mich ist die Aktion der Josephskirche eine Möglichkeit, den Münchnern zu zeigen, wie schön Rikscha Fahren eigentlich ist.

Mehr Info bei www.wochenanzeiger.de/article/81121.html

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Motten in der Kutte …

Ich hab wohl Motten in meiner Kutte, überall sind kleine Löcher …

Hin und wieder erreichen uns solche oder ähnliche Hilferufe.

In der Kutte? Wieso Kutte?

Naja, Motte und Kutte passen doch oder?

Ja, so gesehen … also gut, es geht um eine Robe und zwar um eine aus Wolle.

Warum?

Weil Motten Wolle lieben.

Soll ich Ihnen meine Kutte mal reinschicken?

Oh nein, danke, wir wollen mottenfrei bleiben.

Ja und jetzt?

Wenn Sie nicht noch mehr Mottenlöcher haben wollen, dann hängen Sie Ihre Robe nie mehr in den Kleiderschrank, Motten lieben Dunkelheit und Wärme. Und dann sollten Sie den Kleiderschrank ganz schnell mal leeren, alles was aus Wolle ist, gründlich absaugen und ein paar Wochen an die frische Luft hängen. Mottenfallen im Kleiderschrank anbringen, nur so können Sie die Plage loskriegen. Mottenfallen? Ja, da gibts zum Beispiel NexaLotte. … … …

Gottseidank gibt es relativ selten solche Mottengespräche. Trotzdem lohnt es, sich über die Motte zu informieren, denn meist ist es teure Bekleidung, die zu Schaden kommt. Zur Motte also:

“Tineola bissilliella” heißt die Kleidermotte. Sie lebt bei uns nicht im Freien, da ist es ihr zu kalt. Sie ist etwa 7 mm groß und sie ist ein guter Flieger. Die Motte an sich beschädigt nicht unsere Wollstoffe, es sind die Larven, die, nachdem sie aus den Eiern geschlüpft sind, die Wollfasern zerfressen. Die Kleidermotte bevorzugt Feuchtigkeit, Dunkelheit und bei etwa 25° Wärme fühlt sie sich am wohlsten. Kleidermotten sind in Mitteleuropa die wichtigsten Textilschädlinge. Die „Mottenlöcher” haben meistens einen unregelmäßigen Rand. An Kleidungsstücken werden vor allem die Stellen zerstört, an denen sich Schweißspuren befinden.

Haben Motten sich erst mal eingenistet, sollte ein professioneller Schädlingsbekämpfer zu Rate gezogen werden.

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Beihilfe zur Produktpiraterie – standesrechtlich vereinbar?

Aus aktuellem Anlass ergibt sich die Frage, ob Anwälte gegen das Standesrecht verstoßen, wenn sie im Auftrag einer Handelsgruppe bei einem bekannten Robenhersteller Roben in den gängigsten Größen kaufen und diese dann zum Zwecke der “Nachahmung” an diese Gruppe weiterleiten.

In unserem Blogeintrag “Die Robe ELITE im Fokus von Piraten” berichteten wir bereits von 2 Privatpersonen, die als Stohmänner fungiert hatten. Nachdem wir die Strohmännerbestellungen nicht ausgeliefert hatten, erhielten wir von einer relativ bekannten Anwaltskanzlei eine Bestellung, die genau die Roben in den Konfektionsgrößen enthielten, die die Strohmänner erfolglos bestellt hatten. Und weil in dieser Bestellung auch noch Richterroben enthalten waren, riefen wir dort an und fragten, ob die Richterroben versehentlich bestellt worden wären. Als Antwort hörten wir “unsere Anwälte arbeiten auch als Schöffen und brauchen Richterroben”. Nun brauchen einerseits Schöffen keine Richterroben und andererseits gibt es wohl keine Kanzlei, in der 5 Anwälte als Schöffen tätig sind. Geliefert haben wir natürlich nicht.

Etwa 4 Wochen später bestellt eine andere große Anwaltskanzlei Roben und wir riefen dort an, bedankten uns (höflich wie wir sind) für den Auftrag und wollten die einzelnen Größen besprechen. Die Dame die diese Bestellung aufgebenen hatte sagte, dass die Gößen schon stimmen und wörtlich “die Roben sind nicht für uns, wir leiten sie nur weiter”. Auf die Frage, ob die Roben an die Handelsgruppe xxxxxx gehen würden, kam ein klares “JA”.

Nun wissen wir definitiv, welche Handelsgruppe unsere Roben “nachahmen” will. Unsere Anwälte kümmern sich darum. In diesem Zusammenhang fragt es sich natürlich, ob es mit dem Standesrecht der Anwälte vereinbar ist, als Strohmann aufzutreten und so Beihilfe zur Produktpiraterie zu leisten.

Im Internet finden wir zum Begriff des Standesrechts eine Dissertation des Rechtsanwaltes Dr. Michael Stehmann. Hieraus sei auszugsweise zitiert:

Diese Normen betreffen nicht nur das Verhalten des Anwalts gegenüber seinen Kollegen und seiner Kammer, sondern auch gegenüber Gerichten und Behörden, Rechtsuchenden, seinen Mitarbeitern und schließlich der Öffentlichkeit. Man kann diesen Normenkomplex auch “berufsspezifisches Berufsrecht” nennen, der Begriff “Standesrecht” hat sich aber hierfür eingebürgert, mag es sich hierbei auch um einen “unscharfen” Sprachgebrauch handeln. Dabei werden bewusst nur solche Normen erfasst, die Pflichten des Anwalts statuieren, während seine besonderen Rechte außer Betracht bleiben. Der Zusammenhang zwischen Rechten und Pflichten soll aber nicht geleugnet werden. Vielmehr beschreibt das Standesrecht – in dem hier zugrunde gelegten Sinne – jenen Pflichtenkreis, der auch Folge dessen ist, dass der Rechtsanwalt innerhalb der Rechtspflege zum Zwecke seiner Berufsausübung besondere Rechte genießt.

Das Standesrecht ist auch die Basis jenes notwendigen Vertrauensvorschusses, den der Rechtsanwalt sowohl seitens der Angehörigen der anderen Rechtspflegeorgane und durch seine Kollegen als auch durch seine Mandantschaft, das rechtsuchende Publikum, erhält und den er zum effektiven Arbeiten auch benötigt. Insoweit erfüllt das anwaltliche Standesrecht disziplinäre Aufgaben. Das Standesrecht ist somit Teil des öffentlich-rechtlichen Berufsrechts der Anwaltschaft.

Wir freuen uns auf viele Kommentare!

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Gestern Staatsexamen, heute Richter

Die Justiz in Sachsen-Anhalt will der Fluktuation von Top-Juristen Einhalt gebieten und übernimmt die besten Absolventen des 2. Staatsexamens direkt in den Richterdienst, vormals 3 Jahre zur Probe.

Die Mitteldeutsche Zeitung begründet diese Neuerung in ihren Topthemen wie folgt:

Während es Anfang der 90er Jahre hohe Einstellungszahlen im Justizdienst des Landes gab, wurden danach nur noch einzelne Stellen – vor allem an den Sozialgerichten – ausgeschrieben. Bei jährlichen Neueinstellung ging das Amtsgericht Halle laut Angaben des Justizministeriums in den letzten Jahren immer leer aus.

 

Hier finden Sie den ganzen Artikel VON DER UNI IN DIE ROBE.